Eine sogenannte Umverteilung ist in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der aufnehmenden Ausländerbehörde möglich:
Voraussetzung für eine Umverteilung nach Lahr oder von Lahr weg in der Gestattung aufgrund von Arbeit:
- Antrag auf Umverteilung bei der Behörde stellen, in welcher der Wohnsitz aktuell begründet ist.
- Mindestens seit 24 Monaten in der vorläufigen Unterbringung wohnhaft. Ist die Person noch keine 24 Monate dort untergebracht, so ist der Antrag bei der unteren Aufnahmebehörde, welche für die vorläufige Unterbringung zuständig ist, zu stellen.
- Lebensunterhalt ist nachhaltig gesichert (entsprechende Nachweise sind vorzulegen: letzte drei Lohnnachweise, Arbeitsvertrag, aktuelle Arbeitgeberbescheinigung, Mietangebot). Nachhaltig bedeutet, dass die Probezeit erfolgreich abgeschlossen sein muss und das Arbeitsverhältnis noch mindestens sechs Monate weiterhin besteht.
Voraussetzung für eine Umverteilung nach Lahr oder von Lahr weg in der Duldung aufgrund von Arbeit:
- Antrag auf Umverteilung bei der Behörde stellen, in welcher der Wohnsitz aktuell begründet ist.
- Lebensunterhalt ist nachhaltig gesichert (entsprechende Nachweise sind vorzulegen: letzte drei Lohnnachweise, Arbeitsvertrag, aktuelle Arbeitgeberbescheinigung, Mietangebot). Nachhaltig bedeutet, dass die Probezeit erfolgreich abgeschlossen sein muss und das Arbeitsverhältnis noch mindestens sechs Monate weiterhin besteht.
Voraussetzung für eine Umverteilung nach Lahr oder von Lahr weg in der Gestattung oder Duldung aufgrund familiärer Verhältnisse oder Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte:
- Antrag auf Umverteilung bei der Behörde stellen, in welcher der Wohnsitz aktuell begründet ist.
- Entsprechende Nachweise über familiäre Verhältnisse oder Vorliegen der außergewöhnlichen Härte sind vorzulegen.
- Wohnraumnachweis der Zieladresse.
Bitte informieren Sie sich dazu bei einem Termin in der Ausländerbehörde der Stadt Lahr.
Kontaktdaten:
Frau Sahin, Telefon 07821 / 910-3011, Mail an Frau Sahin