Infos zum Ablauf der „7. Ortenauer Kreisputzete“
- Landratsamt Ortenaukreis, Abfallwirtschaft, Eigenbetrieb -
Sechs Wochen Kreisputzete
Die 7. Ortenauer Kreisputzete findet – wie bereits die 6. Kreisputzete 2022 - nicht an einem bestimmten Tag, sondern in einem Zeitraum von sechs Wochen statt. Der Aktionszeitraum ist vom Freitag, den 1. März bis zum Samstag, den 13. April 2024.
Keine Anmeldung beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis
Eine vorherige Anmeldung beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis entfällt. Die teilnehmenden Kindergartengruppen, Schulklassen und Vereine usw. suchen sich jeweils für sie geeignete Termine aus, sprechen diese mit der Gemeinde wegen der Einteilung der zu reinigenden Flächen ab und führen dann die Kreisputzete selbstständig durch.
Mehr Geld! – Handschuhe und Warnwesten müssen selbst besorgt werden
Auf Antrag erhalten alle Teilnehmenden einen Zuschuss von 5 Euro. Dazu gibt es eine pauschale Aufwandsentschädigung (ohne Rechnungsnachweis) von 3 Euro pro Person zur Selbstbeschaffung von notwendigen Handschuhen und Warnwesten.
Müllsäcke für das Einsammeln der Abfälle werden bei Bedarf von der Gemeinde ausgegeben. Eimer und Müllzangen sind von den Teilnehmenden selbst mitzubringen.
Wie kann der Zuschuss beantragt werden?
Der Zuschuss kann formlos oder mit dem Zuschussformular auf unserer Website www.abfallwirtschaftortenaukreis.de per Mail, Fax oder auf dem Postweg beantragt werden.
a) Wenn der Zuschuss über die Gemeinde beantragt wird genügen Bankverbindung und Anzahl der Teilnehmenden.
b) Wenn der Zuschuss direkt beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis beantragt wird, dann müssen dem Zuschussantrag Bankverbindung, Anzahl der Teilnehmenden und eine detaillierte Namensliste mit Unterschrift beifügt werden.
Bei Schulklassen ist eine Überweisung auf einzelne Klassenkassenkonten nicht möglich. Es kann nur auf ein gemeinsames Schul-/Förderkonto o. ä. überwiesen werden.
Versicherung
Alle Teilnehmenden sind während der Putzete über die Unfallkasse Baden-Württemberg versichert.
Entsorgung der eingesammelten Abfälle
Bei der Putzete müssen die üblichen, am Straßen- und Wegesrand oder an Gewässerufern liegenden Kleinabfälle nicht sortiert werden. Ausnahmen gelten für besonders zu beachtende Abfälle (siehe unten). Die eingesammelten Abfälle können auf Deponien und Wertstoffhöfen gebührenfrei abgegeben werden.
Größere Mengen an eingesammelten Abfällen können bei der 7. Ortenauer Kreisputzete mit gewerblichen Mulden über Containerdienste entsorgt werden. Die Kosten hierfür erstattet der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis auf Antrag gegen Vorlage der Rechnung.
Bei der Putzete besonders zu beachtende Abfälle
a) Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen nicht mit den anderen Abfällen vermischt werden. Diese können auf den Deponien, wie alle anderen Abfälle auch, kostenlos abgegeben werden.
b) Gefährliche Abfälle wie z.B. Autobatterien, Kanister mit Altöl, Farbeimer mit flüssigen Inhaltsresten und Eternitplatten (Achtung: Eternitplatten dürfen nicht zerbrochen werden) dürfen nicht mitgenommen werden.
Nach der Putzete soll der Fundort dieser gefährlichen Abfälle dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis (mit der Telefonnummer eines Verantwortlichen für eventuelle Nachfragen) möglichst genau mitgeteilt werden (z.B. genaue Beschreibung, Skizze, Ausdruck aus Google-maps, GPS-Koordinaten). Die Außendienstmitarbeiter des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft werden sich dann um die Abholung und fachgerechte Entsorgung dieser Abfälle kümmern.
c) Sollte bei der Putzete Bauschutt gefunden werden, dann soll dieser bitte dort liegen bleiben. Der Fundort soll ebenfalls dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft mitgeteilt werden.
d) Altreifen können auf den Deponien kostenlos angeliefert werden.
e) Spritzen und andere spitze und scharfe Gegenstände bitte separat, z.B. in einem Eimer sammeln und auf den Wertstoffhöfen über den Siedlungsabfall entsorgen. So gelangen diese direkt in die Verbrennung.
Weitere Hinweise zur Putzete
Die Abfälle sollten - wenn möglich - mit Abfallzangen aufgenommen werden. Wenn sie von Hand eingesammelt werden, müssen Handschuhe getragen werden. Keinesfalls dürfen Abfälle mit der bloßen Hand aufgenommen werden.
Insbesondere Teilnehmende aus Grundschulen und Kindergärten müssen von den Begleitpersonen vor der Putzete darauf hingewiesen werden, dass sie spitze und scharfe Gegenstände (z.B. Spritzen) nicht selbst einsammeln dürfen, sondern dazu Erwachsene zu Hilfe rufen müssen.
Infoblatt des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft für die Teilnahme 2024