Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim hat am 16. Juni 2020 in seiner öffentlichen Sitzung die
Offenlage für die 8. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim
beschlossen. Die Änderung bezieht sich auf folgenden Bereich:
Gemeinde Kippenheim
Bereich Bebauungsplan BÜRGERHAUS
Umwidmung einer Wohnbaufläche zu einer Gemeinbedarfsfläche für kulturelle Zwecke (Fläche ca. 0,7 ha)
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr – Kippenheim sowie die Begründung mit Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
Montag 06. Juli 2020 bis einschließlich Freitag 14. August 2020
im Internet unter
www.lahr.de/beteiligungsverfahren.11705.htm, Öffentlichkeitsbeteiligung Flächennutzungsplan, Offenlage 8. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr – Kippenheim veröffentlicht. Unter „Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken“ finden Sie die auszulegenden Unterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB zum elektronischen Abruf.
Ebenso unter
www.kippenheim.de/buergerservice/bauen-wohnen/Flaechennutzungsplaene.php
Zudem werden die Unterlagen im selben Zeitraum (Montag 06. Juli 2020 bis einschließlich Freitag 14. August 2020) werktags (außer samstags) im Flur des Stadtplanungsamtes der Stadt Lahr, zwischen Zimmer 1.54 und 1.57 im Rathaus 2, Schillerstraße 23, 77933 Lahr/Schwarzwald und bei der Gemeinde Kippenheim im Flur des 1. Obergeschosses, Untere Hauptstraße 4, 77971 Kippenheim, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Hier besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen einzusehen. Jeder kann die 8. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr – Kippenheim einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Aufgrund der Coronakrise bitten wir Sie, telefonisch bei der Stadt Lahr unter 07821 / 910 - 06 81 oder elektronisch über stadtplanungsamt@lahr.de bei der Gemeinde Kippenheim telefonisch unter 07825 / 903-23 oder 07825 / 903-62 oder elektronisch über brandenburger@kippenheim.de bzw. s.koelble@kippenheim.de einen Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren. Ändern sich die Vorgaben für öffentliche Einrichtungen entsprechend, ist eine Terminvereinbarung eventuell nicht mehr notwendig.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr – Kippenheim sind verfügbar:
Umweltbericht und Stellungnahmen zu den Schutzgütern:
- Mensch, insbesondere Lärmemissionen
- Pflanzen und Tiere, Artenschutz nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (gehölzbrütende Vögel, Fledermäuse und Amphibien (Kreuzkröte, Gelbbauchunke)
- Boden, insbesondere Versiegelung und Beeinträchtigung von Bodenfunktion
- Wasser, Wasserschutzgebiet, Wasserhaushalt
- Klima/Luft, insbesondere Kaltluftbildung
- Landschaftsbild
- Kultur- und Sachgüter, angrenzendes archäologisches Kulturdenkmal
Zu allen Schutzgütern sind Beschreibungen mit Bewertung sowie die Prognose der Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut vorhanden. Zu den betroffenen Schutzgütern sind Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsempfehlungen benannt.
Die Öffentlichkeit kann sich während der Offenlegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr – Kippenheim unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweise:
Die digitale Fassung der Bekanntmachung kann unter www.lahr.de/beteiligungsverfahren.11705.htm, Öffentlichkeitsbeteiligung Flächennutzungsplan, Offenlage 8. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr – Kippenheim eingesehen werden. Unter „Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken“ finden Sie die auszulegenden Unterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB zum elektronischen Abruf.
Ebenso ist dies unter
www.kippenheim.de/buergerservice/bauen-wohnen/Flaechennutzungsplaene.php, möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Zur Beschlussfassung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinsamen Ausschusses anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Lahr/Schwarzwald, 25. Juni 2020
Stadt Lahr für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Lahr – Kippenheim
Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken.
Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr
Telefon 07821 / 910-06 81
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de