Saatkrähen auf einem Baum

Saatkrähen in Lahr

Die Saatkrähe – ein Vogel im Interessenskonflikt zwischen Natur und betroffener Bevölkerung

Die Saatkrähe ist eine bei uns natürlich vorkommende, wild lebende, nicht jagdbare und naturschutzrechtlich besonders geschützte Vogelart.

Ein bedeutendes Verbreitungszentrum der Saatkrähe in Baden-Württemberg ist Lahr – das könnte eigentlich ein Grund sein stolz darauf zu sein, stand doch der Vogel Mitte des letzten Jahrhunderts kurz vor dem Aussterben. Dennoch gelingt es dieser intelligenten und sozial hoch entwickelten Rabenvogelart nicht, unsere Sympathie zu wecken.

Die Saatkrähe krächzt für unsere Ohren relativ laut und unmelodisch und ihr Nistmaterial und Kot fallen auf Gehwege und Autos. Bei einem Teil der Lahrer Bürger macht sie sich daher unbeliebt. Auch erscheinen die zeitweilig großen Schwärme für einige bedrohlich. Mit dem Anstieg der Saatkrähen-Population und der Neubildung von Kolonien in Wohngebieten kommt es in den letzten Jahren zu Beschwerden.

Auch wenn die Saatkrähe von dem betroffenen Teil der Bürger als störend oder belästigend empfunden wird, aus ökologischer und rechtlicher Sicht ist es nur sehr eingeschränkt möglich, die Saatkrähe aus den Wohngebieten zu vertreiben.

Die Stadt Lahr nimmt den Unmut der betroffenen Bürger ernst und bemüht sich um Abhilfe und Aufklärung. Dieser Artikel (hier als bebilderte Broschüre zum runterladen) soll die wichtigsten Fragen beantworten und bietet viele Informationen zum Thema Saatkrähen.

Die Saatkrähe – Vogel des Jahres 1986 – gehört wie Rabenkrähe, Kolkrabe, Elster, Dohle, Eichelhäher und Tannenhäher zur Familie der Rabenvögel. Wie alle Rabenvögel ist sie eine intelligente, soziale und sehr anpassungsfähige Vogelart.

Merkmale

Die Saatkrähe hat eine Körperlänge von etwa 46 Zentimeter und wiegt zwischen 400 und 500 Gramm. Sie hat ein schwarzes (metallisch glänzendes) Gefieder und schwarze an den Schenkeln befiederte Beine. Unverkennbar ist ihr langer spitzer Schnabel mit der hellgrauen unbefiederten Schnabelbasis, der sie von der gleichgroßen Rabenkrähe unterscheidet. Schwieriger fällt diese Unterscheidung bei den jungen Saatkrähen, denn diese haben noch eine befiederte Schnabelbasis.

Lebensraum

Als ehemaliger Steppenbewohner bevorzugt die Saatkrähe weite, offene Kulturlandschaften mit vereinzelten Gehölzgruppen und mit einem hohen Anteil feuchter Wiesen und Weiden.

Nahrung

Der anpassungsfähige Allesfresser ernährt sich von Samen, Keimlingen, Beeren und Früchten; ergänzt von Regenwürmern, Insekten und deren Larven sowie Schnecken und Mäusen.

Brutbiologie

Die Saatkrähe ist ein Baumbrüter und nutzt traditionelle Brutplätze. Die in monogamer Mehrjahres- oder Dauerehe lebenden Saatkrähen bleiben das ganze Jahr über zusammen und besuchen spätestens nach Abschluss der Mauser (Ende Oktober) mit zunehmender Regelmäßigkeit die Brutkolonie. Ab Januar finden sich die Saatkrähen dann nahezu täglich an ihren späteren Brutplätzen ein. Der Nestbau kann ab der zweiten Februar-Hälfte erfolgen, meistens jedoch erst im März. Die Eiablage mit drei bis vier Eiern pro Vollgelege beginnt Ende März/Anfang April. Nach ungefähr 15 Tagen Brutzeit schlüpfen die Jungen, die nach weiteren rund 30 Tagen das Nest verlassen.

Die ersten Brutplätze am südlichen Oberrhein lagen in landwirtschaftlich intensiv genutztem Gelände, wo die Saatkrähen immer wieder massiv gestört und stark verfolgt wurden. Brutplätze in Siedlungen machten bis Mitte der 1980er Jahre nur einen geringen Anteil aus. Sehr wahrscheinlich durch einen besseren Schutz in den Ortschaften gab es Neuansiedlungen und einen starken Bestandsanstieg dieser anpassungsfähigen Vögel, der den Anteil der in der freien Feldflur brütenden Saatkrähen deutlich reduzierte.

In den Ortschaften nutzen die Saatkrähen die alten und hohen Baumbestände zum Schlafen und Brüten und fliegen zur Nahrungsaufnahme in das Umland. Vor allem der großflächige Maisanbau in der Rheinebene ist ein wichtiger Grund für die guten Lebensbedingungen und Bruterfolge der Saatkrähe. Die anpassungsfähigen Vögel nutzen inzwischen aber auch das Nahrungsangebot im städtischen Bereich.

Im Allgemeinen ist der Bestand der Saatkrähe in Deutschland gering, in Baden-Württemberg stand die Saatkrähe Mitte des letzten Jahrhunderts infolge intensivierter Landwirtschaft und Bejagung sogar kurz vor dem Aussterben. Durch gesetzliche Schutzmaßnahmen konnten sich die Bestände aber erholen und an einigen Orten kommt es inzwischen zu einem starken Bestandsanstieg. Die Verbreitung der Saatkrähe in Baden-Württemberg beschränkt sich auf die Oberrheinebene und Oberschwaben.

Der Großraum Lahr ist das bedeutende Zentrum des Saatkrähen-Vorkommens. Hier brütet rund ein Drittel des Saatkrähen-Gesamtbestandes des südlichen Oberrheines. Gerade im westlichen Bereich der Stadt Lahr mit ihrem hohen Baumbestand hat sich die Saatkrähe angesiedelt. Wurden 1986 in Langenwinkel erstmals brütende Saatkrähen beobachtet, so gab es 2009 in Lahr schon neun tradierte Großkolonien mit zusammen 1 540 Brutpaaren.

Doch die Sorge, Lahr wird von einer Saatkrähen-Invasion heimgesucht, lässt sich bei genauerer Betrachtung ausräumen. So sind in den letzten Jahren die Bestandszahlen nicht mehr weiter angestiegen, möglicherweise ist in Lahr die natürliche Bestandsgrenze erreicht worden. Denn durch die Konkurrenz untereinander ist ausgeschlossen, dass sich Rabenvögel unbegrenzt vermehren. Außerdem trägt die Lebensweise der Vögel zu einem bisweilen trügerischen Eindruck bei: Saatkrähen leben gesellig, suchen in Gruppen nach Futter und brüten in Kolonien. Wer also Saatkrähen sichtet, sieht zwangsläufig gleich mehrere Tiere. Gleiches gilt für die auffälligen Nester. Wie ihre Vorfahren in der baumarmen Steppe brüten Saatkrähen auch heute noch in Kolonien. Die zahlreichen Nester in einem Baum sind daher das natürliche Bild dieser Art.

Dass gerade in der Winterzeit große Saatkrähen-Schwärme in Lahr zu sehen sind, liegt daran, dass die Saatkrähe teilweise ein Zugvogel ist. Besonders die Vögel in den nordosteuropäischen Landstrichen fliegen im Herbst in großen Schwärmen in die klimatisch günstiger gelegenen Gebiete, wie zum Beispiel in die Oberrheinebene und nach Lahr. So entsteht der Eindruck, dass die Zahl der Saatkrähen immens ist; im Frühjahr ziehen diese Vögel aber wieder in ihre heimischen Brutgebiete zurück. Ein Teil der bei uns brütenden Saatkrähen fliegt zum Überwintern westwärts in die wärmeren Gebiete von Frankreich und Spanien.

Die akustische Kommunikation spielt bei den in Gemeinschaft lebenden Vögeln eine wichtige Rolle. Und obwohl sie zu den Singvögeln zählen, kann man ihr „Gag“ und „Krah“ kaum melodisch nennen. Gerade die typischen Lautäußerungen in den frühen Morgenstunden und am Abend, in den ansonsten relativ ruhigen Tageszeiten, werden als besonders störend empfunden. Genervten Anwohnern bleibt da nur Geduld: Wenn die Brut im Juni das Nest verlässt, wird es in der Regel ruhiger.

Die Nistbäume der Saatkrähe sind – ähnlich wie die Lieblingsplätze von Tauben – oft an dem Kot darunter zu erkennen. Und unter Bäumen mit vielen Nestern besteht für Fußgänger schon die Gefahr, von oben beschmutzt zu werden. Dies ist ekelig, aber die Sorge vor Infektionen ist unbegründet: Es ist kein Fall bekannt, in dem durch Kot von Saatkrähen Krankheiten auf Menschen übertragen wurden. Mit der Belaubung der Bäume im späten Frühjahr wird ein natürliches Schutzdach gebildet und die Gefahr einer Verschmutzung geringer.

Wer nicht möchte, dass sein Auto beschmutzt wird, der sollte vor dem Parken Ausschau nach Nestern halten. Gibt es trotzdem einmal Saatkrähen-Kot auf dem Auto, so ist er – wie jeder andere Vogelkot – am besten schnell und mit viel Wasser abzuwaschen, damit der Lack nicht angegriffen wird.

Diese Behauptung ist zwar oft zu hören, aber dennoch nachweislich falsch. Hier liegt eine Verwechslung mit der Rabenkrähe vor (Einzelbrüter im Gegensatz zur Saatkrähe), die dies ab und zu tut, was im Einzelfall natürlich tragisch ist, aber auf die Gesamtheit der Population keinen Einfluss hat, wie verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen gezeigt haben. Das es weniger Singvögel in der Stadt gibt, ist dennoch richtig. Dies liegt aber vor allem an der Lebensraumverschlechterung, für die der Mensch verantwortlich ist.

Der deutsche und der wissenschaftliche Name (frugilegus = Früchte sammelnd) weisen schon auf die bevorzugte Nahrung der Saatkrähe hin: Saaten, wie Samen und Keimlinge sowie Beeren und Früchte. Besonders zur Brutzeit ergänzt der Allesfresser die ansonsten überwiegend pflanzliche Nahrung mit Regenwürmern, bodenlebenden Insekten und deren Larven, Schnecken und Mäusen, die sie mit ihrem spitzen Schnabel aus der Erde pickt. Zur Tötung größerer Beutetiere ist der Schnabel eher ungeeignet.

In der Stadt, das haben die intelligenten Vögel schnell gelernt, können Sie auf den kurz gehaltenen Rasenflächen gut nach Nahrung stochern und sie profitieren auch von Komposthaufen und Abfällen – letztlich von allem, was leicht und häufig erreichbar ist.

Als einheimischer Vogel ist die Saatkrähe durch Gesetze wie die EG-Vogelschutzrichtlinie und das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt.

Nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Lebensstätten ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Auch die Nestbäume, also Bäume, die den Saatkrähen Lebensraum bieten, sind ganzjährig geschützt. Verstöße gegen diese Bestimmungen können mit der Verhängung von Bußgeldern geahndet werden.

Wenig, denn trotz des inzwischen hohen Bestandes in Lahr, steht die Saatkrähe auch hier weiterhin unter dem strengen rechtlichen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Nur mit einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde können im berechtigten Einzelfall Maßnahmen gegen die Saatkrähe ausgeführt werden. Nicht wenige Kommunen haben schon mit verschiedenen Mitteln und erheblichem Aufwand versucht, Saatkrähen durch genehmigte Störungen – im Fachjargon Vergrämung – zu vertreiben oder umzusiedeln. Bisher hat jedoch keine der Maßnahmen zu einem nachhaltigen Erfolg geführt.

Egal, ob

  • Nester vor Beginn der Brutzeit entfernt,
  • Zweige in Nistbäumen ausgesägt,
  • natürliche Feinde wie Falken eingesetzt oder
  • die Vögel durch akustische (z. B. Knallgeräte, Ultraschall) und optische Reize (z. B. Flatterbänder, Uhu-Attrappen, Scheinwerfer, Laser) gestört wurden. 

 

Die intelligenten Vögel erkennen schnell, dass ihnen durch diese Maßnahmen keine wirkliche Gefahr droht. Und gefährdende Eingriffe an Saatkrähen - z. B. während der Brut- und Aufzuchtzeit - werden von der Naturschutzbehörde nicht genehmigt.

Vergrämungsaktionen können aber auch unerwünschte Folgen haben. Saatkrähen konzentrieren sich, wenn sie ungestört sind, auf bestimmte Koloniestandorte. Werden sie gestört, so weichen sie zum Teil in benachbarte Gebiete aus und so entstehen aus ehemals einer mehrere Kolonien, die eine größere Nachbarschaft als zuvor stören. Auch das Brutgeschäft wird durch solche Maßnahmen verlängert und damit auch die davon ausgehenden Belastungen für die Anwohner.

Vergrämungsaktionen sollten daher nur auf Ausnahmesituationen z. B. Kolonien in der Nähe von Krankenhäusern oder Schulen beschränkt bleiben.

Selbst durch eine von einigen Bürgern gewünschte – aber nicht genehmigungsfähige – Bejagung ließe sich der Bestand nur kurzfristig reduzieren. Die bisherige Bestandszahl würde durch den höheren Bruterfolg – der durch den Abschuss begünstigt würde – innerhalb kurzer Zeit wieder erreicht werden. Ein Abschuss von Tieren innerhalb des besiedelten Bereichs ist ohnehin rechtlich nicht zulässig.

Nur für die Landwirtschaft können in begründeten Ausnahmefällen von der höheren Naturschutzbehörde zur Abwendung erhebliche Schäden Ausnahmeregelungen zum Abschuss von Saatkrähen in der freien Landschaft erlassen werden.

Die Stadt Lahr ist sich der lästigen Auswirkungen der Saatkrähen auf die betroffene Nachbarschaft in den Wohngebieten bewusst und hat sich schon seit einiger Zeit der Problematik engagiert angenommen und nach Lösungsmöglichkeiten gesucht, die den Belangen der Anwohner und des Naturschutzes gerecht werden.

Um Erfahrungen zu sammeln, wie die Saatkrähen in Lahr auf Vergrämungen reagieren, wurde 2008 die Herausnahme von leeren Saatkrähennestern vor Beginn der Brutzeit erprobt. Diese durch die untere Naturschutzbehörde genehmigte, zeitlich begrenzte Vergrämungsaktion sollte zeigen, ob die Saatkrähen ihre Nestbautätigkeit an einen anderen Ort verlegen.

An mehreren Tagen wurden die Nester entfernt und das Nistmaterial anschließend mitgenommen, um den raschen Nestneubau an der bisherigen Stelle zu erschweren. Die Saatkrähen ließen sich dadurch jedoch nicht stören und bauten ihre Nester schnell wieder auf. Der Misserfolg der probeweise durchgeführten Maßnahme zeigt, wie schwierig das Problem zu bewältigen ist.

Es ist ein Anliegen der Stadt Lahr, die Brutgebiete möglichst in dem ursprünglichen Bereich zu halten, weil dort das Konfliktpotenzial nicht so groß ist, wie in den Wohngebieten. In den 1990er Jahren wurden daher umfangreiche Neupflanzungen von Bäumen vorgenommen. Mit dem fortgesetzten Anpflanzen von Gehölzen an weitgehend konfliktfreien Standorten soll eine Abwanderung der Saatkrähen vermieden werden. Durch Erreichen der Altersgrenze und aus Verkehrssicherheitsgründen sind in den vergangenen Jahren einige alte Baumbestände entfallen und die Saatkrähe dringt auf der Suche nach neuen Standorten in den Baumbestand Richtung Innenstadt vor.

Bei Besprechungen mit den Vertretern der Fachbehörden und der Naturschutzverbände wurden verschiedene Vergrämungsmaßnahmen diskutiert, es wurde jedoch keine erfolgversprechende Lösung gefunden.

Auch mit von der Saatkrähen-Problematik besonders betroffenen Kommunen und zuständigen Behörden wurde Kontakt aufgenommen und Informationen und Erfahrungen über mögliche Lösungswege ausgetauscht. Bisher ohne Ergebnis, denn bis jetzt hat es noch keine Kommune in Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz geschafft, Saatkrähen nachhaltig vom Stadtraum fernzuhalten oder zu vertreiben – im Gegenteil sehr oft wurde die Situation durch unkoordiniertes Eingreifen verschlimmert.

Die Stadtverwaltung hat an die oberste Naturschutzbehörde von Baden-Württemberg, dem Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum, appelliert, sich für gesetzliche Ausnahmeregelungen an mit Saatkrähen besonders belasteten Standorten einzusetzen, die den Kommunen ein wirksameres und schnelleres Handeln ermöglichen.

Die Stadt Lahr hat außerdem die überregionale Arbeitsgruppe Saatkrähe gegründet, zum Austausch und zur Findung von nachhaltigen Lösungen.

Die Stadt Lahr ist an einer nachhaltigen Lösung im Rahmen der vorgegebenen rechtlichen Möglichkeiten interessiert und wird weiter an einer Verbesserung des Problems arbeiten. Die schwierige Lage der betroffenen Bürgerinnen und Bürger wie auch den Interessenkonflikt zwischen Naturschutz und betroffener Bevölkerung möchte die Stadt Lahr schnellstmöglich beilegen. Ein eigenmächtiges und ungesetzliches Eingreifen verurteilt die Stadt Lahr nachdrücklich.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den auch rechtlich zuständigen Naturschutzbehörden.

Landratsamt Ortenaukreis
Amt für Umweltschutz - Untere Naturschutzbehörde
Badstraße 20
77652 Offenburg
Tel. 0781 / 805 95 13

Regierungspräsidium Freiburg
Höhere Naturschutzbehörde
Bissierstraße 3
79114 Freiburg
Tel. 0761 / 208-0
abteilung5@rpf.bwl.de