Grundsätzlich ist für einen Aufenthaltstitel ein Antrag erforderlich. Diesen können Sie bei der Ausländerbehörde der Stadt Lahr einreichen.
Besonderheit Aufenthaltstitel für Studierende:
Für die Einreise zum Studium ist grundsätzlich ein Visum erforderlich. Ausgenommen sind EU-Angehörige sowie Staatsangehörige von USA, Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Schweiz, El-Salvador, Brasilien und Südkorea. Im Rahmen des Visumsverfahrens sind folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen:
- Angabe des Studienorts, der Studieneinrichtung, des Studiengangs und der Fachrichtung
- Angabe, ob es sich um ein Aufbau-, Zusatz- oder Ergänzungsstudium handelt oder um eine Promotion
- Vorlage des Zulassungsbescheides oder einer Studienvormerkung
- Nachweis ausreichender Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts (BAFöG-Regelsatz, gerechnet auf ein Jahr oder Stipendium)
- Grundkenntnisse der deutschen Sprache
Besonderheit Aufenthaltstitel für EU-Staatsangehörige und Schweiz:
Für alle Angehörigen der EU-Staaten besteht für die Einreise nach Deutschland keine Visumspflicht. Hier gilt die uneingeschränkte Reisefreiheit. Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die die Voraussetzungen der Freizügigkeit erfüllen, haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt. Familienangehörigen, die nicht EU-Staatsangehörige sind (=Drittstaatsangehörige), wird das Aufenthaltsrecht mit einer Aufenthaltskarte bescheinigt. Freizügigkeitsberechtigte Schweizer und ihre Familienangehörigen erhalten eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis.
Für die polizeiliche Anmeldung von EU-Staatsangehörigen in Lahr ist der Bürgerservice zuständig.
Kontaktdaten Bürgerservice Lahr:
Bürgerbüro
Rathausplatz 4
77933 Lahr
Tel.: 07821 / 910-03 33
Fax: 07821 / 910-04 44
Besonderheit Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“
Zum 01. August 2012 wurde die Blaue Karte EU als neuer Aufenthaltstitel für Ausländer mit einem deutschen oder anerkannten ausländischen Hochschulabschluss eingeführt. Sie kann auf vier Jahre befristet werden, wenn ein Arbeitsvertrag mit ausreichendem Gehalt vorgelegt wird und die Bundesagentur für Arbeit zustimmt.
Für die Erteilung der Blauen Karte EU sind folgende Unterlagen in der ABH der Stadt Lahr vorzulegen:
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Reisepass
- Mietvertrag
- Arbeitsvertrag + die letzten drei Lohnabrechnungen
Besonderheit Aufenthaltstitel Selbstständige
Ausländern kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit erteilt werden.
Für den Antrag auf Erteilung sind folgende Unterlagen in der Ausländerbehörde der Stadt Lahr vorzulegen:
- gültiger Nationalpass oder Identitätskarte
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Entwicklungskonzept über die Geschäftsidee
- Gewinnaufstellung durch einen Steuerberater
- Mietvertrag bzw. bei Eigenheim den Grundbuchauszug oder Kaufvertrag
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Nachweis einer angemessenen Altersversorgung, wenn man älter als 45 Jahre ist