Blick über Lahr zum Schutterlindenberg

ELR Kippenheimweiler

Das Bild zeigt die Wylerter Hauptstraße nach dem Umbau. In der Mitte ist ein Grünstreifen mit Bäumen, Bänken und einem Brunnen zu erkennen, auf der rechten Seite ein Bus-Wartehäuschen und im Hintergrund die rotgestrichene Kapelle.
Die Wylerter Hauptstraße nach dem Umbau
Die Stadt Lahr ist mit dem historischen Ortskern von Kippenheimweiler bereits im Jahr 2012 in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aufgenommen worden. Für das vom baden-württembergischen Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ausgeschriebene Programm können weiterhin Anträge auf Förderung kommunaler und privater Projekte gestellt werden.

Als kommunales Projekt wurde die Wylerter Hauptstraße in Kippenheimweiler umgebaut. Die früher sehr breite, rein auf die Funktion von Kraftfahrzeugverkehr ausgelegte Asphaltfläche wurde dorfgerecht gestaltet und erhielt mehr Nutzungsqualität. Dazu wurde der Straßenabschnitt vor der St.-Blasius-Kapelle zum Teil entsiegelt und eine Grünfläche innerhalb der bisherigen Verkehrsfläche angelegt. Die Baumaßnahmen  wurden durch das Land mit einem 40-prozentigen Zuschuss gefördert. Durch die Verbesserung der Qualität des öffentlichen Raums erhofft sich die Stadt, mehr Interessenten für das Wohnen im Dorf gewinnen zu können.

Das Bild zeigt Häuser an der Wylerter Hauptstraße, von den einige mit ELR-Fördermitteln saniert wurden.
Auch einige Häuser wurden saniert

Für die funktionale und energetische Modernisierung von Wohngebäuden werden vom Ministerium auch private Bauprojekte durch Zuschüsse gefördert. So können Eigentümer von Immobilien im alten Ortskern von Kippenheimweiler, die beabsichtigen ein vor 1950 errichtetes Wohngebäude zu modernisieren oder Ökonomiegebäude zum Wohnen auszubauen, jeweils bis Oktober jeden Jahrs Anträge auf Förderung für das Folgejahr stellen.

Die Umnutzung leerstehender Gebäude zu eigenständigen und familiengerechten Wohnungen (mindestens drei Zimmer und 70 Quadratmeter) kann mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten (Nettokosten), maximal 50 000 Euro pro Wohneinheit gefördert werden.

Die Modernisierung von bestehenden Wohngebäuden mit umfassendem Sanierungsbedarf kann mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 20 000 Euro pro familiengerechte Wohneinheit gefördert werden. Um die finanziellen Aufwendungen für Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden abschätzen zu können, die vor 1950 errichtet wurden, bietet die Stadt Lahr interessierten Eigentümern weiterhin an, sich an den Kosten für eine Modernisierungserhebung zu beteiligen.

Informationen dazu gibt die Bauberatung im Stadtplanungsamt. Ansprechpartner ist Holger Stallmann, Telefon 07821 / 910-06 90, E-Mail holger.stallmann@lahr.de.

Allgemeine Informationen zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum erhalten Sie über die Internetseite des Landesministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz www.mlr.baden-wuerttemberg.de/ELR.