Friedhof in Lahr, Grabsteine und Rosen

Bestattungs- und Grabarten in Lahr

Das Bild zeigt Gräber auf dem Friedhof der Stiftskirche in Lahr im Herbst.
Gräber auf dem Friedhof Stiftskirche
Quelle: SWEG Lahr
Auf den Friedhöfen in Lahr und den Ortsteilen können die folgenden Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt werden:
  • Reihengräber für die Erdbestattung
  • Urnenreihengräber zur Urnenbeisetzung in der Erde
  • Urnenreihengräber zur anonymen Urnenbeisetzung in der Erde
  • einfach und mehrfach breite Wahlgräber für die Erdbestattung
  • einfach und mehrfach breite Wahlgräber mit Tiefenbettung für die Erdbestattung
  • Urnenwahlgräber zur Urnenbeisetzung in der Erde
  • Urnenwahlgräber zur Urnenbeisetzung in Gemeinschaftsgrabstätten
  • Urnenwahlgräber in Mauernischen
  • Urnenwahlgrabstätten unter Bäumen (Baumbestattung)
  • Gruften

 

Die Bestimmungen für die einzelnen Bestattungs- und Grabarten

  • Keine Wahlmöglichkeit am Friedhof bezüglich Lage
  • Nutzungs-/Ruhezeit 20 Jahre
  • Keine Möglichkeit das Grab nach Ablauf der Ruhezeit erneut zu erwerben
  • (keine) Möglichkeit der Zubestattung
  • Verpflichtung zur Pflege

 

  • Wahlmöglichkeit am Friedhof bezüglich Lage
  • Nutzungszeit 25 Jahre, Ruhezeit 20 Jahre
  • Auswahl der Grabstätte nach eigenen Vorstellungen und Wünschen möglich
  • Möglichkeit das Grab nach Ablauf der Ruhezeit erneut zu erwerben und weitere Bestattungen vorzunehmen
  • Möglichkeit das Grab nach eigenen Wünschen zu gestalten und zu Pflegen
  • Möglichkeit der eigenen Pflege oder durch Beauftragung einer Gärtnerei
  • Verpflichtung zur Pflege

 

  • Keine Wahlmöglichkeit am Friedhof bezüglich Lage
  • Nutzungs-/Ruhezeit 20 Jahre
  • Keine Möglichkeit die Ruhezeit zu verlängern
  • Keine Möglichkeit der Zubestattung
  • Keine Möglichkeit zur Pflege
  • Keine Verpflichtung zur Pflege (Friedhofsträger)

 

  • Grabsteinbeschriftung auf Wunsch Wahlmöglichkeit am Friedhof bezüglich Lage
  • Abschluss eines Grabpflegevertrags ist Pflicht
  • Nutzungszeit 25 Jahre, Ruhezeit 20 Jahre
  • Möglichkeit der Platzreservierung zur Zubestattung
  • Keine Verpflichtung und keine Möglichkeit zur Pflege (Grabpflegevertrag)

 

  • Möglichkeit für vier Urnenbeisetzungen
  • Nutzungszeit 25 Jahre, Ruhezeit 20 Jahre
  • Möglichkeit die Nutzungszeit nach Ablauf der Ruhezeit zu verlängern
  • Möglichkeit der Zubestattung
  • Verpflichtung zur Pflege

 

  • Eine Wahlmöglichkeit am Friedhof bzgl. Lage
  • Nutzungszeit 25 Jahre, Ruhezeit 20 Jahre
  • Möglichkeit die Nutzungszeit nach Ablauf der Ruhezeit zu verlängern
  • Möglichkeit der Zubestattung
  • Keine Verpflichtung zur Pflege

 

  • Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte unter einem Baum
  • Jede Grabstätte kann mit bis zu zwei Urnen belegt werden
  • Jedem Baum ist eine Möglichkeit zur Beschriftung und eine Ablagefläche in unmittelbarer Nähe der Grabstätte für Grabschmuck zugeordnet
  • Möglichkeit die Nutzungszeit nach Ablauf der Ruhezeit zu verlängern
  • Keine Verpflichtung zur Pflege (Friedhofsträger)

 

  • Erwerb einer Erd- oder Urnengrabstätte
  • Der Abschluss eines Dauergrabpflegevertrags ist verpflichtend
  • Nutzungszeit 25 Jahre, Ruhezeit 20 Jahre
  • Möglichkeit die Nutzungszeit Ablauf der Ruhezeit zu verlängern
  • Keine Verpflichtung zur Grabpflege, Vertrag mit der Genossenschaft der deutschen Friedhofsgärtner