Parken
Rund 1600 öffentliche Parkplätze und mehrere hundert Kundenparkplätze stehen in der Lahrer Innenstadt zur Verfügung.
Zusätzlich zum Parkleitsystem gibt es einen Parkplatz-Flyer, der alle Parkmöglichkeiten anzeigt. Das handliche Faltblatt wird von der Abteilung Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing herausgegeben und informiert konkret in einer übersichtlichen Grafik über Parkdauer, Kosten und Art des Parkplatzes. Behindertenparkplätze sind gesondert kenntlich gemacht. Auf alternative unterirdische Parkmöglichkeiten weisen gesondert Tiefgaragensymbole hin. Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs sowie Fahrrad- und Car-Sharing-Stellplätze ergänzen das Parkspektrum in Lahr. Der Parkplatz-Flyer ist in gedruckter Form im BürgerBüro und im KulTourBüro erhältlich.
Für gebührenpflichtige Parkplätze erstatten einzelne Geschäfte der Werbegemeinschaft Lahr einen Teil der Parkgebühren zurück.
Gebührenfreies Parken ist möglich:
- montags bis freitags ab 17:00 Uhr
- samstags ab 12:00 Uhr auf allen oberirdischen Parkplätzen
- an allen Adventssamstagen
- auf extra ausgeschilderten Stellplätzen
Handyparken - digitaler Parkschein per App
Auf allen gebührenpflichtigen Parkplätzen in Lahr außerhalb von Tiefgaragen und Parkhäusern können Parkscheine bargeldlos und bequem per Handy gelöst werden und das ohne zusätzliche Gebühren. Möglich macht es der Anbieter Parkster. Alle Informationen zum Handyparken mit Parkster und einen Downloadlink für die Parkster-App finden Sie hier
Parkster können Sie übrigens auch in Gengenbach und Kehl nutzen.
Freies Parken für Elektroautos
Elektroautos dürfen in Lahr drei Stunden kostenlos auf Parkplätzen mit Parkscheinautomat parken.
Die Stadt Lahr hat mit Hinweisschildern an den Parkscheinautomaten einen Beschluss des Gemeinderates zur Unterstützung der Elektromobilität umgesetzt. Nutzer von elektrisch betriebenen Autos dürfen ab jetzt in Lahr auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum mit Parkscheinautomaten bis zu drei Stunden gebührenfrei parken. Diese Aktion ist vorerst bis 2025 befristet.
Inländische Elektroautos müssen ein E-Kennzeichen haben, ausländische eine E-Plakette und beide müssen eine Parkscheibe mit der eingestellten Ankunftszeit benutzen.
Die Aktion aus dem Energie und Klima – Arbeitsprogramm 2018-2022 soll ein unterstützendes Zeichen für die Nutzer von Elektrofahrzeugen sein. Einen Beitrag zum Klimaschutz leisten Elektroautos vor allem dann, wenn sie mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Die Stadt Lahr nutzt ebenfalls elektrisch betriebenen Dienstfahrzeugen und Pedelecs. Bei der Stadtverwaltung haben zwischenzeitlich bei der Beschaffung von Dienstfahrzeugen für die innerstädtische Nutzung elektrisch betriebene Fahrzeuge Vorrang.