Städtische Wohnungsbau Lahr, Wohnhaus mit Balkon

Kaufpreissammlung für die Stadt Lahr Kaufpreissammlung

Die wichtigste Datengrundlage für die Erfüllung der Aufgaben der Gutachterausschüsse ist die Kaufpreissammlung. Jeder Kaufvertrag über ein bebautes oder unbebautes Grundstück, über eine Eigentumswohnung oder über ein Erbbaurecht wird gemäß §195 Baugesetzbuch von den Notaren den zuständigen Gutachterausschüssen übersandt.

Die Kaufverträge werden von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse ausgewertet und in der Kaufpreissammlung erfasst. Diese werden durch Angaben aus Bebauungsplänen, Liegenschaftskataster, Bauplänen, Mittelungen der jeweiligen Städte/Gemeinden und Fragebögen an die Eigentümer, ergänzt. Die Kaufpreissammlung enthält die Ergebnisse der Auswertung von Grundstückskauf- und Grundstückstauschverträgen sowie von anderen Vorgängen der Eigentumsübertragung und stellt die Grundlage für die Tätigkeit der Gutachterausschüsse dar.

 

Der Inhalt der Kaufpreissammlung unterliegt dem Datenschutz. Eine anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung kann auf Antrag gegen eine Gebühr erteilt werden (z.B. für die Gutachtenerstellung durch Sachverständige). Voraussetzung ist eine ausreichende Anzahl an vergleichbaren Kauffällen. Somit wird ein Rückschluss auf einzelne Grundstücke oder Personen ausgeschlossen. Der Antragssteller muss ein berechtigtes Interesse an der Auskunft glaubhaft machen. Wird mit der Auskunft die Ermittlung des Verkehrswertes eines bestimmten Grundstücks bezweckt, dürfen Kaufpreise nur in dem Umfang bekannt gegeben werden, wie sie als Vergleichspreise in Betracht kommen können. Bei mit der Wertermittlung befassten Behörden und öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen kann das Vorliegen eines berechtigten Interesses unterstellt werden. Des Weiteren dürfen der Auskunft keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen des Betroffenen entgegenstehen. Eine sachgerechte Verwendung der Daten muss gewährleistet sein.

 

Die Kaufpreissammlung dient als Grundlage für die Ableitung der Bodenrichtwerte, für die Erstellung des Grundstücksmarktberichtes und wird bei der Erstellung von Verkehrswertgutachten verwendet.