Blick von oben in den Rathaus Innenhof mit einem kleinen Park

Neubau des Ortenau Klinikums in Lahr

Eine Visualisierung der Pläne für das Ortenau Klinikum Lahr.
Entwurf Neubau Ortenau Klinikum Lahr
Quelle: GMP International GmbH

Der Kreistag des Ortenaukreises hat am 24. Oktober 2023 beschlossen, dass am Standort Stadteinfahrt Süd bei Langenwinkel ein Neubau für das Ortenau Klinikum Lahr entstehen soll. Vor dem Hintergrund der herausragenden Bedeutung des Projekts für Lahr und die gesamte südliche Ortenau hatte sich der Gemeinderat der Stadt Lahr bereits in seiner Sitzung vom 23. Oktober 2023 – ebenfalls mit einer klaren Mehrheit von 25 Stimmen bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung – für das Neubauvorhaben ausgesprochen. Die Beschlüsse geben der Stadt Lahr Planungssicherheit und gewährleisten auf lange Sicht die Zukunft der gesundheitlichen Versorgung für die Bürgerinnen und Bürger in der gesamten südlichen Ortenau.

Zitat

Wir freuen uns sehr über die historische Chance, einen Neubau des Ortenau Klinikums an einem verkehrsgünstigen Standort im Lahrer Westen auf den Weg zu bringen.

Die Stadt Lahr wird das Vorhaben weiterhin mit aller Kraft unterstützen, indem sie die Voraussetzungen für die bauliche Umsetzung schafft. Dabei werden wir die berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger Langenwinkels – insbesondere zu den Fragen, welche Flächen in Anspruch genommen werden und wie die verkehrliche Erschließung ausgestaltet wird – bei den weiteren Planungen in enger Abstimmung mit dem Landratsamt als Bauherr sowie mit dem Ortenau Klinikum so gut wie möglich berücksichtigen.

Zitat von: Oberbürgermeister Markus Ibert

Historie & Meilensteine

Die Planungen für das Ortenau Klinikum Lahr haben sich seitens des Ortenaukreises mehrfach geändert. Zunächst war ein Ausbau des bestehenden Klinikums vorgesehen, bevor im Frühjahr 2023 ein Ersatzneubau am bisherigen Standort beschlossen wurde.

Im Juli 2023 teilte der Ortenaukreis mit, dass die Landesregierung Baden-Württemberg grünes Licht für die Planung eines Neubaus im Lahrer Westen gegeben hat. Für die Stadtverwaltung galt es daraufhin, innerhalb weniger Wochen einen geeigneten Standort zu finden, der die rund 20 Bewertungskriterien des Ortenau Klinikums möglichst gut erfüllt – etwa im Hinblick auf Flächengröße, Planungsrecht, Verkehrserschließung oder Lärmemissionen.

Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen wurden sieben der acht untersuchten Optionen in Abstimmung zwischen dem Ortenau Klinikum und der Lahrer Stadtverwaltung nach erfolgter intensiver Prüfung ausgeschlossen, sodass der Neubau nun an der Stadteinfahrt Süd bei Langenwinkel realisiert werden soll.

Beschluss des Ortenauer Kreistags vom 24. Oktober 2023 und Grundsatzbeschluss des Lahrer Gemeinderats vom 23. Oktober 2023:

Um hochwertige Entwürfe für den Neubau auswählen zu können, wurde im Dezember 2023 im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung ein sogenanntes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gestartet. Die drei eingereichten Entwürfe umfassen den Neubau des Ortenau Klinikums Lahr einschließlich einer Gesamt-Campus-Planung mit den ergänzenden Gebäuden auf einem Baugrundstück von rund 9,5 Hektar im Bereich südlich der Bundesstraße 415 und westlich des Friedhofs Langenwinkel.

Im Februar 2024 hat eine Jury, bestehend aus Mitgliedern der Baukommission Lahr des Ortenau Klinikums, in der auch die Stadt Lahr vertreten ist, unter Mitwirkung von Bausachverständigen die Entwürfe der Generalplaner geprüft und eine Priorisierung vorgenommen. Die Entscheidung über den Sieger des Wettbewerbs und die Vergabe hat der Verwaltungsrat des Ortenau Klinikums Ende April 2024 einstimmig getroffen.

Informationen zum Siegerentwurf: Pressemitteilung des Ortenau Klinikums

Innerhalb des Projekts legt die Stadt Lahr den Schwerpunkt aktuell auf das Bebauungsplanverfahren und die Änderung des Flächennutzungsplans. Die Aufstellungsbeschlüsse und Beschlüsse zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden in folgenden Gremien öffentlich behandelt:

  • Dienstag, 18. Juni 2024, Ortschaftsrat Langenwinkel
  • Mittwoch, 26. Juni 2024, Technischer Ausschuss
  • Montag, 8. Juli 2024, Gemeinderat

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet im Zeitraum von Montag, 15. Juli, bis einschließlich Freitag, 30. August 2024, statt. Weitere Informationen hierzu gibt es ebenfalls auf der Website der Stadt Lahr. Zu beachten ist, dass die Stellungnahmen, die im Rahmen dieses förmlichen Verfahrensschritts eingehen, erst mit dem Beschluss der Offenlage – also mit deutlichem zeitlichem Versatz – beantwortet werden können.

Kontakt

Anlaufstelle der Stadt Lahr für Fragen und Anliegen aus der Bürgerschaft ist das Projektbüro Klinikum:

projektbuero@lahr.de

Telefon 07821/910-1600

Fragen & Antworten

Bis April 2023 war geplant, auf dem bestehenden Klinikareal des Ortenau Klinikum Lahr an der Klostenstraße einen Ersatzneubau zu errichten, die zuletzt umgesetzten Neubaumaßnahmen OP-Neubau und Bettenhaus-Süd hier sinnvoll anzubinden und damit ein Klinikum in Neubauqualität mit höchstem Standard vorzuhalten.

Bereits damals war jedoch klar, dass sich die Errichtung eines Ersatzneubaus in einzelnen Bauabschnitten auf dem bestehenden Gelände nur unter schwierigen Baubedingungen realisieren lässt. Zum einen aufgrund der Hanglage, zum anderen aber auch, weil der Krankenhausbetrieb parallel weitergeführt werden muss und auf keinen Fall eingeschränkt werden darf. Eine Baustelle auf dem Klinikgelände bedeutet für Patientinnen und Patienten, aber auch für die Mitarbeitenden des Klinikums, des Rettungsdienstes und des Ärztehauses erhebliche Einschränkungen und Störungen im täglichen Betriebsablauf (Baulärm, Geruch, Staub und Schmutz, erschwerte Verkehrssituation). Um den Betrieb aufrechtzuerhalten, müssten über Jahre hinweg Provisorien geschaffen werden (Container). Dies ist insbesondere für den zeitlichen Ablauf sehr hinderlich, wonach ein Ersatzneubau frühestens ab 2035 fertiggestellt werden könnte.

Dagegen kann bei einem Neubau auf der grünen Wiese der Bauablauf ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Gleichzeitig hat der Bauablauf keinen Einfluss auf das Betriebsgeschehen des Lahrer Klinikums. Der Klinikbetrieb kann bis zur Inbetriebnahme des neuen Klinikums wie gewohnt und uneingeschränkt weiterlaufen. Das Neubaugrundstück kann außerdem besser verkehrlich erschlossen werden, sodass eine bessere Erreichbarkeit gegeben ist.

Ein Neubau bietet die einmalige Chance, die Betriebsabläufe im Klinikum zu optimieren, indem Funktionsbereiche optimal, entsprechend zeitgemäßer Anforderungen angeordnet werden können. Dies wäre beim Ersatzneubau aufgrund der Realisierung von einzelnen Bauabschnitten nicht möglich.

Der Neubau bietet damit insgesamt eine deutlich höhere bauliche und strukturelle Qualität. Eine wirtschaftliche Prüfung durch den Ortenaukreis und den Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg hat ergeben, dass ein Neubau an einem geeigneteren Standort auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gegenüber dem zuvor verfolgten Ersatzneubau am bisherigen Standort zu bevorzugen ist. Außerdem ist die Bauzeit kürzer: Eine Inbetriebnahme des Neubaus wird für das Jahr 2032 angestrebt.

Ein umfangreicher Suchlauf und der Prüfprozess für verschiedene Standorte haben zum Ergebnis, dass der Standort „Stadteinfahrt Süd“ gute Voraussetzungen für die Baulandentwicklung aufweist und aus betrieblicher Sicht des Ortenau Klinikums die bevorzugte Standortoption ist.

Das Ortenau Klinikum benötigt ein gut erreichbares Grundstück zwischen Bahnstrecke und Autobahn, das für die Entwicklung als Krankenhausstandort geeignet ist. Gesucht wurde eine Fläche von etwa zehn Hektar. Das Ortenau Klinikum hat eine Liste mit rund 20 Bewertungskriterien zu Themen wie Grundstück, Planungsrecht, Erschließung, Gebäude sowie Ver- und Entsorgung vorgelegt, die der Standort Stadteinfahrt Süd erfüllt.

Im Februar 2023 hat das Ortenau Klinikum eine Liste mit rund 20 Bewertungskriterien zu Themen wie Grundstück, Planungsrecht, Erschließung, Gebäude sowie Ver- und Entsorgung vorgelegt, die als eine wichtige Grundlage für die Standortbewertung diente.

Zunächst wählte die Stadtverwaltung acht Standorte aus und unterzog sie einer ersten groben Bewertung. Im Weiteren wurden die am besten geeigneten Standorte einer intensiven Prüfung unterzogen. Die Standorte „Zuckerhof“, „Hugsweier Nord-Ost“, „Flugplatz Ost“ und „Stadteinfahrt Nord“ mussten unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen für den Betrieb eines Klinikums im Rahmen dieser Prüfung ausgeschlossen werden.

  • Den Standort „Zuckerhof“ schloss das Ortenau Klinikum frühzeitig aus, da die Umgebung dort mit Autobahn, angrenzendem Industriegebiet und geplantem dritten und viertem Gleis der Rheintalbahn in Summe als zu konfliktbehaftet eingeschätzt wurde, insbesondere beim Thema Emissionen. Außerdem besteht eine größere Distanz zu Siedlungskern und Bahnhof.
     
  • Beim Standort „Stadteinfahrt“ beschränkten sich aufgrund der negativen Beschlusslage zur Mediclin-Übernahme die Überlegungen des Ortenau Klinikums zunächst auf die Flächen nördlich der B 415 (Erweiterung des Industriegebietes West nach Westen). Diese Seite wurde nach Einbeziehung eines Lärm- und Staubgutachters aufgrund der Emissionen von Betrieben aus dem Industriegebiet verworfen.
     
  • Neben weiteren Faktoren spielte das Kriterium „Lärm“ auch bei den anderen geprüften Standorten eine große Rolle, nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass es möglich sein soll, die Fenster in den Zimmern der Patientinnen und Patienten zu öffnen. Der Standort „Flugplatz Ost“ wurde aufgrund der Emissionen von Flugplatz und angrenzendem Gewerbe ausgeschlossen. Ebenfalls ist hier die verkehrliche Erschließungssituation nachteilig.
     
  • Beim Standort „Hugsweier Nord-Ost“ kommt zu den Lärmthemen hinzu, dass die Lage nicht voll dem Suchkorridor entspricht und die Erschließungssituation sehr aufwendig ist.
     

Da das Ortenau Klinikum den Standort Stadteinfahrt grundsätzlich als gut bewertet hat, wurde die Prüfung auf der südlichen Seite der B 415, westlich von Langenwinkel, fortgesetzt. Hier ist die Distanz zu den Lärmemittenten größer und es gibt mehr Möglichkeiten, auf die Emissionen planerisch zu reagieren. Damit konzentrierten sich die weiteren Planungen für einen Neubau des Ortenau Klinikums Lahr auf den Standort „Stadteinfahrt Süd“.

Mit der geplanten Anschlussstelle an der Bundestraße 415 wird eine direkte Anbindung an das übergeordnete, klassifizierte Straßennetz geschaffen. Über die B415 bestehen Anbindungen an die Bundesstraße 3 und die Autobahn 5 als wichtige regionale und überregionale Hauptverkehrsachsen. Eine komfortable Erreichbarkeit für die gesamte südliche Ortenau wird damit gewährleistet.

Das Klinikum wird eine eigene Bushaltestelle erhalten, die in das Liniennetz des Lahrbusses eingebunden wird.

In Bezug auf den Schienenverkehr ist der sogenannte Westdurchstich am Bahnhof ein von allen Beteiligten klar formuliertes Ziel. Es handelt sich hierbei um eine neue Fußgängerunterführung am Bahnhof, die vom Bahnhofsvorplatz unter den Gleisen hindurch verlaufen und damit die Anbindung des gesamten Westbereichs herstellen soll. Stadtplanerisch birgt ein solcher Bahnhofsdurchstich erhebliches Potenzial für die Vernetzung der verschiedenen Verkehrsarten.

Die Stadt Lahr hat bereits Flächen erworben, die in einen Park & Ride-Parkplatz umgewandelt werden könnten. Eine Realisierung bereits vor der Sanierung der Rheintalbahn (im Zeitraum 2035-2041) soll untersucht werden.

Eine Erschließung durch den Stadtteil Langenwinkel wird aus gutachterlicher Sicht nicht empfohlen und von allen Beteiligten abgelehnt. Die Zufahrt erfolgt aus Richtung Norden über eine neue Anschlussstelle der B 415. Die Knotenpunktform wird momentan mit dem Straßenbaulastträger (Bund) und der zuständigen Straßenbaubehörde (Regierungspräsidium Freiburg) abgestimmt.

Stadt und Klinikum favorisieren eine Lösung mit Kreisverkehr. Darüber hinaus sind eine Anbindung an den Bus- und Bahnverkehr und der Ausbau attraktiver Fuß- und Radwegeverbindungen vorgesehen.

Gegenwärtig werden vier verschiedene Knotenpunktformen untersucht und als Vorentwurf aufs Papier gebracht, begleitend mit Kostenschätzungen: zwei Anschlussstellenvarianten mit Rampen und Brücke über die B415, Turbokreisverkehr sowie Ampelkreuzung. Jede Knotenpunktform hat ihre Vor- und Nachteile. Daher wird die Verwaltung einen Bewertungsvorschlag aus fachlicher Sicht ausarbeiten. Die politischen Gremien (Ortschaftsrat Langenwinkel, Technischer Ausschuss und Gemeinderat) werden sich intensiv damit befassen. Das Regierungspräsidium ist einzubinden, da es Genehmigungsbehörde ist. Aber auch der Ortenaukreis und das Ortenau Klinikum sind als spätere Nutzer beteiligt. Es ist das Ziel, nach den Sommerferien 2024 die öffentlichen Diskussionen zu führen.

2027 möchte der Ortenaukreis mit seinen Baumaßnahmen beginnen. Dies erfordert einen direkten Anschluss, da es keinen Baustellenverkehr durch das Siedlungsgebiet Langenwinkel geben soll. Heute kann noch nicht beurteilt werden, ob es zeitlich gelingt, den Anschluss rechtzeitig fertigzustellen, da dies von der Knotenpunktform abhängt, die letztendlich ausgewählt und realisiert werden soll. Dies bedeutet, dass unter Umständen eine eigenständige Baustellenzufahrt von der Bundesstraße aus eingerichtet werden muss, die aber das Siedlungsgebiet Langenwinkel nicht tangieren darf. Auch eine mögliche Nutzung des Wirtschaftswegenetzes wird geprüft werden.

Nein. Es ist mehrfach politisch deutlich formuliert worden, dass dies nicht passieren darf. Heute ist es noch zu früh, konkrete Aussagen zur Führung des Baustellenverkehrs zu machen, da zunächst die Entscheidung zur Knotenpunktform ansteht. Wenn diese feststeht, wird auch geklärt, wie der Baustellenverkehr organisiert werden kann – geht dies in Kombination oder sind zwei eigenständige Lösungen notwendig? Vorgabe ist: nicht durch Langenwinkel.

Im Rahmen der Planungen für den Klinikneubau wird ein ausreichendes Parkplatzangebot direkt auf dem Klinikareal vorgesehen, so dass eine Belastung der Wohngebiete in Langenwinkel durch den ruhenden Verkehr vermieden wird.

Ja, die politischen Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Lahr haben bereits ihr Interesse daran formuliert, dass eine Parkhauslösung angestrebt wird. Hier sind noch Gespräche zwischen den drei Projektbeteiligten – Stadt Lahr, Ortenaukreis und Ortenau Klinikum – zu führen. Der finanzielle Rahmen ist ein Kriterium bei den weiteren Entscheidungen.

Der Entwurf des Büros gmp aus Aachen hat das Klinikum so angeordnet, dass der Friedhofsweg in seiner heutigen Lage erhalten bleibt und in die Grünanlagen des Klinikcampus integriert wird. Er kann von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden. Stand heute ist davon auszugehen, dass der land- und forstwirtschaftliche Verkehr am Rand des Klinikcampusgeländes im Zuge einer Umfahrungslösung geführt wird.

Nein. Im Rahmen der Standortprüfung wurde von einem Suchraum für den Neubaustandort ausgegangen, der insgesamt 16 Hektar groß ist. Der Flächenbedarf für den Klinikneubau ist jedoch deutlich geringer.

Politisch wurde mehrfach beschlossen, keineswegs 16 Hektar baulich in Anspruch nehmen zu wollen, dem Reitverein und anderen Freizeit- und Sportmöglichkeiten Entwicklungspotenzial zu belassen und die Naherholungsfunktion des Gebietes so weit wie nur möglich zu erhalten oder sogar auszubauen. Diese Planungsziele werden in das erst noch zu beginnende Verfahren zum Bebauungsplan einfließen und dort umgesetzt werden.

Zwischenzeitlich wurde ein Baufeld mit rund 9,5 Hektar definiert, das im Norden an der B415 liegt. Dieses Baufenster ist die Grundlage für die weiteren Planungen für die Klinikgebäude. Die konkrete Anbindnug an die B415 steht noch nicht fest.

Ja, das Baufeld hat diese unveränderte Größe. Die Lage, die im November 2023 in den politischen Gremien (Ortschaftsrat Langenwinkel, Gemeinderat) beraten wurde, wurde auch an den Ortenaukreis als Grundlage für das Vergabeverfahren zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage haben die Architekturbüros gearbeitet. In der Baufeldgröße von circa 9,5 Hektar sind auch die Erweiterungsflächen für das Klinikum enthalten.

Die Architekten haben sich entschieden, den größten Abstand zur Bundesstraße zu wählen, um den größten Lärmschutz zu schaffen. Vorgabe des Bauherrn ist es, im Pflegebereich die Fenster öffnen zu dürfen. Dies soll nicht durch Lärmschutzanforderungen unterbunden werden. Ein weiterer Vorteil der südlichen Lage ist der Erhalt des Friedhofswegs und des parallel verlaufenden Biotops. Aus Langenwinkel war im Vorfeld der Erhalt der Wegeverbindung zum Wald gewünscht worden.

Der Ortenaukreis und das Ortenau Klinikum haben ein europaweites Vergabeverfahren durchgeführt, um einen sehr qualifizierten Generalplaner zu finden, der die beste bauliche Lösung für den Klinikneubau vorschlägt. Grundlage des Entwurfs waren ein sehr konkretes Raum- und Funktionsprogramm und auch die Rahmenbedingungen der Stadt zum zukünftigen Baugrundstück. Aus funktionalen Gründen müssen bestimmte Nutzungen (insbesondere im Erdgeschoss und dem 1. Obergeschoss) auf der gleichen Ebene sein. Daraus leitet sich die Grundfläche des Klinikums ab. Auch die Pflegebereiche haben vorgegebene Größenordnungen, die einzuhalten waren. Gleichzeitig war es Wunsch, dass ein Gesundheits-Campus entsteht, der sich zwischen dem Wald und dem Siedlungsgebiet gut einfügt. Daher sind zum Wald hin mehr Geschosse ausgebildet und zum Siedlungsgebiet weniger. Eine Bewertungsjury hat den vorgestellten Entwurf als die beste Lösung bewertet. Nach Befassung im Verwaltungsrat wurde der Generalplaner beauftragt, seinen Lösungsvorschlag zur Realisierung weiter auszuarbeiten. Theoretisch könnte das Gebäude noch etwas höher werden, aber das dadurch entstehende Bauvolumen wird gegenwärtig nicht benötigt. Es ist östlich angrenzend eine Erweiterungsfläche vorgesehen, wenn sich in den nächsten Jahrzehnten der Bedarf entwickeln sollte. Stand heute ist – wenn überhaupt – nur eine Erweiterung der Funktionen im Erdgeschoss beziehungsweise im 1. Obergeschoss vorstellbar und nicht in den darüber liegenden Pflegeschossen. Eine mögliche Klinikerweiterung muss damit zwingend in die Fläche und nicht in die Höhe erfolgen.

Es ist zwar eine Anforderung an das Baugrundstück, Gebäude bis zu einer Höhe von maximal 22 Metern errichten zu können. Das heißt aber nicht, dass die oder alle Gebäude des Klinikums diese Höhe erreichen werden. Die genannten 22 Meter sind der Rahmen, den der Bauherr definiert hat, da hier die Hochhausgrenze beginnt.

Der konkrete Entwurf sieht eine zwei- bis fünfgeschossige Bauweise vor. Die Bebauung ist so organisiert, dass funktional das Innenleben des Klinikums bestmöglich organisiert werden kann. Weiterhin war es wichtig, die Höhenstaffelung so vorzunehmen, dass die Bebauung zwischen dem Wald und dem Stadtteil vermittelt. Besonders positiv wurde bewertet, dass die Anzahl der Geschosse zu Langenwinkel hin deutlich reduziert ist, um ein harmonisches Einfügen zu gewährleisten.

Die Plattform des Hubschrauberlandeplatzes wird über der 22-Meter-Marke liegen. Derzeit liegt ein erster Vorentwurf für das Gebäude vor. Weitere fachliche Abstimmungen werden noch stattfinden.

Die neuen Gebäude werden Langenwinkel nicht überragen.

Es wurde ein Baugrundstück mit etwa. 9,5 Hektar Fläche angrenzend an die B415 definiert. Dieses Baufenster ist die Grundlage für die weiteren Planungen, so dass die sportlichen Freizeitnutzungen im Südwesten nicht eingeschränkt werden.

Das Neubauvorhaben für das Klinikum soll möglichst flächensparend realisiert werden. Im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsbilanz werden Ausgleichsflächen geschaffen. Im Umfeld des Standorts befinden sich Flächen, die von der Bürgerschaft derzeit zur Naherholung genutzt werden. Daher wird auf eine qualitätsvolle Durchgrünung und eine planerische Einbindung des Klinikums in das Umfeld Wert gelegt.

Im Rahmen der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz werden Ausgleichsflächen für das Neubauvorhaben geschaffen. Im Hinblick auf den Natur- und Landschaftsschutz sind keine Schutzgebiete betroffen.

Es gibt eine Feldhecke entlang des querenden Weges, die als Biotop geschützt ist, und im südlichen Bereich ein Offenlandbiotop in der Größe von etwa 250 Quadratmetern. Im südlichen Bereich liegen Ausgleichsflächen für Bebauungspläne. Wo in diese Flächen eingegriffen wird, sind ebenfalls Ausgleichsmaßnahmen vorzunehmen.

Lahr als Mittelzentrum in einem Wachstumsraum trägt auch eine regionale Verantwortung im Bereich der Gesundheitsfürsorge. Ein Klinikneubau an neuem Standort ist fachlich betrachtet notwendig. Unabhängig vom gewählten Standort bedeutet dies auf jeden Fall eine Neuversiegelung. Ob an anderer Stelle entsiegelt werden kann, ist damit nicht entschieden.

Da nur ein Teil des Suchraums tatsächlich bebaut werden soll, weite Teile jedoch Ausgleichsmaßnahmen, Feuchtwiesen, Freiflächen und Erholungsflächen werden sollen, ist eine Freizeitnutzung nach wie vor Ziel der Gesamtplanung, die eine geänderte, nicht unbedingt schlechtere Lebensqualität erwarten lässt. Bislang ist der Bereich an der B 415 vordringlich durch intensive Landwirtschaft geprägt.

Der Bau eines neuen Klinikums in den Limbruchmatten hat Auswirkungen auf die vorhandene Flora und Fauna. 2024 werden in umfangreichen artenschutzrechtlichen Untersuchungen die ansässigen Arten ermittelt und bewertet.

Im Rahmen der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz innerhalb des sich anschließenden Bebauungsplanverfahrens sind Maßnahmen zur Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie Ausgleichsflächen und weitere Maßnahmen zum Schutz und eventuell auch zur Umsiedlung von geschützten Arten zu definieren.

Eine eigenständige direkte Erschließung ist für das Klinikum geplant, so dass weder in der Bauphase noch während des Betriebs mit Belastungen zu rechnen ist.

Nicht auszuschließen ist, dass gelegentlich die Starts und Landungen des Rettungshubschraubers zu hören sein können. Dies hängt aber vom konkreten Standort ab, der ebenfalls bei den Lärmuntersuchungen berücksichtigt wird. In den vergangenen Jahren verzeichnete das Ortenau Klinikum Lahr durchschnittlich einen Hubschrauberflug pro Woche. Der Start- und Landeplatz am Klinikum wird zudem auch nur für die Flüge direkt zum Klinikum genutzt. Er ist nicht zu verwechseln mit dem allgemeinen Standort des Rettungshubschraubers, der auf dem Flugplatzareal realisiert werden soll.

Eine Entwicklung der Sportvereine an den bestehenden Standorten ist weiterhin möglich. Ein Umzug ist damit nicht erforderlich. Das geplante Baufeld für den Klinikneubau betrifft nicht die Flächen, die vom FV Langenwinkel und vom Reitverein Lahr genutzt werden.

Die Standortprüfung hat ergeben, dass die Lärm- und Geruchsemissionen durch die sportlichen Nutzungen dem Klinikvorhaben nicht entgegenstehen.

Ein Reitverein ist rechtlich betrachtet in einer dörflichen Umgebung zulässig. Die dort zulässigen Emissionen, insbesondere durch Handwerk und Landwirtschaft, die auch nachts auftreten können und dürfen, überschreiten die in einem Krankenhausbereich zulässigen Emissionen weit. In dieser Hinsicht ist also nicht von einer Verschlechterung auszugehen.

Das Ortenau Klinikum bleibt bis zur Eröffnung des Neubaus, die für Anfang 2032 vorgesehen ist, am bestehenden Standort im Betrieb. Anschließend bietet das Areal mit seiner attraktiven innerstädtischen Lage große Flächenpotenziale für die Lahrer Stadtentwicklung.

In den kommenden Jahren gilt es, in einem ergebnisoffenen Prozess mit intensiver Beteiligung der Bürgerschaft passende Nutzungsalternativen zu entwickeln, die sich noch besser in die östliche Stadtstruktur einfügen.

In folgenden Pressemitteilungen der Stadt Lahr wurde informiert:

 

In folgenden öffentlichen Sitzungen wurde informiert und debattiert:

  • Ortschaftsratssitzung Langenwinkel: 17. Oktober 2023
  • Gemeinderatssitzung: 23. Oktober 2023
  • Ortschaftsratssitzung Langenwinkel: 14. November 2023
  • Gemeinderatssitzung: 20. November 2023
  • Gemeinderatssitzung: 18. Dezember 2023
  • Ortschaftsratssitzung Langenwinkel: 04. Juni 2024
  • Gemeinderatssitzung: 08. Juli 2024

 

Der Siegerentwurf wurde der Öffentlichkeit bei einer Informationsveranstaltung am Mittwoch, 15. Mai 2024, in der Mehrzweckhalle im Bürgerpark vorgestellt. Anschließend waren die Entwürfe der drei Generalplaner, die am Architektenwettbewerb teilgenommen haben, für jeweils zwei Wochen im Rathaus Langenwinkel und im Stadtmuseum in der Tonofenfabrik zu sehen.

Darüber hinaus ist der Ortschaftsrat Langenwinkel in der Baukommission, die der Ortenaukreis für das Klinikprojekt in Lahr eingesetzt hat, mit einem Mitglied vertreten.

Künftig werden die notwendigen planungsrechtlichen Verfahren nach ihrem Start umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten bieten.

Im Februar 2024 hat eine Jury, bestehend aus Mitgliedern der Baukommission Lahr des Ortenau Klinikums, in der auch die Stadt Lahr vertreten ist, unter Mitwirkung von Bausachverständigen die Entwürfe der Generalplaner geprüft und eine Priorisierung vorgenommen. Die Entscheidung über den Sieger des Wettbewerbs und die Vergabe hat der Verwaltungsrat des Ortenau Klinikums Ende April 2024 einstimmig getroffen.

Informationen zum Siegerentwurf: Pressemitteilung des Ortenau Klinikums

Innerhalb des Projekts legt die Stadt Lahr den Schwerpunkt aktuell auf das Bebauungsplanverfahren und die Änderung des Flächennutzungsplans. Der Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in folgenden Gremien öffentlich behandelt:

  • Dienstag, 18. Juni 2024, Ortschaftsrat Langenwinkel
  • Mittwoch, 26. Juni 2024, Technischer Ausschuss
  • Montag, 8. Juli 2024, Gemeinderat

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet im Zeitraum von Montag, 15. Juli, bis einschließlich Freitag, 30. August 2024, statt. Weitere Informationen hierzu gibt es ebenfalls auf der Website der Stadt Lahr. Zu beachten ist, dass die Stellungnahmen, die im Rahmen dieses förmlichen Verfahrensschritts eingehen, erst mit dem Beschluss der Offenlage – also mit deutlichem zeitlichem Versatz – beantwortet werden können.

Luftbild von der Fläche, auf der nah an der B415 der Neubau des Ortenau Klinikums entstehen soll.
Auf dieser Fläche soll der Neubau des Ortenau Klinikums entstehen.
Quelle: Stadt Lahr