Blick von unten zur Glasfassade des Bürgerbüros mit dem Schild "Rathaus"

Visum

Nein. Nationale Visa – notwendig für längere Aufenthalte - können ausschließlich in den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland beantragt werden.

Schengen-Visa (gültig für drei bis sechs Monate) kann ausschließlich bei den Auslandsvertretungen der Schengen Staaten beantragt werden.

In diesen Fällen müssen Sie gegenüber der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung abgeben, in der Sie für die Kosten des Lebensunterhalts und für die Kosten einer möglichen Durchsetzung der Ausreise (Abschiebung) des Ausländers aufzukommen.

Damit verpflichten Sie sich für die Dauer des Aufenthalts des Ausländers, für alle dem Staat entstehenden Kosten, die nicht auf einer Beitragszahlung beruhen (zum Beispiel Lebensunterhalt, Krankenkosten, Flugticket), aufzukommen.

  • Gültiger amtlicher Ausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate des Besuchsempfängers (Gehaltsnachweis, Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Arbeitslosengeld II etc.), bei Selbständigen und bei freiberuflich tätigen Personen: der letzte Einkommensbescheid und aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters über den monatlichen Gewinn
  • Mietvertrag bzw. bei Eigenheim den Grundbuchauszug oder den Kaufvertrag
  • Arbeitsvertrag