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Nachdem dieses Projekt nach der Prüfung aller Stellungsnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung (21. März bis 02. Mai 2016) und dem anschließenden Kabinettsbeschluss des Bundesverkehrswegeplans 2030 (03. August 2016) weiter als neues Vorhaben mit vordringlichem Bedarf eingestuft ist, bedeutet dies für den Planungsprozess, dass ein Planungsauftrag an das Land Baden-Württemberg ergeht. Auf den nachfolgenden Planungsstufen (Raumordnungsverfahren, Linien- beziehungsweise Trassenbestimmungsverfahren, Planfeststellungsverfahren) werden die Fachplanungen vertieft und bis zum Baurecht geführt.
Da nicht alle Vorhaben mit vordringlichem Bedarf gleichzeitig geplant werden können, hat das Verkehrsministerium eine Prioritätenliste erstellt. Die Ergebnisse des Priorisierungsprozesses wurden im Rahmen einer Straßenbaukonferenz am 20. März 2018 vorgestellt. Im Regierungsbezirk Freiburg wurde die Umfahrung an Position 1 gesetzt.
Nach Aufnahme der Planungen im Herbst 2018 hat das Regierungspräsidium Freiburg zu einer Dialogveranstaltung am Mittwoch, 06. Februar 2019, ins Max-Planck-Gymnasium eingeladen, um die Öffentlichkeit frühzeitig über den aktuellen Planungsstand zu informieren, die verschiedenen Varianten zu diskutieren und Vorschläge der Teilnehmenden entgegenzunehmen. Die Ergebnisse werden vom Regierungspräsidium Freiburg geprüft und in einer zweiten Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt.
Weitere Informationen sind der Projektseite des Regierungspräsidiums Freiburg zu entnehmen.
In der Vergangenheit konnten bereits einige gestalterische, bauliche und verkehrsregelnde Maßnahmen getroffen werden. Dazu zählen: