Mülltonnen

Abfallarten

Auch bei sorgfältigem und umweltbewusstem Verhalten lässt sich im Alltag Abfall nicht gänzlich vermeiden. Abfall fällt an - und das jeden Tag. Je nach Art muss er unterschiedlich entsorgt werden.

In Lahr gibt es für den Abfall aus privaten Haushalten folgende Möglichkeiten:

Alle nicht verwertbaren Abfälle wie Kehricht, Asche, Glühbirnen, Porzellan- und Keramikgegenstände, verschmutzte Papiere, Tapeten, Abfälle aus dem Hygienebereich und so weiter gehören in die Graue Tonne.

Alle Materialien aus Papier und Pappe (auch die mit dem Grünen Punkt); zum Beispiel Kartons, Tüten, Pack- und Geschenkpapiere, Schreibpapier, Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Bücher, Schulhefte und so weiter gehören in die Grüne Tonne.

Weitere Informationen zu Papier und Pappe.

Zum Beispiel Konserven- und Getränkedosen, Verschlüsse, Aluminiumdeckel, -schalen, -folien, Kunststoffflaschen und -behälter, Becher von Milchprodukten, Plastikfolien und -tüten, Styropor, Blisterverpackungen, Verbundmaterial wie Getränke- und Milchkartons und so weiter gehörden in den Gelben Sack.

Je eine Rolle Gelber Säcke wird jedes Jahr im Herbst an alle Haushalte in Lahr verteilt. Sie erhalten Gelbe Säcke außerdem ganzjährig kostenlos im Bürgerbüro, bei den Ortsverwaltungen, im Stadtmuseum in der Tonofenfabrik, in der Mediathek sowie sowie beim zuständigen Abfuhrunternehmen, der Firma MERB in Achern (Telefon 07841 / 687 96, info@merb.de).

Alle Einwegflaschen und -gläser gehören in den Altglas-Container. Die leeren Flaschen und Gläser sollten ohne Verschlüsse nach den Farben weiß, braun und grün getrennt werden. Blaue, rote, gelbe oder andersfarbige Flaschen gehören in den Grünglas-Container.

Keramik und Porzellan, Fenster- und Spiegelglas oder ähnliches dürfen keinesfalls eingeworfen werden!
Weitere Informationen zu Altglas und auf www.was-passt-ins-altglas.de.

Die Standorte der Altglas-Container in Lahr finden Sie im Stadtplan (Altglascontainer anklicken).

Bitte beachten Sie aus Lärmschutzgründen die Einwurfzeiten: Montag bis Samstag von 07:00 bis 20:00 Uhr. Nachts sowie an Sonn- und Feiertagen ist das Einwerfen von Altglas verboten. Wer außerhalb dieser Zeiten sein Altglas entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Batterien können erhebliche Umweltbelastungen verursachen und werden deshalb getrennt gesammelt. Überall dort wo Batterien verkauft werden, müssen alte und verbrauchte Batterien auch wieder kostenlos entgegengenommen werden. Handelsübliche Gerätebatterien und -akkus können auch bei den Problemstoffsammlungen und bei der Deponie in Lahr-Sulz abgegeben werden.

Energiesparlampen enthalten geringe Mengen an Schadstoffen und müssen nach dem Elektrogeräte-Gesetz getrennt gesammelt und anschließend umweltgerecht verwertet werden. Ausgediente Energiesparlampen können bei den Problemstoffsammlungen abgeben werden.

Altkleider und alte Schuhe die noch tragbar sind können über Altkleidercontainer, über gewerbliche Straßensammlungen oder über die Kleiderkammern der Arbeiterwohlfahrt (Gutleutstraße 18, Telefon 07821 / 996470), des Deutschen Roten Kreuzes (Alte Bahnhofstraße 10/3, Telefon 07821 / 98184-0) oder der Neuen Arbeit Lahr (An den Stegmatten 5, Telefon 07821 / 52772) entsorgt werden.

Altmedikamente gehören im Ortenaukreis nicht in die graue Tonne für Restmüll. Altmedikamente können bei der Problemstoffsammlung kostenlos abgegeben werden.

Kork ist ein wertvoller natürlicher Rohstoff. Naturkorken von Wein- und Sektflaschen sollten daher zu den Sammelstellen gebracht werden, von wo aus sie zur Weiterverwertung zur Diakonie Kork gelangen.

Für Korken gibt es an folgenden Standorten in Lahr Sammelbehälter:

  • Lahr, Bürgerbüro, Rathausplatz 4, Kellergeschoss
  • Lahr, Volkshochschule und Mediathek Lahr,"Haus zum Pflug", Kaiserstraße 41, Kellergeschoss
  • Lahr, Gewerbliche Schulen Lahr, Tramplerstraße 80
  • Lahr-Hugsweier, Rathaus, Hugsweierer Hauptstraße 23
  • Lahr-Kippenheimweiler, Im Hanfländer 15, bei der Kaiserwaldhalle
  • Lahr-Kuhbach, Rathaus, Kuhbacher Hauptstraße 76
  • Lahr-Langenwinkel, Rathaus, Langenwinkler Hauptstraße 2
  • Lahr-Mietersheim, Rathaus, Mietersheimer Hauptstraße 21
  • Lahr-Reichenbach, Grund- und Hauptschule, Gereutertalstraße 26-28, in der Aula
  • Lahr-Sulz, Rathaus, Lahrer Straße 18
  • Lahr-Sulz, Abfallannahmestelle

Soll ein beschädigtes oder altes Fahrzeug endgültig stillgelegt und entsorgt werden, so ist der letzte Halter für die ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich. Die Rückgabe des Altfahrzeuges kann bei den von den Fahrzeugherstellern eingerichteten Rücknahmestellen, anerkannten Annahmestellen oder Verwertungsbetrieben erfolgen.

Grünabfälle sollten wenn möglich auf dem eigenem Grundstück kompostiert werden. Der entstehende Kompost kann wiederum als wertvoller Dünger für Blumen und Gemüse genutzt werden. Der Ortenaukreis fördert die Eigenkompostierung durch einen Zuschuss von 10,00 Euro beim Kauf eines Kompostbehälters. Die Wahl des Kompostbehälters, sowohl was Größe und Material als auch den Preis angeht, steht jedem Haushalt frei. Weitere Informationen zur Kompostierung finden Sie in der Kompostfibel.

Gartenabfälle, die nicht selbst kompostiert werden können, insbesondere Strauch- und Heckenschnitt, werden im Auftrag des Ortenaukreises getrennt eingesammelt und kompostiert. Die Termin finden Sie im Abfuhrkalender.

Gras- und Heckenschnitt aus Hausgärten wird bei privater Anlieferung im Auftrag des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Ortenaukreis bei den privat betriebenen Kompostierungsanlagen im Ortenaukreis kostenlos angenommen. In Lahr ist das die Kompostierungsanlage Gebrüder Förster GmbH bei der Kläranlage, Limbruchweg 22 (Telefon Büro 07821 / 980-0790, Kompostierungsanlage 07821 / 51676, Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr, Samstag 08:00-12:00 Uhr).

Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle stellt keine Alternative dar, denn grundsätzlich gilt der Vorrang der Verwertung, zum Beispiel durch Eigenkompostierung oder durch die Anlieferung auf Kompostierungsanlagen. Im Innenbereich von Ortschaften besteht ein grundsätzliches Verbrennungsverbot. Im Außenbereich darf Baum- und Strauchschnitt, der auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfällt, nur wenn eine Verwertung aus landbautechnischen Gründen oder wegen der Beschaffenheit nicht möglich ist, auf demselben Grundstück verbrannt werden (Merkblatt über die Beseitigung von Baum- und Strauchschnitt durch Verbrennen).

Sinnvoll ist die Verwertung des Rasenschnitts im eigenen Garten zur  Kompostgewinnung. Auf den Wertstoffhöfen des Ortenaukreises darf Rasenschnitt aus Hausgärten aus Bodenschutzgründen nur in Kleinmengen angeliefert werden. Größere Mengen an Rasenschnitt, zum Beispiel aus Grünanlagen von Mehrfamilienhäusern, können daher nur auf einer der gewerblichen Kompostierungsanlagen im Ortenaukreis abgegeben werden. Die Grünabfallsammelstellen der Gemeinden dürfen Rasenschnitt nicht annehmen. Rasenschnitt darf auch über die Graue Tonne entsorgt werden. In der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage in Ringsheim wird der Rasenschnitt zusammen mit anderen organischen Abfällen aus der Grauen Tonne einem Gärverfahren zur Gewinnung von Biogas unterworfen. Dieses Biogas wird dann im eigenen Blockheizkraftwerk zur Erzeugung von Strom und Fernwärme genutzt.

Informationen zu weiteren Abfallarten, zu Problemstoffen und zum Sperrmüll finden Sie in der Übersicht Abfälle von A bis Z.

Sind Sie neu im Ortenaukreis, dann finden Sie beim zuständigen Eigenbetrieb Abfallwirtschaft grundlegende Informationen über die Abfallentsorgung.