Blick von oben in den Rathaus Innenhof mit einem kleinen Park

Neubau des Ortenau Klinikums in Lahr

Luftbild von der Fläche, auf der nah an der B415 der Neubau des Ortenau Klinikums entstehen soll.
Auf dieser Fläche soll der Neubau des Ortenau Klinikums möglichst nah an der Bundesstraße 415 entstehen
Quelle: Stadt Lahr
Der Kreistag des Ortenaukreises hat am 24. Oktober 2023 beschlossen, dass am Standort Stadteinfahrt Süd bei Langenwinkel ein Neubau für das Ortenau Klinikum Lahr entstehen soll. Vor dem Hintergrund der herausragenden Bedeutung des Projekts für Lahr und die gesamte südliche Ortenau hatte sich der Gemeinderat der Stadt Lahr bereits in seiner Sitzung vom 23. Oktober 2023 – ebenfalls mit einer klaren Mehrheit von 25 Stimmen bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung – für das Neubauvorhaben ausgesprochen. Die Beschlüsse geben der Stadt Lahr Planungssicherheit und gewährleisten auf lange Sicht die Zukunft der Gesundheitsversorgung für die Bürgerinnen und Bürger in der gesamten südlichen Ortenau.

Zitat

Wir freuen uns sehr über die historische Chance, einen Neubau des Ortenau Klinikums an einem verkehrsgünstigen Standort im Lahrer Westen auf den Weg zu bringen.

Die Stadt Lahr wird das Vorhaben weiterhin mit aller Kraft unterstützen, indem sie die Voraussetzungen für die bauliche Umsetzung schafft. Dabei werden wir die berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger Langenwinkels – insbesondere zu den Fragen, welche Flächen in Anspruch genommen werden und wie die verkehrliche Erschließung ausgestaltet wird – bei den weiteren Planungen in enger Abstimmung mit dem Landratsamt als Bauherr sowie mit dem Ortenau Klinikum so gut wie möglich berücksichtigen.

Zitat von: Oberbürgermeister Markus Ibert

Historie & Meilensteine

Die Planungen für das Ortenau Klinikum Lahr haben sich seitens des Ortenaukreises mehrfach geändert. Zunächst war ein Ausbau des bestehenden Klinikums vorgesehen, bevor im Mai 2022 ein Ersatzneubau am bisherigen Standort beschlossen wurde.

Im Juli 2023 teilte der Ortenaukreis mit, dass die Landesregierung Baden-Württemberg grünes Licht für die Planung eines Neubaus im Lahrer Westen gegeben hat. Für die Stadtverwaltung galt es daraufhin, innerhalb weniger Wochen einen geeigneten Standort zu finden, der die rund 20 Bewertungskriterien des Ortenau Klinikums möglichst gut erfüllt – etwa im Hinblick auf Flächengröße, Planungsrecht, Verkehrserschließung oder Lärmemissionen.

Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen wurden sieben der acht untersuchten Optionen in Abstimmung zwischen dem Ortenau Klinikum und der Lahrer Stadtverwaltung nach erfolgter intensiver Prüfung ausgeschlossen, sodass der Neubau nun an der Stadteinfahrt Süd bei Langenwinkel realisiert werden soll.

Kontakt

Anlaufstelle der Stadt Lahr für Fragen und Anliegen aus der Bürgerschaft ist das Projektbüro Klinikum:

projektbuero@lahr.de

Telefon 07821 / 910-1600

Fragen & Antworten

Bis April 2023 war geplant, auf dem bestehenden Klinikareal des Ortenau Klinikum Lahr an der Klostenstraße einen Ersatzneubau zu errichten, die zuletzt umgesetzten Neubaumaßnahmen OP-Neubau und Bettenhaus-Süd hier sinnvoll anzubinden und damit ein Klinikum in Neubauqualität mit höchstem Standard vorzuhalten.

Bereits damals war jedoch klar, dass sich die Errichtung eines Ersatzneubaus in einzelnen Bauabschnitten auf dem bestehenden Gelände nur unter schwierigen Baubedingungen realisieren lässt. Zum einen aufgrund der Hanglage, zum anderen aber auch, weil der Krankenhausbetrieb parallel weitergeführt werden muss und auf keinen Fall eingeschränkt werden darf. Eine Baustelle auf dem Klinikgelände bedeutet für Patientinnen und Patienten, aber auch für die Mitarbeitenden des Klinikums, des Rettungsdienstes und des Ärztehauses erhebliche Einschränkungen und Störungen im täglichen Betriebsablauf (Baulärm, Geruch, Staub und Schmutz, erschwerte Verkehrssituation). Um den Betrieb aufrechtzuerhalten, müssten über Jahre hinweg Provisorien geschaffen werden (Container). Dies ist insbesondere für den zeitlichen Ablauf sehr hinderlich, wonach ein Ersatzneubau frühestens ab 2035 fertiggestellt werden könnte.

Dagegen kann bei einem Neubau auf der grünen Wiese der Bauablauf ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Gleichzeitig hat der Bauablauf keinen Einfluss auf das Betriebsgeschehen des Lahrer Klinikums. Der Klinikbetrieb kann bis zur Inbetriebnahme des neuen Klinikums wie gewohnt und uneingeschränkt weiterlaufen. Das Neubaugrundstück kann außerdem besser verkehrlich erschlossen werden, sodass eine bessere Erreichbarkeit gegeben ist.

Ein Neubau bietet die einmalige Chance, die Betriebsabläufe im Klinikum zu optimieren, indem Funktionsbereiche optimal, entsprechend zeitgemäßer Anforderungen angeordnet werden können. Dies wäre beim Ersatzneubau aufgrund der Realisierung von einzelnen Bauabschnitten nicht möglich.

Der Neubau bietet damit insgesamt eine deutlich höhere bauliche und strukturelle Qualität. Eine wirtschaftliche Prüfung durch den Ortenaukreis und den Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg hat ergeben, dass ein Neubau an einem geeigneteren Standort auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gegenüber dem zuvor verfolgten Ersatzneubau am bisherigen Standort zu bevorzugen ist. Außerdem ist die Bauzeit kürzer: Eine Inbetriebnahme des Neubaus wird für das Jahr 2032 angestrebt.

Ein umfangreicher Suchlauf und der Prüfprozess für verschiedene Standorte haben zum Ergebnis, dass der Standort „Stadteinfahrt Süd“ gute Voraussetzungen für die Baulandentwicklung aufweist und aus betrieblicher Sicht des Ortenau Klinikums die bevorzugte Standortoption ist.

Das Ortenau Klinikum benötigt ein gut erreichbares Grundstück zwischen Bahnstrecke und Autobahn, das für die Entwicklung als Krankenhausstandort geeignet ist. Gesucht wurde eine Fläche von etwa zehn Hektar. Das Ortenau Klinikum hat eine Liste mit rund 20 Bewertungskriterien zu Themen wie Grundstück, Planungsrecht, Erschließung, Gebäude sowie Ver- und Entsorgung vorgelegt, die der Standort Stadteinfahrt Süd erfüllt.

Im Februar 2023 hat das Ortenau Klinikum eine Liste mit rund 20 Bewertungskriterien zu Themen wie Grundstück, Planungsrecht, Erschließung, Gebäude sowie Ver- und Entsorgung vorgelegt, die als eine wichtige Grundlage für die Standortbewertung diente.

Zunächst wählte die Stadtverwaltung acht Standorte aus und unterzog sie einer ersten groben Bewertung. Im Weiteren wurden die am besten geeigneten Standorte einer intensiven Prüfung unterzogen. Die Standorte „Zuckerhof“, „Hugsweier Nord-Ost“, „Flugplatz Ost“ und „Stadteinfahrt Nord“ mussten unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen für den Betrieb eines Klinikums im Rahmen dieser Prüfung ausgeschlossen werden.

  • Den Standort „Zuckerhof“ schloss das Ortenau Klinikum frühzeitig aus, da die Umgebung dort mit Autobahn, angrenzendem Industriegebiet und geplantem dritten und viertem Gleis der Rheintalbahn in Summe als zu konfliktbehaftet eingeschätzt wurde, insbesondere beim Thema Emissionen. Außerdem besteht eine größere Distanz zu Siedlungskern und Bahnhof.
     
  • Beim Standort „Stadteinfahrt“ beschränkten sich aufgrund der negativen Beschlusslage zur Mediclin-Übernahme die Überlegungen des Ortenau Klinikums zunächst auf die Flächen nördlich der B 415 (Erweiterung des Industriegebietes West nach Westen). Diese Seite wurde nach Einbeziehung eines Lärmgutachters aufgrund der Emissionen von Betrieben aus dem Industriegebiet verworfen.
     
  • Neben weiteren Faktoren spielte das Kriterium „Lärm“ auch bei den anderen geprüften Standorten eine große Rolle, nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass es möglich sein soll, die Fenster in den Zimmern der Patientinnen und Patienten zu öffnen. Der Standort „Flugplatz Ost“ wurde aufgrund der Emissionen von Flugplatz und angrenzendem Gewerbe ausgeschlossen. Ebenfalls ist hier die verkehrliche Erschließungssituation nachteilig.
     
  • Beim Standort „Hugsweier Nord-Ost“ kommt zu den Lärmthemen hinzu, dass die Lage nicht voll dem Suchkorridor entspricht und die Erschließungssituation sehr aufwendig ist.
     

Da das Ortenau Klinikum den Standort Stadteinfahrt grundsätzlich als gut bewertet hat, wurde die Prüfung auf der südlichen Seite der B 415, westlich von Langenwinkel, fortgesetzt. Hier ist die Distanz zu den Lärmemittenten größer und es gibt mehr Möglichkeiten, auf die Emissionen planerisch zu reagieren. Damit konzentrierten sich die weiteren Planungen für einen Neubau des Ortenau Klinikums Lahr auf den Standort „Stadteinfahrt Süd“.

Das Ortenau Klinikum bleibt bis zur Eröffnung des Neubaus, die für Anfang 2032 vorgesehen ist, am bestehenden Standort im Betrieb. Anschließend bietet das Areal mit seiner attraktiven innerstädtischen Lage große Flächenpotenziale für die Lahrer Stadtentwicklung.

In den kommenden Jahren gilt es, in einem ergebnisoffenen Prozess mit intensiver Beteiligung der Bürgerschaft passende Nutzungsalternativen zu entwickeln, die sich noch besser in die östliche Stadtstruktur einfügen.

Mit der geplanten Anschlussstelle an der Bundestraße 415 wird eine direkte Anbindung an das übergeordnete, klassifizierte Straßennetz geschaffen. Über die B 415 bestehen Anbindungen an die Bundesstraße 3 und die Autobahn 5 als wichtige regionale und überregionale Hauptverkehrsachsen. Eine komfortable Erreichbarkeit für die gesamte südliche Ortenau wird damit gewährleistet.

Das Klinikum wird eine eigene Bushaltestelle erhalten, die in das Liniennetz des Lahrbus eingebunden wird.

In Bezug auf den Schienenverkehr ist der sogenannte Westdurchstich am Bahnhof ein von allen Beteiligten klar formuliertes Ziel. Es handelt sich hierbei um eine neue Fußgängerunterführung am Bahnhof, die vom Bahnhofsvorplatz unter den Gleisen hindurch verlaufen und damit die Anbindung des gesamten Westbereichs herstellen soll. Stadtplanerisch birgt ein solcher Bahnhofsdurchstich erhebliches Potenzial für die Vernetzung der verschiedenen Verkehrsarten.

Die Stadt Lahr hat bereits Flächen erworben, die in einen Park & Ride-Parkplatz umgewandelt werden könnten. Eine Realisierung bereits vor der Sanierung der Rheintalbahn (im Zeitraum 2035-2041) soll untersucht werden.

Eine Erschließung durch den Stadtteil Langenwinkel wird aus gutachterlicher Sicht nicht empfohlen und von allen Beteiligten abgelehnt. Die Zufahrt erfolgt aus Richtung Norden über eine neue Anschlussstelle der B 415. Die Knotenpunktform wird momentan mit dem Straßenbaulastträger (Bund) und der zuständigen Straßenbaubehörde (Regierungspräsidium Freiburg) abgestimmt.

Stadt und Klinikum favorisieren eine Lösung mit Kreisverkehr. Darüber hinaus sind eine Anbindung an den Bus- und Bahnverkehr und der Ausbau attraktiver Fuß- und Radwegeverbindungen vorgesehen.

Im Rahmen der Planungen für den Klinikneubau wird ein ausreichendes Parkplatzangebot direkt auf dem Klinikareal vorgesehen, so dass eine Belastung der Wohngebiete in Langenwinkel durch den ruhenden Verkehr vermieden wird.

Es wurde ein Baugrundstück mit etwa. 9,5 Hektar Fläche angrenzend an die B415 definiert. Dieses Baufenster ist die Grundlage für die weiteren Planungen, so dass die sportlichen Nutzungen im Südwesten nicht eingeschränkt werden.

Das Neubauvorhaben für das Klinikum soll möglichst flächensparend realisiert werden. Im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsbilanz werden Ausgleichsflächen geschaffen. Im Umfeld des Standorts befinden sich Flächen, die von der Bürgerschaft derzeit zur Naherholung genutzt werden. Daher wird auf eine Durchgrünung und eine planerische Einbindung des Klinikums in das Umfeld Wert gelegt.

Nein. Im Rahmen der Standortprüfung wurde von einem Suchraum für den Neubaustandort ausgegangen, der insgesamt 16 Hektar groß ist. Der Flächenbedarf für den Klinikneubau ist jedoch deutlich geringer.

Politisch wurde mehrfach beschlossen, keineswegs 16 Hektar baulich in Anspruch nehmen zu wollen, dem Reitverein und anderen Freizeit- und Sportmöglichkeiten Entwicklungspotenzial zu belassen und die Naherholungsfunktion des Gebietes so weit wie nur möglich zu erhalten oder sogar auszubauen. Diese Planungsziele werden in das erst noch zu beginnende Verfahren zum Bebauungsplan einfließen und dort umgesetzt werden.

Zwischenzeitlich wurde ein Baufeld mit rund 9,5 Hektar definiert, das im Norden direkt an der B 415 liegt. Dieses Baufenster ist die Grundlage für die weiteren Planungen für die Klinikgebäude.

Im Rahmen der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz werden Ausgleichsflächen für das Neubauvorhaben geschaffen. Im Hinblick auf den Natur- und Landschaftsschutz sind keine Schutzgebiete betroffen.

Es gibt eine Feldhecke entlang des querenden Weges, die als Biotop geschützt ist, und im südlichen Bereich ein Offenlandbiotop in der Größe von etwa 250 Quadratmetern. Im südlichen Bereich liegen Ausgleichsflächen für Bebauungspläne. Wo in diese Flächen eingegriffen wird, sind ebenfalls Ausgleichsmaßnahmen vorzunehmen.

Lahr als Mittelzentrum in einem Wachstumsraum trägt auch eine regionale Verantwortung im Bereich der Gesundheitsfürsorge. Ein Klinikneubau an neuem Standort ist fachlich betrachtet notwendig. Unabhängig vom gewählten Standort bedeutet dies auf jeden Fall eine Neuversiegelung. Ob an anderer Stelle entsiegelt werden kann, ist damit nicht entschieden.

Da nur ein Teil des Suchraums tatsächlich bebaut werden soll, weite Teile jedoch Ausgleichsmaßnahmen, Feuchtwiesen, Freiflächen und Erholungsflächen werden sollen, ist eine Freizeitnutzung nach wie vor Ziel der Gesamtplanung, die eine geänderte, nicht unbedingt schlechtere Lebensqualität erwarten lässt. Bislang ist der Bereich an der B 415 vordringlich durch intensive Landwirtschaft geprägt.

Der Bau eines neuen Klinikums in den Limbruchmatten hat Auswirkungen auf die vorhandene Flora und Fauna. 2024 werden in umfangreichen artenschutzrechtlichen Untersuchungen die ansässigen Arten ermittelt und bewertet.

Im Rahmen der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz innerhalb des sich anschließenden Bebauungsplanverfahrens sind Maßnahmen zur Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie Ausgleichsflächen und weitere Maßnahmen zum Schutz und eventuell auch zur Umsiedlung von geschützten Arten zu definieren.

Eine eigenständige direkte Erschließung ist für das Klinikum geplant, so dass weder in der Bauphase noch während des Betriebs mit Belastungen zu rechnen ist.

Nicht auszuschließen ist, dass gelegentlich die Starts und Landungen des Rettungshubschraubers zu hören sein können. Dies hängt aber vom konkreten Standort ab, der noch nicht feststeht. In den vergangenen Jahren verzeichnete das Ortenau Klinikum Lahr durchschnittlich einen Hubschrauberflug pro Woche. Der Start- und Landeplatz am Klinikum wird zudem auch nur für die Flüge direkt zum Klinikum genutzt. Er ist nicht zu verwechseln mit dem allgemeinen Standort des Rettungshubschraubers, der auf dem Flugplatzareal realisiert werden soll.

Es ist zwar eine Anforderung an das Baugrundstück, Gebäude bis zu einer Höhe von maximal 22 Metern errichten zu können. Das heißt aber nicht, dass die oder alle Gebäude des Klinikums diese Höhe erreichen werden.

Die genannten 22 Meter stecken einen Rahmen ab, in dem sich die Architektinnen und Architekten bei den nun zu erstellenden Bauentwürfen bewegen können. Dabei werden auf Grund von klinikspezifischen Anforderungen einige Gebäudeteile mehrgeschossig ausgebildet werden, wie etwa die Pflegebereiche.

Darüber hinausgehende Gebäudehöhen – etwa bis 34 Meter – entsprechen nicht dem Anforderungsprofil und werden auch nicht diskutiert. Lediglich die Plattform des Hubschrauberlandeplatzes mit ihrem Aufbau (Blitzableitung) wird voraussichtlich über der 22 Meter-Marke liegen.

Eine Entwicklung der Sportvereine an den bestehenden Standorten ist weiterhin möglich. Ein Umzug ist damit nicht erforderlich. Das geplante Baufeld für den Klinikneubau betrifft nicht die Flächen, die vom FV Langenwinkel und vom Reitverein Lahr genutzt werden.

Die Standortprüfung hat ergeben, dass die Lärm- und Geruchsemissionen durch die sportlichen Nutzungen dem Klinikvorhaben nicht entgegenstehen.

Ein Reitverein ist rechtlich betrachtet in einer dörflichen Umgebung zulässig. Die dort zulässigen Emissionen, insbesondere durch Handwerk und Landwirtschaft, die auch nachts auftreten können und dürfen, überschreiten die in einem Krankenhausbereich zulässigen Emissionen weit. In dieser Hinsicht ist also nicht von einer Verschlechterung auszugehen.

In folgenden Pressemitteilungen wurde informiert:

In folgenden öffentlichen Sitzungen wurde informiert und debattiert:

  • Öffentliche Ortschaftsratssitzung Langenwinkel: 17. Oktober 2023
  • Gemeinderatsitzung Lahr: 23. Oktober 2023
  • Öffentliche Ortschaftsratssitzung Langenwinkel: 14. November 2023
  • Gemeinderatsitzung Lahr: 20. November 2023
  • Gemeinderatsitzung Lahr: 18. Dezember 2023

In einer Pressekonferenz wurde am Freitag, 15. Dezember 2023, über das Projekt ausführlich informiert. Chancen für die Stadtentwicklung

Darüber hinaus ist der Ortschaftsrat Langenwinkel in der Baukommission, die der Ortenaukreis für das Klinikprojekt in Lahr eingesetzt hat, mit einem Mitglied vertreten.

Künftig werden die notwendigen planungsrechtlichen Verfahren nach ihrem Start umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten bieten.

Es ist ein wichtiges demokratisches Recht, ein Bürgerbegehren anzustoßen. Sofern von den Initiatorinnen und Initiatoren gewünscht, bietet die Stadtverwaltung hierzu gerne eine neutrale Beratung an.

In einem Anfang Dezember 2023 gestarteten Wettbewerbsverfahren werden Architekten-Entwürfe erarbeitet, aus denen möglichst bis März/April 2024 ein Lösungsvorschlag ermittelt wird. Auf dessen Grundlage werden die weiteren Planungen aufbauen.

Parallel sind weitere Gutachten, etwa zum Lärm, zum Artenschutz oder zur Oberflächenentwässerung, zu erarbeiten. Ziel ist, Mitte nächsten Jahres mit der erforderlichen Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) starten zu können. Innerhalb dieser Verfahren sind Beteiligungsformate für die Bürgerschaft vorgesehen.