Musikpavillon und Rotes Pavillon als Alternative Anmietung der Orangerie im Stadtpark
Neben den Trauungen im Alten Rathaus (Alter Raatsaal) und im Standesamt, bietet die Stadt Lahr auch die Möglichkeit an, sich in der Orangerie oder an anderen Orten wie dem Musikpavillon im Lahrer Stadtpark von Mitte Mai bis Mitte Oktober trauen zu lassen. Ganztagesveranstaltungen sind auch möglich. Während der kalten Jahreszeit dient die Orangerie zur Überwinterung der Palmen und kann nicht für Trauungen und andere Veranstaltungen gebucht werden. Neben der Buchung der Location im Stadtpark müssen Trautermine separat beim Standesamt erfragt werden.
Die Mitarbeiter des Lahrer Standesamts informieren die Brautpaare bei der üblichen Anmeldung zur Eheschließung über die verschiedenen Möglichkeiten. Dort können auch freie Termine für die Orangerie oder auf einer der beiden vorhandenen Pavillons angefragt werden. Die Buchung erfolgt letztlich bei der Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt (siehe unten). Für eine Anmietung der Orangerie empfiehlt es sich ein Jahr vorher anzufragen.
Wichtige Reservierungshinweise
- Eine Reservierunganfrage kann zu jeder Zeit erfolgen. Die Kontaktdaten finden Sie unten.
- Die Reservierung kann als Vorreservierung erfolgen und hat drei Monate Bestand.
- Sollte innerhalb dieser drei Monate keine telefonische oder elektronische (E-Mail) Bestätigung/Absage des Termins erfolgen, wird die Reservierung gelöscht.
Größe | etwa 90 Quadratmeter |
Platz mit runden Tischen | etwa 60 Personen |
Platz nur bestuhlt | etwa 90 Personen |
Sonstige Ausstattung | Zwei Kühlschranke, Geschirrspüler und zwei Spülbecken (mit großer Ablagefläche) |
Inventar Orangerie: Runde und viereckige Tische, hochwertige Stühle (nur für Orangerie-Nutzung), Stehtische und Schirme
Inventar Musikpavillon: hochwertige Stühle (für Nutzung am Musikpavillon)
Aktuelle Mietengelte (Preise gelten ab 01.01.2024)
Art der Anmietung | Preis |
Ganztagesveranstaltung in der Orangerie: inkl. Eintrittsentgelte bis 70 Personen, Kinder bis 6 Jahren sind frei | 500,00 |
Nutzung von zwei Locations für Ganztagesveranstaltung | 500,00 |
Trauung/ähnliche Events in der Orangerie/Pavillon, maximal vier Stunden Nutzungsdauer: inkl. Eintrittsentgelte bis 40 Personen, Kinder bis 6 Jahren sind frei | 250,00 |
Nutzung von zwei Locations gleichzeitig für Trauung | 250,00 |
Nutzung des Stadtparks für gewerbliche Fotoshootings und/oder Filmaufnahmen bis zu 4 Stunden (zzgl. eventuell anfallenden Aufwand für Personal/Betreuung vor Ort) | 150,00 |
Nutzung des Stadtparks für gewerbliche Fotoshootings und/oder Filmaufnahmen, ganztags (zzgl. eventuell anfallenden Aufwand für Personal/Betreuung vor Ort) | 200,00 |
Nutzung des Stadtparks für Fotoshootings und/oder Filmaufnahmen für Presse, Schulen, Hochschulen und/oder Studienzwecken | kostenlos |
Nutzung des Stadtpark für Fotoshootings für Brautpaare (Eintritt für Brautpaar ist kostenlos, weitere Personen eintrittspflichtig) | kostenlos |
(jede weitere Person/Teilnehmer der Veranstaltung erhöht die Pauschale um 2,00 Euro)
Der Preis beinhaltet die Anmietung der Orangerie (auch andere Orte möglich wie z.B. das Musikpavillon), die Nutzung des Inventars, die Betriebskosten, die Stadtpark-Eintritte für die Gäste (siehe oben).
Geschirr, Dekoration,Tischdecken/Hussen und Gläser sind nicht vorhanden! Das Catering ist vom Mieter selbst zu stellen.
Eine Vorabbesichtigung ist möglich, aber zuvor mit der Stadt Lahr abzustimmen (siehe Kontakt unten).
Weitere Informationen:
Was passiert nach meiner Anfrage für einen Termin?
Wenn wir Ihren Wunschtermin, die Adresse und eine Telefonnummer haben, erhalten Sie von uns eine Mietvereinbarung. Für Termine im folgenden Jahr werden die Verträge meist im Januar/Februar versendet. Sollten Sie eine standesamtliche Trauung durchühren wollen, müssen Sie dies zuerst mit dem Standesamt abklären (Termin/Uhrzeit).
Wer ist nach Erhalt des Vertrages für Fragen vor Ort ihr Ansprechpartner?
Auf dem Vertrag ist der Parkaufseher und dessen Handy-Nr. vermerkt. Der Parkaufseher kann Ihnen z.B. zum Auf- und Abbau und der Infrastruktur vor Ort Fragen beantworten.
Wann muss ich das Mietentgelt entrichten?
Sie erhalten nach Durchführung der Veranstaltung eine Rechnung der Stadt Lahr.
Müssen meine Gäste separat Eintritt bezahlen für den Stadtpark?
Nein. Im 4-Stunden-Tarif sind im Entgelt 40 eintrittspflichtige Gäste inklusive. Beim Ganztages-Tarif 70. An der Kasse werden die Gäste registriert ohne Bezahlung. Jeder weitere Gast wird später auf der Rechnung mit 2,00 Euro/Person verrechnet.
Kann die Stadt Lahr den Auf- und/oder Abbau des Inventars übernehmen?
Nach Rücksprache mit uns gibt es die Möglichkeit, dass wir dies gegen ein Stundenentgelt übernehmen, was wiederum in der Rechnung vermerkt wird. Ansonsten ist der Auf- und Abbau des Inventars Sache des Mieters/der Mieterin.
Stellt die Stadt Lahr auch Sektgläser, Tisch-/Stuhlhussen, Geschirr, Deko, einen Caterer usw.?
Nein, das ist Sache des Mieters/der Mieterin.
Gibt es in der Orangerie eine Küche?
Direkt im Anschluss an der Orangerie grenzt die Küche mit zwei Kühlschränken, einem gewerblichen Geschirrspüler, zwei Spülbecken und einer großen Küchenablage aus Edelstahl. Wichtig: Die Küche und die Geschirrspülmaschine muss nach der letzten Nutzung gereinigt werden.
Ist es möglich ein sogenannter "Foodtruck" oder Ähnliches für eine Veranstaltung in den Stadtpark zu stellen?
Grundsätzlich nein, dies sollte aber mit uns vorab besprochen werden, ob hier eine andere Lösung gefunden werden kann.
Gibt es einen Starkstromanschluss in der Orangerie?
Ja, ein solcher ist vorhanden mit 16A. Separate Mikrofonanschlüsse oder Boxen gibt es nicht.
Bei einer Ganztagesveranstaltung, wie lange kann ich Musik in der Orangerie abspielen?
Diese Regelung ist im Mietvertrag geregelt. Ab 22:00 Uhr sollte die Lautstärke den Gegebenheiten angepasst werden. Türen und Fenster sollten hier entsprechend geschlossen werden, so dass die Nachbarschaft des Stadtparks nicht gestört wird.
Bis wann muss ich im o.g. Fall die Orangerie (Ganztagesveranstaltungen) gereinigt haben am Folgetag?
Bis 10:00 Uhr sollte die Orangerie besenrein dem Parkaufseher übergeben werden.
Gibt es am Musikpavillon auch Inventar wie z.B. Stühle?
Dort gibt es eine Vielzahl an Stühlen, die verwendet werden können. Die Stühle der Orangerie dürfen hierzu nicht verwendet werden.
Können PKWs während der Veranstaltung im Stadtpark stehen?
Nein! Nur für den Auf- und Abbau dürfen PKWs an die Orangerie gestellt werden. Danach müssen die PKWs entfernt werden. Ausnahme ist das Aufstellen eines kleinen Getränkehängers. Nach Rücksprache mit uns kann ein solcher neben die Orangerie gestellt werden. Die Fusswege müssen im Stadtpark frei bleiben.
Dürfen bei einer Trauung Blumen gestreut werden oder Heliumballons zum Einsatz kommen?
Blumen dürfen gestreut werden, wenn Sie nach der Veranstaltung wieder zusammengefegt werden. Luftballons sehen wir im Stadtpark aufgrund der vielen hohen Bäume nicht gerne. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Stadt Lahr
Rathausplatz 7
Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt
Mathias Pieper
Tel.: 07821 / 910-0619 (Fax: -0672)
E-Mail: mathias.pieper@lahr.de