Gemeinderatssaal der Stadt Lahr

Sportbeirat

Der Sportbeirat versteht sich als Beteiligungsplattform für Sportvereine, sportaffine Institutionen und Bildungseinrichtungen der Stadt Lahr. Der Sportbeirat soll den Gemeinderat sowie den Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport insbesondere in folgenden Angelegenheiten beraten:

- Sportentwicklung in Lahr
- Förderung des Breiten- und Leistungssports
- Sportstättenentwicklung
- Stärkung des Ehrenamts und der Vereinsstrukturen
- Interessensvertretung der Lahrer Turn- und Sportvereine
- Gesundheit und Prävention
- Sportinfrastruktur und Angebote für den nicht-organisierten Sport
- Kooperation Kita/Verein, Schule/Verein
- Bewegungsförderung von Kindern
- Hallenbelegungen
- Projektförderung ergänzend zu den bestehenden Richtlinien
- Veranstaltungen und überregionale Events

1. Aufgaben

Der Sportbeirat versteht sich als Beteiligungsplattform für Sportvereine, sportaffine Institutionen und Bildungseinrichtungen der Stadt Lahr.

Der Sportbeirat soll den Gemeinderat sowie den Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport insbesondere in folgenden Angelegenheiten beraten:

  • Sportentwicklung in Lahr
  • Förderung des Breiten- und Leistungssports
  • Sportstättenentwicklung
  • Stärkung des Ehrenamts und der Vereinsstrukturen
  • Interessensvertretung der Lahrer Turn- und Sportvereine
  • Gesundheit und Prävention
  • Sportinfrastruktur und Angebote für den nicht-organisierten Sport
  • Kooperation Kita/Verein, Schule/Verein
  • Bewegungsförderung von Kindern
  • Hallenbelegungen
  • Projektförderung ergänzend zu den bestehenden Richtlinien
  • Veranstaltungen und überregionale Events
     

2. Rechte

  • Der Sportbeirat soll zu den Fragen, die seinen oben genannten Aufgabenkatalog betreffen, durch den Gemeinderat und die Verwaltung rechtzeitig einbezogen werden. Ihm soll die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
  • Über Anträge und Empfehlungen des Sportbeirats, über die der Gemeinderat, andere Gremien oder die Verwaltung zu entscheiden haben, wird der Beirat in seiner darauffolgenden Sitzung unterrichtet.
  • Für die laufenden Aufgabenerledigungen des Sportbeirats werden Finanzmittel im Rahmen des Haushaltsplans zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für die Projektförderung.
     

3. Zusammensetzung des Sportbeirats

Auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 30.09.2019 besteht der Sportbeirat aus je einem Mitglied jeder Fraktion des Gemeinderats sowie sachkundigen Bürger/innen aus Vereinen, Institutionen und Bildungseinrichtungen und sachkundigen engagierten Bürger/innen.

Dies sind derzeit:

  • Prävention und Gesundheit: AOK Lahr
  • Prävention und Gesundheit: Barmer GEK
  • Klettern und Wandern: Deutscher Alpenverein Sektion Lahr e.V.
  • Hockey: Hockey-Club Lahr e.V.
  • Handball: HSG Ortenau Süd
  • IG Sport
  • Jugendgemeinderat
  • Lahrer Kitas
  • Lahrer Schulen
  • Reitsport: Reitverein Lahr e.V.
  • Ringen: Ringergemeinschaft Lahr e.V. 
  • Fußball: Sportclub Lahr e.V.
  • Schießen: Schützenverein Sulz 1906 e.V.
  • Wintersport: Skizunft Lahr e.V.
  • Schwimmen: Schwimm-Sport-Verein Lahr von 1921 e.V.
  • Tennis: Tennisclub Lahr e.V.
  • Turnen und Leichtathletik: Turnverein Lahr von 1846 e.V.
  • Turnen und Leichtathletik: Turnverein Lahr von 1846 e.V.
  • Weitere Sachkundige

Die aufgelisteten Vereine, Institutionen und Bildungseinrichtungen stellen jeweils ein Mitglied und ernennen eine/n Stellvertreter/in.

Weitere sachkundige Personen können von der Verwaltung oder auf Beschluss des Beirats zu einzelnen Themen hinzugezogen werden.

4. Amtszeit und Wahl

Der Sportbeirat wird unbeschadet des Rechts des Gemeinderats auf jederzeitige Neuwahl auf fünf Jahre durch den Gemeinderat gewählt. Die Amtszeit der bisherigen Mitglieder endet mit der Neubildung des Sportbeirats durch den Gemeinderat.

Einzelne Mitglieder können durch wichtige Gründe, insbesondere beruflich oder gesundheitlich, ausscheiden. Scheidet ein/e Vertreter/in im Laufe der Wahlperiode aus, wird eine weitere Person in den Beirat gewählt.

5. Vorsitz

Vorsitzender des Sportbeirats ist der Oberbürgermeister, sein ständiger Vertreter ist der Erste Bürgermeister.

Der Vorsitzende handhabt die Ordnung während der Sitzung und übt das Hausrecht im Sitzungssaal aus. Der Vorsitzende beruft den Sportbeirat zu Sitzungen schriftlich durch Übersendung der Tagesordnung ein. Die Einberufung erfolgt in der Regel zwei Wochen vor der Sitzung.

6. Sprecher/innen

Der Sportbeirat wählt aus seiner Mitte drei Sprecher/-innen, die den Sportbeirat gegenüber dem Gemeinderat, der Verwaltung und in der Öffentlichkeit vertreten. Sie sind das Bindeglied zwischen Politik, Verwaltung und den Vereinen.

7. Teilnahmepflicht

Die Mitglieder des Sportbeirats sind verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen. An der Teilnahme verhinderte Mitglieder haben die Nichtteilnahme unter Angabe der Gründe dem Vorsitzenden unverzüglich mitzuteilen und für ihre gewählte Vertretung zu sorgen.

8. Öffentlichkeit der Sitzungen

Die Sitzungen des Sportbeirats sind in der Regel öffentlich.

9. Arbeitsgruppen

Der Sportbeirat kann Arbeitsgruppen bilden, um seine Aktivitäten und gegebenenfalls die jeweils folgende Tagesordnung vorzubereiten.

10. Beschlussfassung

Der Sportbeirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Seite 3 Die Änderung der Geschäftsordnung bedarf der Mehrheit aller Mitglieder des Sportbeirats und der Zustimmung des Gemeinderats. Die Abstimmung erfolgt in der Regel offen.

11. Umsetzung der Beschlüsse

Die Beschlüsse des Sportbeirats gelten als Vorschläge für Gemeinderat und Verwaltung und werden dort je nach Zuständigkeit behandelt.

12. Niederschrift

Über den wesentlichen Inhalt der Sitzungen des Sportbeirats ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie muss insbesondere den Namen des Vorsitzenden, die Zahl und Namen der anwesenden Mitglieder des Sportbeirats, die wesentlichen Inhalte der Verhandlungsgegenstände, die Anträge und die Abstimmungsergebnisse sowie den Wortlaut der Beschlüsse enthalten. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und vom Protokollführenden zu unterzeichnen. Die Niederschrift wird in der darauf folgenden Sitzung des Sportbeirats zur Genehmigung offen gelegt.

13. In-Kraft-Treten

Die Geschäftsordnung tritt am 14.10.2021 in Kraft.

 

Lahr/Schwarzwald, den 14.10.2021

gez.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 30.09.2019 besteht der Sportbeirat aus je einem Mitglied jeder Fraktion des Gemeinderats sowie sachkundigen Bürger/innen aus Vereinen, Institutionen und Bildungseinrichtungen und sachkundigen engagierten Bürger/innen.

Dies sind derzeit:

- Prävention und Gesundheit: AOK Lahr
- Prävention und Gesundheit: Barmer GEK
- Klettern und Wandern: Deutscher Alpenverein Sektion Lahr e.V.
- Hockey: Hockey-Club Lahr e.V.
- Handball: HSG Ortenau Süd
- Jugendgemeinderat
- Lahrer Kitas
- Lahrer Schulen
- Reitsport: Reitverein Lahr e.V.
- Ringen: Ringergemeinschaft Lahr e.V.
- Fußball: Sportclub Lahr e.V.
- Schießen: Schützenverein Sulz 1906 e.V.
- Wintersport: Skizunft Lahr e.V.
- Schwimmen: Schwimm-Sport-Verein Lahr von 1921 e.V.
- Tennis: Tennisclub Lahr e.V.
- Turnen und Leichtathletik: Turnverein Lahr von 1846 e.V.  
- Weitere Sachkundige

Max Walter
Sportkoordinator
Amt für Bildung, Soziales und Sport
Abt. Bildung und Sport

E-Mail: max.walter@lahr.de
Telefon: 07821 910-5056