Stadt Lahr, Graffiti, legal, sprayen

Flächen für legale Graffiti in Lahr

Die Unterführung zum Seepark in Mietersheim darf legal besprayt werden. Dabei müssen allerdings folgende Regeln eingehalten werden:
  • Nur erlaubte Flächen: Die erlaubten Flächen sind mit Schildern gekennzeichnet. Nur dort darf ohne eine besondere Genehmigung der Stadt legal gesprayt werden. Das unerlaubte Sprayen an öffentlichen oder privaten Gebäuden führt zu einer strafrechtlichen Verfolgung.
  • Keine Verkehrsbehinderung: Durch die Arbeit am Graffiti dürfen passierende Fußgänger oder Fahrradfahrer nicht behindert werden.
  • Sauberkeit: Abfälle (Dosen etc.) müssen mitgenommen und entsorgt werden. Die Umgebung der besprayten Wand soll sauber hinterlassen werden.
  • Sprache: Beleidigungen, obszöne Darstellungen und politische Äußerungen sind verboten.

 

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Kultur
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