Die Lahrer Fußgängerzone ist werktags von 19:00 bis 08:00 Uhr sowie sonn- und feiertags für den Radverkehr freigegeben – allerdings unter besonderer Rücksichtnahme auf den Fußgängerverkehr.
Ansonsten gilt "Absteigen und Schieben!".
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Radfahrer fahren in der Regel auf der Fahrbahn. Gibt es keine Radfahr- oder Schutzstreifen, herrscht Mischverkehr.
Insbesondere bei Tempo 30, in Tempo-30-Zonen/Tempo-20-Zonen und Verkehrsberuhigten Bereichen sorgt die geringe Geschwindigkeit für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
Eine unterbrochene Linie auf der rechten Seite der Fahrbahn markiert den Schutzstreifen für Fahrradfahrer. Er ist meist mit Fahrrad-Piktogrammen am Boden gekennzeichnet und Teil der Fahrbahn.
Autos dürfen ihn nur bei Bedarf überfahren, aber nicht darauf parken.
Für Radfahrer und Autofahrer gilt: Vorsicht! Aufeinander achten.
Mehr Informationen zu den Vorteilen von und Regeln auf Schutzstreifen bieten der AGFK-Flyer "Sehen und gesehen werden" und der AGFK-Kurzfilm zum Thema "Schutzstreifen".
Eine durchgehende Linie trennt einen Teil der Fahrbahn nur für den Radfahrer ab. Ein solcher Radfahrstreifen wird mit dem Verkehrszeichen "Radweg" gekennzeichnet und ist für den Radfahrer benutzungspflichtig. Zudem ist er häufig durch Bodenpiktogramme oder farbigen Bodenbelag markiert. Der Radfahrstreifen darf von Autos nicht überfahren oder mitbenutzt werden, es sei denn, um dahinter liegende Parkplätze zu erreichen.
Dabei gilt für Autofahrer: Auf Radfahrer muss besonders geachtet werden.
Gehwege sind für Fußgänger da. Nur Kinder bis acht Jahre müssen – und Kinder bis zu zehn Jahren dürfen – auf Gehwegen radeln. Älteren Radfahrern ist es (auch mit Kindern im Kindersitz) nur dann erlaubt, wenn der Gehweg entsprechend mit dem Zusatz "Radfahrer frei" gekennzeichnet ist. Der Radfahrer kann dann selbst entscheiden, ob er Gehweg oder Fahrbahn bevorzugt.
Bei der Fahrt auf Gehwegen gilt grundsätzlich: Fußgänger haben Vorrang. Radfahrer müssen Rücksicht nehmen und gegebenenfalls die Geschwindigkeit anpassen.