Blick über Lahr

Umfahrung Kuhbach/Reichenbach

Nachdem die seit Jahrzehnten geforderte Umfahrung von Reichenbach, Kuhbach und der östlichen Kernstadt (zweite Schuttertalstraße) trotz intensiver planerischer und finanzieller Vorleistungen der Stadt im Bundesverkehrswegeplan 2003 nicht mehr als "vordringlicher", sondern nur noch als "weiterer Bedarf" eingestuft worden war, wurde dem Projekt im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030, der in einer Sondersitzung des Verkehrsausschusses am 16. März 2016 vorgestellt wurde, wieder "vordringlicher Bedarf" eingeräumt.

Nachdem dieses Projekt nach der Prüfung aller Stellungsnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung (21. März bis 02. Mai 2016) und dem anschließenden Kabinettsbeschluss des Bundesverkehrswegeplans 2030 (03. August 2016) weiter als neues Vorhaben mit vordringlichem Bedarf eingestuft ist, bedeutet dies für den Planungsprozess, dass ein Planungsauftrag an das Land Baden-Württemberg ergeht. Auf den nachfolgenden Planungsstufen (Raumordnungsverfahren, Linien- beziehungsweise Trassenbestimmungsverfahren, Planfeststellungsverfahren) werden die Fachplanungen vertieft und bis zum Baurecht geführt.

Da nicht alle Vorhaben mit vordringlichem Bedarf gleichzeitig geplant werden können, hat das Verkehrsministerium eine Prioritätenliste erstellt. Die Ergebnisse des Priorisierungsprozesses wurden im Rahmen einer Straßenbaukonferenz am 20. März 2018 vorgestellt. Im Regierungsbezirk Freiburg wurde die Umfahrung an Position 1 gesetzt.

Nach Aufnahme der Planungen im Herbst 2018 hat das Regierungspräsidium Freiburg zu einer Dialogveranstaltung am Mittwoch, 06. Februar 2019, ins Max-Planck-Gymnasium eingeladen, um die Öffentlichkeit frühzeitig über den aktuellen Planungsstand zu informieren, die verschiedenen Varianten zu diskutieren und Vorschläge der Teilnehmenden entgegenzunehmen. Die Ergebnisse werden vom Regierungspräsidium Freiburg geprüft und in einer zweiten Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt.

Weitere Informationen sind der Projektseite des Regierungspräsidiums Freiburg zu entnehmen.

In der Vergangenheit konnten bereits einige gestalterische, bauliche und verkehrsregelnde Maßnahmen getroffen werden. Dazu zählen:

  • Verbesserungen am Fahrbahnbelag zur Geräuschminderung
  • Baumpflanzungen entlang der B 415 an der Ortsdurchfahrt Lahr-Reichenbach
  • Geschwindigkeitskontrollen auf der B 415
  • Querungshilfen für Fußgänger
  • Tempo 40: Seit dem 16. Mai 2008 gilt in den Ortsdurchfahrten von Kuhbach und Reichenbach auf der B 415 eine neue Höchstgeschwindigkeit. Schneller als 40 Kilometer pro Stunde darf dort keiner mehr unterwegs sein. Mit der Geschwindigkeitsbeschränkung wurde die Verkehrssicherheit erhöht und ein erster Schritt zur Verbesserung der Gesamtsituation an der Bundesstraße umgesetzt.