Holzhaus auf der grünen Wiese

Bauberatung

Die Stadt Lahr bietet eine kostenlose Bauberatung an, die jede Person in Anspruch nehmen kann und sollte.

Die Bauberatung der Stadt Lahr dient als zentrale Anlaufstelle für alle Themen rund um den (Um-)Bau oder die Sanierung Ihres Hauses. Sie beantwortet Fragen wie „Wie darf ich mein Grundstück bebauen?“, „Wie erhalte ich eine Baugenehmigung?“, "Was ist bei einer Sanierung zu beachten?“ oder „Welche Energievorgaben gibt es?“. Um eine möglichst reibungslose Planungsphase zu ermöglichen, sollten diese Informationen frühzeitig eingeholt werden.

Angeboten wird die Bauberatung vom Stadtplanungsamt der Stadt Lahr. Soweit erforderlich, ziehen die Mitarbeitenden der Bauberatung weitere Facheinheiten hinzu, etwa wenn Besonderheiten des Denkmalschutzes vorliegen, wenn Sie die Fördermöglichkeiten und Fachberatung zu energieeffizientem Sanieren in Anspruch nehmen möchten oder auch wenn es bereits um die Baugenehmigung oder Bauvoranfragen geht. Die Stadt Lahr unterstützt Sie gerne bei Ihren Bau- und Sanierungsvorhaben.

 

  • Die Bauleitplanung regelt die bauliche Nutzung von Grund und Boden. Im städtischen Geoportal können Bebauungspläne eingesehen werden. Sie enthalten in kartographischer Darstellung und mit textlichen Festsetzungen neben Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche und der Verkehrsfläche auch örtliche Bauvorschriften, etwa über die Gestaltung von baulichen Anlagen und Freiflächen.
  • Auch wenn kein Bebauungsplan vorliegt, ist ein Grundstück unter gewissen Kriterien bebaubar – hier kann die Bauberatung des Stadtplanungsamtes weiterhelfen.
  • Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, sollten Sie nicht nur die Inhalte im Grundbuchamt einsehen, sondern sich auch Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis einholen.
  • Beim Kauf eines altlastverdächtigen oder mit Altlasten behafteten Grundstücks sollten Sie sich im Kaufvertrag über eventuelle Folgekosten absichern. Das Landratsamt Ortenaukreis erteilt für Berechtigte eine Altlastenauskunft.
  • Auch die Stadt Lahr bietet regelmäßig Bauplätze für Wohn- oder Gewerbebebauung an.
  • Die Abteilung Tiefbau berät Bauherrinnen und Bauherren sowie Architektinnen und Architekten im Rahmen der Angelegenheiten der Hausentwässerung und Kanalisationsanlagen.
  • Beim Kauf eines Grundstücks oder eines Gebäudes sollten schon heute die Folgerisiken der klimatischen Veränderungen mit in die Überlegungen einbezogen werden. Ansatzpunkte bietet der Praxisratgeber „Klimagerechtes Bauen“.
  • Mit dem Internetangebot „Haus kaufen/erben“ möchte Zukunft Altbau zukünftige Eigentümerinnen und Eigentümer beim Hauskauf bzw. bei der Erbschaft begleiten. Der Leitfaden gibt praktische Tipps, worauf es beim Hauskaufen und -erben zu achten gilt und welche Aufgaben im Anschluss auf Eigentümerinnen und Eigentümer zukommen.
  • Für Bauvorhaben gibt es teilweise öffentliche Fördermittel (z.B. KFW oder L-Bank). Fragen zu LAKRA-Anträgen (familienfreundliche Eigentumsförderung) beantwortet die Abteilung Bauordnung.
  • Geht es an die konkrete Ausführung des Bauvorhabens, regelt das Bauordnungsrecht, wie und unter welchen Umständen gebaut werden darf. Damit ein Bauvorhaben genehmigt wird, muss sowohl eine Übereinstimmung mit dem Bauplanungsrecht (Bauleitplanung) sowie der Landesbauordnung gegeben sein. Die Landesbauordnung enthält Vorgaben zu Abstandsflächen, zu den allgemeinen Anforderungen an die Bauausführung, zu den Akteurinnen und Akteuren, die am Bau beteiligt sind, zu den Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren sowie zu Baulasten und Ordnungswidrigkeiten.
  • Falls absehbare Schwierigkeiten einer vorgesehenen Bebauung im Wege stehen, besteht die Möglichkeit, konkrete Einzelfragen bei der Abteilung Bauordnung durch eine Bauvoranfrage vorab zu klären. Hierzu müssen noch keine so detaillierten Planungen erstellt werden wie im anschließenden Baugenehmigungsverfahren. Ein weiterer Vorteil ist die Rechtssicherheit durch den Bauvorbescheid.
  • Sie möchten ein Gebäude errichten, umbauen, dessen Nutzung ändern oder das Bauwerk abbrechen? Erkundigen Sie sich bei der Abteilung Bauordnung nach der Genehmigungspflicht und der Zulässigkeit der erforderlichen Maßnahmen.
  • Schottergärten und Kiesgärten sind in Baden-Württemberg verboten. Lassen Sie sich zu pflegeleichten und ökologisch wertvollen Alternativen beraten.
  • Eine der wichtigsten Aufgaben unserer heutigen Zeit und zugleich eine große Herausforderung ist ein ressourcenschonender Umgang mit Energie. Deshalb gibt die Stadt Lahr hilfreiche Tipps zur energetischen Sanierung mit der Sanierungsbroschüre „Energiebewusstes Sanieren in Lahr“.
  • Außerdem unterstützt der Praxisratgeber „Klimagerechtes Bauen Bauwillige dabei, ihre Gebäude an die schon spürbaren Folgen des Klimawandels wie Hitze, Sturm und Hochwasser anzupassen.
  • Wenn eine Sanierung ansteht, lohnt sich auf jeden Fall ein Blick in die weite Förderlandschaft. Die Ortenauer Energieagentur stellt in ihrem Ratgeber für Bau und Sanierung im Ortenaukreis eine stets aktuelle Übersicht über derzeit geltende Fördermittel bereit. Nutzen Sie auch unsere Bürgerenergieberatung zur weiteren Information.
  • Bei Ihnen steht ein Heizungstausch an? Vorabinformationen zu den verschiedenen Erfüllungsoptionen gemäß Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg gibt es bei der Ortenauer Energieagentur, zum Beispiel im Rahmen der kostenfreien Energieberatung. Wenn die Heizung schon getauscht wurde und Sie Fragen zu den zu erbringenden Nachweisdokumenten zur Erfüllung des EWärmeG haben, wenden Sie sich an die Abteilung Bauordnung.
  • Seit 2022 gilt in Baden-Württemberg bei grundlegenden Dachsanierungen die Pflicht, eine Photovoltaikanlage zu installieren (Fragen und Antworten). Auch die Stadt Lahr bietet zahlreiche allgemeine Informationen zum Thema Photovoltaik. Mit wenigen Klicks zeigt Ihnen unser SoLAHRkataster, ob Ihr Dach für die Nutzung einer Photovoltaikanlage geeignet ist und ermöglicht eine individuelle Wirtschaftlichkeitsrechnung.
  • Bauliche Veränderungen an Baudenkmalen greifen fast zwangsläufig in die Substanz ein, vor allem dann, wenn das Gebäude mit zeitgemäßem Komfort ausgestattet werden soll. Daher müssen in solchen Fällen schon im Planungsstadium Architektinnen und Architekten sowie Denkmalschützerinnen und -schützer zu Rate gezogen werden. Auch dazu gibt Ihnen die Bauberatung im Stadtplanungsamt gern Auskunft (Beratungsstelle Bauordnung, Frau Kappis-Sievers).
  • Gebündelte Informationen zu den Themen Energieeffizienz, Energiesparen und erneuerbare Energien stellt die Stabsstelle Umwelt der Stadt Lahr hier bereit.
  • Die Stadt Lahr bietet in Zusammenarbeit mit der Ortenauer Energieagentur eine kostenfreie und neutrale Bürgerenergieberatung an. Nutzen Sie das Angebot, wenn Sie Fragen rund um das Thema Energie haben, sich zu aktuellen Fördermöglichkeiten für Neubau, energetische Sanierung und Heizungstausch informieren möchten oder sich für eine neutrale und unverbindliche Energieberatung bei Ihnen zu Hause interessieren.
  • Bei Ihnen steht ein Heizungstausch an? Vorabinformationen zu den verschiedenen Erfüllungsoptionen gemäß Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg gibt es bei der Ortenauer Energieagentur, zum Beispiel im Rahmen der kostenfreien Energieberatung. Wenn die Heizung schon getauscht wurde und Sie Fragen zu den zu erbringenden Nachweisdokumenten zur Erfüllung des EWärmeG haben, wenden Sie sich an die Abteilung Bauordnung.
  • Seit 2023 gilt in Baden-Württemberg bei grundlegenden Dachsanierungen die Pflicht, eine Photovoltaikanlage zu installieren (Fragen und Antworten). Auch die Stadt Lahr bietet zahlreiche allgemeine Informationen zum Thema Photovoltaik. Mit wenigen Klicks zeigt Ihnen unser SoLAHRkataster, ob Ihr Dach für die Nutzung einer Photovoltaikanlage geeignet ist und ermöglicht eine individuelle Wirtschaftlichkeitsrechnung.
  • Welche Heizungen sind zukünftig im Neubau erlaubt und welche im Bestand? Worum geht es bei der kommunalen Wärmeplanung? Welche Übergangsfristen sieht das Gebäudeenergiegesetz vor? Wie ist das Verhältnis von Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes? Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat Antworten auf wichtige Fragen zum Thema Heizen zusammengestellt.

Zentrale Anlaufstelle zur Bauberatung ist das Stadtplanungsamt.

Stadtplanungsamt
Rathaus 2
Schillerstraße 23
77933 Lahr
Tel.: 07821 / 910-06 81
Fax: 07821 / 910-706 82
stadtplanungsamt@lahr.de

 

Bauordnung
Rathaus 2
Rathausplatz 7
77933 Lahr
Tel.: 07821 / 910-03 50
Fax: 07821 / 910-03 52
bauordnung@lahr.de