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EU-Dienstleistungsrichtlinie

Die Europäische Union hat einen Schritt zu mehr Wirtschaftsfreundlichkeit in Europa umgesetzt. Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) wurde ein "Einheitlicher Ansprechpartner" eingerichtet, der Dienstleistern aus allen 27 EU-Ländern helfen soll, sich zurechtzufinden.

Wo bisher ein Antragsteller zur Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit bei unterschiedlichen Ämtern seine Anträge selbst stellen und Genehmigungen einholen musste, nimmt ihm nun auf Wunsch der "Einheitliche Ansprechpartner" dies ab.

Für das Gebiet des Ortenaukreises sind derzeit ausschließlich die Kammern als "Einheitliche Ansprechpartner" tätig:

 

Die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein wird im Rahmen ihrer örtlichen und sachlichen Zuständigkeit als "Einheitlicher Ansprechpartner" tätig. Die IHK Südlicher Oberrhein ist als "Einheitlicher Ansprechpartner" auch für Angehöriger freier Berufe zuständig, soweit diese nicht einer anderen Kammer zuzuordnen sind.

Zuständig bei der IHK Südlicher Oberrhein als "Einheitlicher Ansprechpartner" ist:

Susanne Oser
Tel.: 0049 (0)7821 / 27 03-670
Fax: 0049 (0)7821 / 27 03-46 70
E-Mail: susanne.oser@freiburg.ihk.de

 

 

Die Handwerkskammer Freiburg ist als "Einheitliche Ansprechpartner" für Dienstleister in den handwerklichen Berufen im Bezirk der Handwerkskammer Freiburg zuständig.

Zuständig bei der Handwerkskammer Freiburg als "Einheitlicher Ansprechpartner" ist:

Matthias Zipfel
Tel.: 0049 (0)761 / 218 00-165
Fax: 0049 (0)761 218 00-151
E-Mail: matthias.zipfel@hwk-freiburg.de

Die elektronische Verfahrensabwicklung für die Genehmigungsprozesse im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie können auch direkt über das Landesportal "service-bw" gestartet werden.

Der "Einheitliche Ansprechpartner" ist allerdings lediglich ein Angebot an die Dienstleister, das in Anspruch genommen werden kann. Die Dienstleistungserbringer können sich mit ihren Anliegen im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie auch weiterhin unmittelbar an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung Lahr oder an den internen "Einheitlichen Ansprechpartner" bei der Stadt Lahr wenden:

 

Stadtverwaltung Lahr
Büro des Oberbürgermeisters
Büroleiter Arnfried Sickinger
Rathausplatz 4
77933 Lahr

Tel.: 07821-910-0122
E-Mail: arnfried.sickinger@lahr.de

Einen Zugang zur sicheren Kommunikation für die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) erhalten Sie über die Virtuelle Poststelle (VPS) der Stadt Lahr - siehe unten.

Weitere Informationen zum Thema "EU-Dienstleistungsrichtlinie" und "Einheitlicher Ansprechpartner" finden Sie unter folgenden Links:

Europäische Kommission
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Landesportal "service-bw"