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Die Aufgaben, die ihr aus dieser Verantwortlichkeit erwachsen, können sogenannte Pflichtaufgaben sein, das heißt Aufgaben, zu denen die Stadt durch Gesetz verpflichtet ist, oder aber freiwillige Aufgaben, die sie aus eigenen Stücken wahrnimmt.
Zu den Pflichtaufgaben zählen beispielsweise der Feuerschutz, die Abwasserbeseitigung sowie das Anlegen und Unterhalten von Friedhöfen. Freiwillige Aufgaben werden besonders im sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich wahrgenommen. Bekannte Beispiele dafür sind der Betrieb von Sportstätten und Bädern oder auch Kultureinrichtungen wie zum Beispiel Theater.
Für die Erledigung dieser Aufgaben fallen Ausgaben in unterschiedlichem Umfang an. Gleichzeitig verfügt die Stadt aber nur über eine begrenzte Summe an Einnahmen. Die Vielzahl der Aufgaben der Stadt sowie die begrenzten Mittel bedingen somit eine sorgfältige und verantwortungsbewusste Planung und Bewirtschaftung dieser finanziellen Mittel.
Eine Kommune kann ohne eigene Finanzmittel nicht selbständig und unabhängig politische Entscheidungen treffen. Daher gehört es zu den wichtigsten Rechten einer Kommune, einen eigenen Haushalt aufzustellen, zu beraten und zu verabschieden. Städte und Gemeinden sind sogar per Gesetz dazu verpflichtet, eine Haushaltssatzung mit Haushaltsplan zu erstellen.