Kommunale Wärmeplanung
Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes hat das Land Baden-Württemberg Große Kreisstädte wie Lahr verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2023 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Die kommunale Wärmeplanung soll die Grundlagen dafür liefern, vollständig auf erneuerbare Energien umzusteigen.
Im Rahmen ihrer Energie- und Klima-Aktivitäten hat sich die Stadt Lahr mit diesem wichtigen Themenbereich schon bei der Erarbeitung des Integrierten Klimaschutzkonzepts Lahr 2012 befasst, sich im Energie- und Klimapolitischen Leitbild Ziele für den Wärmesektor gegeben und im aktuellen Energie und Klima – Arbeitsprogramm 2018–2022 umzusetzende Maßnahmen aufgenommen. Aus diesem Fahrplan wurden unter anderem schon das Wärmekataster Lahr, die Studie zur Integrierten Wärme- und Kältenutzung Lahr und zwei Machbarkeitsstudien zur Abwasserwärmenutzung erstellt. Als ein Ergebnis konnte die Fernwärmeversorgung in Lahr in den letzten Jahren deutlich erweitert werden. Diese Maßnahmen dienen als wichtige Grundlagen für die Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung.
Der kommunale Wärmeplan betrifft die gesamte Gemarkung der Stadt Lahr und die Sektoren private Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, Industrie und öffentliche Liegenschaften. Er ist ein zentrales Instrument für eine klimaneutrale Stadtentwicklung und für das Erreichen eines klimaneutralen Gebäudebestands in Baden-Württemberg bis 2050 (weiterführende Informationen der KEA).
In Lahr erfolgt die Erarbeitung durch bnNetze mit einer fachlichen und neutralen Prozessbegleitung durch die Energieagentur Regio Freiburg. Mit Hilfe einer Bestands- und Potenzialanalyse werden ein Zielszenario und eine Wärmewendestrategie mit ausgearbeiteten Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten und Zeitplan für die nächsten Jahre erarbeitet. Die Maßnahmen sind nicht verpflichtender Natur, sie dienen aber als Grundlage für die weitere Stadt- und Energieplanung und müssen daher an den jeweiligen kommunalen Schnittstellen konsequente Beachtung finden.
Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten (unter anderem Energie- oder Brennstoffverbrauch) werden auf Grundlage von § 7e Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg erhoben. Die Öffentlichkeit wurde über die Datenerhebung über eine öffentliche Bekanntmachung informiert (Datenschutzinformation).
Der Umweltausschuss und die Öffentlichkeit wurden Ende März 2022 (Präsentation) und im Dezember 2022 (Präsentation) über den aktuellen Stand des Projekts informiert. Im Februar 2023 konnten sich Bürgerinnen und Bürger sowie Fachleute in einem Workshop am Planungsprozess beteiligen (Steckbriefe).