Altlasten

Altlasten im Sinn des Bundes-Bodenschutzgesetzes sind im Wesentlichen stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Altlastverdächtige Flächen im Sinn des Bundes-Bodenschutzgesetzes sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.


Augen auf beim Grundstückskauf!

Beim Kauf eines altlastverdächtigen oder mit Altlasten behafteten Grundstücks sollten Sie sich im Kaufvertrag über eventuelle Folgekosten absichern. Dies gilt auch bei geringeren Bodenverunreinigungen. Erhebliche Kosten können vor allem dann entstehen, wenn auf Grund der von einem Grundstück ausgehenden Gefahren weitergehende Untersuchungen oder sogar eine Sanierung erforderlich sind. Nicht immer muss dazu automatisch der Verursacher herangezogen werden. Dieser kann zum Beispiel unbekannt, verstorben oder mittellos sein. Oder die Ermittlung des Verursachers ist zu langwierig und schnelles Handeln ist geboten. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig. Das Landratsamt Ortenaukreis erteilt für Berechtigte gern eine Altlastenauskunft.