Fahrräder

Führungsformen

Infrastruktur für den Radverkehr hat viele "Gesichter". In der Stadt Lahr finden Radfahrer – je nach Verkehrssituation – folgende Angebote:
Das Bild zeigt einen Blick in Lahrer Fußgängerzone am Storchenturm. Einige Menschen flanieren im Sonnenschein, rechts sitzt eine Frau auf einer Bank und über ihr ist das Fußgängerzonen-Schild mit dem Zusatz für den Radverkehr frei werktags 19 bis 8 Uhr sonn- und feiertags zu erkennen.
Die Lahrer Fußgängerzone ist zu bestimmten Zeiten für den Radverkehr freigegeben

Die Lahrer Fußgängerzone ist werktags von 19:00 bis 08:00 Uhr sowie sonn- und feiertags für den Radverkehr freigegeben – allerdings unter besonderer Rücksichtnahme auf den Fußgängerverkehr.

Ansonsten gilt "Absteigen und Schieben!".

Radfahrer fahren in der Regel auf der Fahrbahn. Gibt es keine Radfahr- oder Schutzstreifen, herrscht Mischverkehr.

Insbesondere bei Tempo 30, in Tempo-30-Zonen/Tempo-20-Zonen und Verkehrsberuhigten Bereichen sorgt die geringe Geschwindigkeit für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Das Bild zeigt eine Straße mit Schutzstreifen für Radfahrer. Dieser ist durch eine unterbrochene Linie auf der rechten Seite der Fahrbahn markiert und mit einem Fahrrad-Piktogrammen am Boden gekennzeichnet. Im Hintergrund sind die Hochhäuser im Kleinfeldele zu erkennen.
Schutzstreifen mit Piktogramm

Eine unterbrochene Linie auf der rechten Seite der Fahrbahn markiert den Schutzstreifen für Fahrradfahrer. Er ist meist mit Fahrrad-Piktogrammen am Boden gekennzeichnet und Teil der Fahrbahn.

Autos dürfen ihn nur bei Bedarf überfahren, aber nicht darauf parken.

Für Radfahrer und Autofahrer gilt: Vorsicht! Aufeinander achten.

Mehr Informationen zu den Vorteilen von und Regeln auf Schutzstreifen bieten der AGFK-Flyer "Sehen und gesehen werden" und der AGFK-Kurzfilm zum Thema "Schutzstreifen".

Das Bild zeigt einen Radfahrstreifen an der Lotzbeckstraße. Eine durchgehende Linie trennt einen Teil der Fahrbahn nur für Radfahrer ab. Der Radfahrstreifen ist durch das blaue Verkehrszeichen "Radweg" rechts und ein weißes Rad-Piktogramm auf dem Boden gekennzeichnet.
Radfahrstreifen an der Lotzbeckstraße

Eine durchgehende Linie trennt einen Teil der Fahrbahn nur für den Radfahrer ab. Ein solcher Radfahrstreifen wird mit dem Verkehrszeichen "Radweg" gekennzeichnet und ist für den Radfahrer benutzungspflichtig. Zudem ist er häufig durch Bodenpiktogramme oder farbigen Bodenbelag markiert. Der Radfahrstreifen darf von Autos nicht überfahren oder mitbenutzt werden, es sei denn, um dahinter liegende Parkplätze zu erreichen.

Dabei gilt für Autofahrer: Auf Radfahrer muss besonders geachtet werden.

Das Bild zeigt einen klassischen Radweg auf der rechten Straßenseite. Er ist durch einen Bordstein von der Fahrbahn getrennt und durch das blaue Verkehrsschild "Radweg" rechts und ein Rad-Piktogramm auf dem Boden gekennzeichnet.
Ein klassischer Radweg

Der klassische Radweg ist baulich von der Fahrbahn getrennt. Sobald das Verkehrszeichen "Radweg" den Radweg kennzeichnet, ist er benutzungspflichtig. Wenn kein Verkehrsschild vorhanden ist, ist der Radweg ein Angebot: Es darf dann alternativ auf der Fahrbahn Rad gefahren werden.

Das Bild zeigt einen getrennten Geh- und Radweg auf der rechten Straßenseite. Eine weiße senkrechte Linie trennt das blaue Verkehrsschild Geh- und Radweg. Zudem kennzeichnen auf dem Boden je eine weiße und eine grüne durchgezogene Linie rechts und links und ein weißes Rad-Piktogramm den Bereich für Radfahrer.
Ein getrennter Geh- und Radweg

Trennt eine weiße senkrechte Linie das blaue Verkehrsschild Geh- und Radweg, dann bedeutet das, dass Radfahrer die eine Seite und Fußgänger die andere Seite des Wegs benutzen müssen. Meist sind die Bereiche durch unterschiedlichen Belag kenntlich gemacht.

Das Bild zeigt einen gemeinsamen Geh- und Radweg. Das blaue Verkehrsschild "Geh- und Radweg" rechts ist durch eine weiße waagerechte Linie getrennt.
Ein gemeinsamer Geh- und Radweg

Ist das blaue Verkehrsschild Geh- und Radweg durch eine weiße waagerechte Linie getrennt, dann bedeutet das,. das Fußgänger und Radfahrer den Weg gemeinsam benutzen. Gemeinsame Geh- und Radweg sind auch für Radfahrer benutzungspflichtig.

Das Bild zeigt rechts von geparkten Autos und einer Wiese einen Gehweg. Das blaue Verkehrsschild (Gehweg) rechts hat unten einen weißen Zusatz auf dem in schwarz Radfahrer frei steht.
Auf diesem Gehweg dürfen auch Radfahrer fahren

Gehwege sind für Fußgänger da. Nur Kinder bis acht Jahre müssen – und Kinder bis zu zehn Jahren dürfen – auf Gehwegen radeln. Älteren Radfahrern ist es (auch mit Kindern im Kindersitz) nur dann erlaubt, wenn der Gehweg entsprechend mit dem Zusatz "Radfahrer frei" gekennzeichnet ist. Der Radfahrer kann dann selbst entscheiden, ob er Gehweg oder Fahrbahn bevorzugt.

Bei der Fahrt auf Gehwegen gilt grundsätzlich: Fußgänger haben Vorrang. Radfahrer müssen Rücksicht nehmen und gegebenenfalls die Geschwindigkeit anpassen.

Das Bild zeigt eine Einbahnstraße. Unter dem runden roten Verkehrsschild mit dem weißen Querbalken, das Autofahrern die Einfahrt verbietet besagt ein weißer Zusatz mit einem Fahrrad und dem Wort frei in schwarz, dass Radfahrer diese Einbahnstraße auch in Gegenrichtung benutzen dürfen.
Radfahrer dürfen in dieser Einbahnstraße auch in Gegenrichtung fahren

Dort, wo es die Straßenbreite zulässt, sind die Einbahnstraßen im Lahrer Stadtgebiet für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben.