Stadt Lahr Lärmzonen B415

Lärmaktionsplan

Die "Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rats über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" (kurz: EU-Umgebungslärmrichtlinie) vom 25. Juni 2002 legt ein europaweites einheitliches Konzept fest, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu vermeiden oder zu mindern. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 wurde die EU-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt (34. BImSchV).

Die Richtlinie verpflichtet unter anderem zur Erfassung der Lärmbelastung durch Umgebungslärm – getrennt für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Die Erfassung basiert ausschließlich auf standardisierten Berechnungsverfahren. Die Ergebnisse der Schallberechnung sind in Form von strategischen Lärmkarten darzustellen. Für besonders lärmbetroffene Gebiete sind anschließend Lärmaktionspläne zu erstellen. Erstmals sind für 2007 landesweit Lärmkarten erstellt worden. (Stufe 1)

In der Stadt Lahr sind in diesem Zusammenhang die B 36/B 415 und die B 3 sowie die Rheintalbahn kartiert und für diese Verkehrskorridore ein Lärmaktionsplan, der acht Leitlinien umfasst, erstellt worden. Dieser wurde am 19. April 2010 vom Gemeinderat der Stadt Lahr verabschiedet. (Lärmaktionsplan Lahr 2010 - Erläuterungsbericht)

Bestehende Lärmaktionspläne sind nach Paragraf 47d Absatz fünf Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Der Lärmaktionsplan Stufe 4 wird aktuell erstellt.

Weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung erhalten Sie hier

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22. Juni 2026 den Entwurf des

Lärmaktionsplans Stufe IV für das Gebiet der Stadt Lahr

zur Kenntnis genommen und die Offenlage beschlossen.

Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen. Alle maßgeblichen Unterlagen sind am Ende dieser Seite auch als Download verfügbar.

Gemäß § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz können der Entwurf des Lärmaktionsplanes Stufe IV mit Maßnahmenkonzept in der Zeit vom

6. Juli 2026 bis einschließlich 14. August 2026

bei der Stadtverwaltung Lahr im Flur des Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamtes zwischen Zimmer 1.54 und 1.57, Rathaus 2, Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald, während den genannten Öffnungszeiten öffentlich eingesehen werden.
 

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt
Wochentage Öffnungszeiten
Mo - Mi, Fr 08:30 - 12:30 Uhr
Do 13:00 - 18:00 Uhr

und nach Vereinbarung, Tel. 07821/910-0681
 

Die Stadt Lahr schreibt ihren Lärmaktionsplan Stufe IV gemäß den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes fort. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, Verkehrslärm zu erfassen, bestehende Lärmbelastungen zu bewerten und Maßnahmen zur Minderung schädlicher Auswirkungen auf die Bevölkerung zu entwickeln. Im Rahmen der Fortschreibung werden insbesondere die Lärmeinwirkungen entlang der Bundesstraßen B 3 und B 415 untersucht sowie Möglichkeiten zum Schutz ruhiger Gebiete betrachtet.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe IV enthält neben den rechtlichen Rahmenbedingungen, die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung sowie Vorschläge für geeignete Maßnahmen. Während der Offenlage haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Entwurf einzusehen und Anregungen sowie Hinweise in den weiteren Prozess einzubringen.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist entweder per E-Mail an beteiligungen-stadtplanung@lahr.de, postalisch an Stadt Lahr, Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt, Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald oder persönlich während der Öffnungszeiten im Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt eingereicht werden. Nach vorheriger Terminvereinbarung können Stellungnahmen zu Protokoll gegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan Stufe IV unberücksichtigt bleiben.

Weitergehende Informationen zur Lärmkartierung und -aktionsplanung werden auf den Internetseiten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) unter dem Thema Lärmkartierung, Lärmaktionsplanung bereitgestellt:
Lärmkartierung, Lärmaktionsplanung - Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Beschluss über die Umsetzung des Lärmaktionsplans Stufe IV werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Stadt Lahr, 2. Juli 2026

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald
Telefon: 07821/910-0681
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de
www.lahr.de