Blick von unten zur Glasfassade des Bürgerbüros mit dem Schild "Rathaus"

Einladung von ausländischen Besuchern

Sie möchten Besuch einladen, der für die Einreise ein Visum braucht?

Dann müssen Sie persönlich eine Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes abgeben.

 

  • Gültiger Pass oder Personalausweis
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der vergangenen drei Monate (auch für Nebentätigkeiten); Einkünfte des Ehegatten können bei Bedarf dazugerechnet werden.
  • Rentnerinnen und Rentner: aktueller Rentenbescheid
  • Selbstständige und Freiberufliche: aktueller Steuerbescheid (möglichst nicht älter als zwei Jahre) und zusätzliche aktuelle Vermögens- bzw. Einkommensnachweise, zum Beispiel Bestätigung Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung (über die vergangenen drei Monate) durch einen Steuerberater.
  • Weitere regelmäßige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: aktueller Steuerbescheid und aktuelle Kontoauszüge, die Miet- und Pachteinnahmen enthalten.
  • Aus Kapitalerträgen: aktueller Steuerbescheid und aktueller Finanzstatus oder Depotauszüge.
  • Falls eine Reisekrankenversicherung für den Gast von Ihnen in Deutschland abgeschlossen wird, eine Kopie des Versicherungsscheines.
     

Hinweis: Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

  • Familienname, Vorname(n)
  • Geburtsdatum, Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • Wohnadresse im Heimatland
  • Kopie des Reisepasses
  • Tag der voraussichtlichen Einreise und Beginn der Verpflichtung
  • Aufenthaltszweck
  • Als Gastgeber oder Gastgeberin müssen Sie im Bundesgebiet leben. Haben Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, dann muss diese länger gültig sein als die Dauer der Verpflichtung. Darüber hinaus können auch juristische Personen mit Sitz in Deutschland eine Verpflichtungserklärung abgeben.
  • Sie müssen die Verpflichtungserklärung (im Original) an Ihren Gast zur Weiterleitung an die Deutschen Botschaft oder das Generalkonsulat in seinem Heimatland zur Visumsbeantragung senden. Zudem braucht der Gast eine Reisekrankenversicherung für Deutschland. Der Versicherungsschein ist der deutschen Auslandsvertretung im Original vorzulegen. Eine Reisekrankenversicherung kann im Ausland oder von Ihnen in Deutschland abgeschlossen werden.
  • Die Verpflichtungserklärung wird für den Zeitraum des Aufenthaltszwecks abgegeben (zum Beispiel für den Sprachkurs, die Studienvorbereitung, die Studienbewerbung, das Studium, die Promotion und die anschließende Arbeitsplatzsuche).
  • Der Widerruf einer Verpflichtungserklärung ist nur möglich, wenn Sie jemand anderen finden, der Ihre Verpflichtung übernimmt oder Ihr Gast nachweist, dass sein Lebensunterhalt auf andere Weise gesichert ist. Der Widerruf muss der Ausländerbehörde schriftlich mitgeteilt werden. Solange Ihr Gast keine neue ausreichende Finanzierung vorlegen kann, sind Sie weiterhin verpflichtet, für die entstehenden Kosten aufzukommen.

Mit Ihrer Unterschrift auf der Verpflichtungserklärung haften Sie für den Lebensunterhalt Ihres Gastes aus dem Ausland inklusive der Erfüllung aller Grundbedürfnisse wie Ernährung, Bekleidung und Wohnraum sowie für die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen. Die Verpflichtung umfasst ebenso die Ausreisekosten (zum Beispiel Flugticket) sowie die Kosten einer zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung, wie Abschiebung (Paragraf 66 und 67 Aufenthaltsgesetz). Hierzu gehören auch Beförderungs- und Reisekosten bis zum ausländischen Zielort, inklusive eventuell notwendiger Begleiter-, Übersetzungs- und Verpflegungskosten sowie sonstige Kosten. Diese Verpflichtung ist grundsätzlich unwiderruflich und gilt für den gesamten Aufenthaltszeitraum des Gastes in Deutschland, höchstens jedoch für einen Zeitraum von fünf Jahren nach der Einreise. Vorher erlischt die Verpflichtungserklärung weder durch Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels noch durch die asylrechtliche Anerkennung (Paragrafen drei und vier Asylgesetz).

Ein Termin zur persönlichen Abholung der Verpflichtungserklärung wird bei Abgabe des Antrages vereinbart. Sind alle erforderlichen Unterlagen vorhanden und die Voraussetzungen erfüllt, dauert die Bearbeitung in der Regel fünf bis sieben Werktage.

 

Kontaktdaten zur Terminvergabe:

Frau Vasilenko, Telefon: 07821 / 910-0314, E-Mail: Mail an Frau Vasilenko

29,00 Euro je Verpflichtungserklärung (Paragraf 47 Absatz eins Nummer zwölf Aufenthaltsverordnung)