Lahr, Straße, Autos, Verkehr, Reise

Lärm

Lärm ist unerwünschter, störender oder gesundheitsschädlicher Schall. Was als Lärm betrachtet wird, ist von Mensch zu Mensch verschieden und hängt von der Art und Herkunft des Geräuschs und der Beurteilung der Vermeidbarkeit ab.

Für viele Bürger ist Lärm diejenige Umweltbelastung, von der sie sich persönlich am meisten betroffen fühlen. Wie bei vielen Umweltbelastungen ist auch beim Lärm der Mensch Verursacher und Betroffener zugleich. Hauptlärmquelle ist der Verkehrslärm und insbesondere der Straßenverkehrslärm, durch den sich mehr als zwei Drittel der deutschen Bevölkerung belästigt fühlen. Auch Gewerbelärm, Freizeitlärm, laute Nachbarn und Sportanlagen werden von vielen Menschen als störend empfunden.

Lärm ist nicht nur störend und belästigend, er schränkt auch die Lebensqualität vieler Menschen ein und kann zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Gehörschäden, vegetativen Störungen, Schlafstörungen und psychischen Beeinträchtigungen führen. Die Lärmsituation für Deutschland können Sie den Umweltdaten Deutschland sowie dem Umwelt-Indikatorensystem entnehmen. Für Baden-Württemberg geben die Umweltdaten 2021 sowie die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2017 Auskunft.

Die Stadt Lahr bemüht sich durch eine Lärmaktionsplanung die Belastung der Bevölkerung durch Lärm zu verringern.

Sie haben ein akutes Lärmproblem, fühlen sich gestört oder belästigt? Bleiben Sie selbst ruhig und sprechen Sie zuerst mit dem Verursachenden. Meist lässt sich schon auf diesem Wege für Ruhe sorgen. Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, schalten Sie die Behörde ein, die für das Problem zuständig ist.

Baustellenlärm
Landkreis Ortenau – Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht

Flugplatz Lahr
Regierungspräsidium Freiburg – Referat Verkehr

Freizeitlärm
Wenn der Lärm von einer Freizeitanlage (zum Beispiel Skate-Anlage) ausgeht:
Landkreis Ortenau - Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht

Gaststätten/Diskotheken
Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Lahr.
In einem akuten Fall kann auch die Benachrichtigung der Polizei in Frage kommen.

Industrie- und Gewerbelärm
Landkreis Ortenau – Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht

Schienenlärm
Deutsche Bahn AG

Sportlärm
Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Lahr.

Straßenlärm
Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Lahr.

sonstigen Ruhestörungen wie zum Beispiel Lärm in der Nachbarschaft:
Den Störenden um Ruhe bitten, ansonsten die Polizei benachrichtigen. Im wiederholten Fall: Das Ordnungsamt der Stadt Lahr einschalten.