Blick über Lahr zum Schutterlindenberg

Erneuerungsmaßnahme Nördliche Altstadt

Abgrenzung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets mit Erweiterungen
Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme
Quelle: die STEG
Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogramm SEP ab Januar 2014 im Programm Aktive Stadt- und Ortsteilentwicklung ASP

Das Sanierungsgebiet Nördliche Altstadt wurde 2006 in das Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogramm SEP aufgenommen und 2014 in das Bund-Länder-Programm Aktive Stadt- und Ortszentren überführt. Der Bewilligungszeitraum der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme erstreckt sich von 2006 bis Ende April 2023.

 

Zur Vorbereitung wurde eine Untersuchung durchgeführt, die ergab, dass im Gebiet städtebauliche Missstände vorliegen, zu deren Behebung Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. Abgeleitet aus der Analyse wurden städtebauliche Zielsetzungen formuliert. Hauptziel der Sanierung ist die Belebung des gesamten Bereichs.

Durch die Städtebauförderung des Landes werden die Lahrer Bürger, der Gemeinderat und die Verwaltung nachhaltig in ihrer Arbeit unterstützt. Die Bereiche Wohnen, Kultur, Dienstleistung, Arbeiten und Stadterlebnis rücken dabei neben dem traditionellen Einkaufen stärker in den Fokus.

 

Durch den Impuls des Sanierungsgebiets Nördliche Altstadt konnten seit 2006 Zug um Zug private sowie auch öffentliche Aufwertungsmaßnahmen in der nördlichen Innenstadt umgesetzt werden. Viele Eigentümer und Geschäftsinhaber investierten in ihre Immobilie bereits ein Vielfaches von dem, was an Städtebaufördermitteln nach Lahr fließt. Die Bezuschussung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (direkte Förderung) soll für die privaten Eigentümer einen deutlichen Anreiz bieten, um städtebauliche Missstände zu beseitigen, die Wohnverhältnisse und die Funktionsfähigkeit des Gebiets zu verbessern.

 

Die Stadt Lahr fördert durch einen Kostenerstattungsbetrag private Maßnahmen. Voraussetzung ist der Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der Stadt und den Eigentümern. Die Stadt arbeitet mit dem erfahrenen Sanierungsträger, der Stadtentwicklungsgesellschaft STEG aus Stuttgart, zusammen. Bis heute wurden bei 55 Gebäuden Modernisierungserhebungen durch die STEG durchgeführt. 33 Erneuerungsvereinbarungen zwischen Privaten und der Stadt Lahr wurden vertraglich fixiert. Davon sind mittlerweile 27 Gebäude umfassend saniert und schlussabgerechnet worden. Alle anderen Privatsanierungen befinden sich noch in der Ausführung.

 

An Stelle einer „direkten Förderung“ durch Zuschüsse oder ergänzend zu dieser können Grundstückseigentümer für bauliche Aufwendungen an Gebäuden, die im Erneuerungsgebiet liegen, unter entsprechenden Voraussetzungen Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen. Diese steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten regelt der § 7h Einkommenssteuergesetz.

Jeder Eigentümer eines Grundstücks im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet hat spätestens nach Abschluss der Sanierungslaufzeit durch die sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung einen Ausgleichsbetrag zur Finanzierung der Sanierung in Geld zu entrichten.

 

Auch die Stadt selbst trägt zur Aufwertung der nördlichen Altstadt bei, nicht nur mit Fördergeldern, sondern auch mit eigenen Baumaßnahmen. Die Teilerneuerung des Alten Rathauses, der Neubau der Kita Alleestraße, die Umnutzung der ehemaligen Tonofenfabrik in ein stadtgeschichtliches Museum, die Umgestaltungsmaßnahmen verschiedener Erschließungsräume wie der Urteilsplatz, die Kreuzstraße mit Museumsplatz, die  Obertorstraße, die Vordere Mauergasse, die Kaiserstraße, die Rappentorgasse und die Friedrichstraße verfolgen konsequent die positive Entwicklung und Belebung des Stadtkerns voranzutreiben. Der Zwischenbericht über Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet Nördliche Altstadt, Stand Juli 2020, dokumentiert den beachtlichen Sanierungserfolg.