Holzhaus auf der grünen Wiese

Kommunale Wärmeplanung

Um die globalen und lokalen Klimaziele zu erreichen, ist ein umfassender Wandel des Energiesystems erforderlich. Eine der größten Herausforderungen ist dabei den Wärmesektor zu dekarbonisieren, also langfristig ohne fossile Energieträger auszukommen, da diese Kohlendioxid freisetzen. Der Wärmesektor umfasst das Heizen von Gebäuden, die Warmwasserbereitung, die Bereitstellung von Prozesswärme, aber auch den Entzug von Wärme, also das Kühlen.

Auf Grundlage des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg und unter Berücksichtigung des „Handlungsleitfadens Kommunale Wärmeplanung“ der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg und mit finanzieller Förderung des Landes Baden-Württemberg sowie mit Beschluss des Gemeinderates (Drucksache 133/2021) hat badenovaNETZE unter Einbezug des E-Werk Mittelbadens und mit einer fachlichen und neutralen Prozessbegleitung durch die Energieagentur Regio Freiburg und in Abstimmung mit der Stadtverwaltung sowie unter Beteiligung der Öffentlichkeit und wichtiger Akteure für das gesamte Lahrer Stadtgebiet einen Kommunalen Wärmeplan mit einer Kommunalen Wärmewendestrategie erarbeitet.

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Der Kommunale Wärmeplan betrifft das gesamte Gebiet der Stadt Lahr und die Sektoren private Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, Industrie und öffentliche Liegenschaften. Er ist ein zentrales Instrument für eine klimaneutrale Stadtentwicklung und für das Erreichen eines klimaneutralen Gebäudebestands in Baden-Württemberg bis 2040. Der Kommunale Wärmeplan ist Grundlage für eine Verknüpfung der energetischen Gebäudesanierung mit einer klimaneutralen Wärmeversorgung im Rahmen der strategischen Planung der Wärmeversorgung für das gesamte Gebiet der Stadt Lahr und bildet die Grundlage für die Umsetzung. Der Kommunale Wärmeplan ist spätestens alle sieben Jahre fortzuschreiben.

Das Fachgutachten „Kommunale Wärmeplanung der Stadt Lahr“ stellt die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung für Lahr dar (Präsentation im Umweltausschuss am 14.03.2024). Am 18.03.2024 hat der Lahrer Gemeinderat den Kommunalen Wärmeplan und neun Maßnahmenvorschläge, mit deren Umsetzung in den nächsten fünf Jahren begonnen werden soll, beschlossen (Drucksache 153/2023).

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•    Gebäudesteckbrief für die Einstiegsberatung - Einfamilienhaus der Baualtersklasse 1919 - 1948 (Klasse C)
•    Gebäudesteckbrief für die Einstiegsberatung - Einfamilienhaus der Baualtersklasse 1949 - 1957 (Klasse D)
•    Gebäudesteckbrief für die Einstiegsberatung - Einfamilienhaus der Baualtersklasse 1958 - 1968 (Klasse E)
•    Gebäudesteckbrief für die Einstiegsberatung - Einfamilienhaus der Baualtersklasse 1969 - 1978 (Klasse F)
•    Gebäudesteckbrief für die Einstiegsberatung - Einfamilienhaus der Baualtersklasse 1979 - 1983 (Klasse G)
•    Gebäudesteckbrief für die Einstiegsberatung - Einfamilienhaus der Baualtersklasse 1984 - 1994 (Klasse H)
•    Gebäudesteckbrief für die Einstiegsberatung - Einfamilienhaus der Baualtersklasse 1995 - 2001 (Klasse I)
•    Gebäudesteckbrief für die Einstiegsberatung - Mehrfamilienhaus der Baualtersklasse 1860 - 1918 (Klasse B)
•    Gebäudesteckbrief für die Einstiegsberatung - Mehrfamilienhaus der Baualtersklasse 1958 - 1968 (Klasse E)
•    Gebäudesteckbrief für die Einstiegsberatung - Mehrfamilienhaus der Baualtersklasse 1969 - 1978 (Klasse F)
•    Gebäudesteckbrief für die Einstiegsberatung - Reihenhaus der Baualtersklasse 1860 - 1918 (Klasse B)
•    Gebäudesteckbrief für die Einstiegsberatung - Reihenhaus der Baualtersklasse 1958 - 1968 (Klasse E)
•    Gebäudesteckbrief für die Einstiegsberatung - Reihenhaus der Baualtersklasse 1969 - 1978 (Klasse F)
•    Gebäudesteckbrief für die Einstiegsberatung - Reihenhaus der Baualtersklasse 1984 - 1994 (Klasse H)

Der Kommunale Wärmeplan ist sowohl nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg als auch nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes eine rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung, der weder eine unmittelbare Außenwirkungen, noch eine direkte rechtliche Bindungswirkung zukommt. Der Kommunale Wärmeplan ist aber auch ein wichtiges strategisches Planungsinstrument zur Erreichung der Energie und Klima-Leitziele der Stadt Lahr. Er ist durch weitere Planungen räumlich und zeitlich zu konkretisieren und umzusetzen. Seine Inhalte dienen als Orientierung und Planungsgrundlage für Energieversorger und Netzbetreiber. Er bietet für Bürgerinnen und Bürger sowie Eigentümerinnen und Eigentümer und Betriebe eine Orientierung, er begründet aber keine einklagbaren Rechte oder Pflichten. Für die Bauleitplanung sind die Ergebnisse und Inhalte des Kommunalen Wärmeplans abwägungsrelevant.

Da mit diesem Kommunalen Wärmeplan kein Gebiet als Aus- oder Neubaugebiet für ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffausbaugebiet ausgewiesen wird, dies erfordert eine weitergehende Planung und einen gesonderten Beschluss des Gemeinderates, greift die 65 Prozent-Erneuerbare-Energie-Regelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nicht (Fragen und Antworten des Bundes, Fragen und Antworten des Landes Baden-Württemberg).

Aktuelle Fernwärmeversorgung in Lahr

Kommunale Wärmeplanung Fernwärme Lahr badenovaNETZE 2023
Wärmenetz - Bestand und Planung
Quelle: badenovaNETZE GmbH 2023

Von der badenovaWÄRMEPLUS werden ein Wärmenetz in der Kernstadt und ein Wärmenetz im Stadtteil Langenwinkel betrieben. Falls Sie sich für einen Anschluss an eines der bestehenden Wärmenetze interessieren, dann wenden Sie sich bitte an die badenovaWÄRMEPLUS (waerme@badenova.de, Telefon: 0761/2797777).

 

Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien