Beirat für Verkehrsangelegenheiten
Es werden Entscheidungen zur Nahverkehrsplanung und zum öffentlichen Personennahverkehr vorberaten. Außerdem befasst sich der Beirat mit Fragen der Verkehrsplanung und der Planung von Straßen einschließlich der Rad- und Fußwege. Der Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten berät die städtische Straßenverkehrsbehörde in deren Zuständigkeitsbereich bei der Anordnung von Verkehrsverboten und -beschränkungen im fließenden und ruhenden Verkehr, bei Maßnahmen der Schulwegsicherheit und zum Fußgängerschutz oder sonstigen Aufgaben zur Sicherung und Ordnung des Verkehrs.
Der Beirat tagt nach Bedarf, in der Regel zwei Mal im Jahr.
Weitere Informationen
Die aktuelle Zusammensetzung, die Sitzungstermine und die Sitzungsunterlagen des Beirats für Verkehrsangelegenheiten finden Sie im Ratsinformationssystem.