Bestattungs- und Grabarten in Lahr
Auf den Friedhöfen in Lahr und den Ortsteilen können die folgenden Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt werden:
- Reihengräber für die Erdbestattung
- Urnenreihengräber zur Urnenbeisetzung in der Erde
- Urnenreihengräber zur anonymen Urnenbeisetzung in der Erde
- einfach und mehrfach breite Wahlgräber für die Erdbestattung
- einfach und mehrfach breite Wahlgräber mit Tiefenbettung für die Erdbestattung
- Urnenwahlgräber zur Urnenbeisetzung in der Erde
- Urnenwahlgräber zur Urnenbeisetzung in Gemeinschaftsgrabstätten
- Urnenwahlgräber in Mauernischen
- Urnenwahlgrabstätten unter Bäumen (Baumbestattung)
- Gruften
Die Bestimmungen für die einzelnen Bestattungs- und Grabarten
- Keine Wahlmöglichkeit am Friedhof bezüglich Lage
- Nutzungs-/Ruhezeit 20 Jahre
- Keine Möglichkeit das Grab nach Ablauf der Ruhezeit erneut zu erwerben
- (keine) Möglichkeit der Zubestattung
- Verpflichtung zur Pflege
- Wahlmöglichkeit am Friedhof bezüglich Lage
- Nutzungszeit 25 Jahre, Ruhezeit 20 Jahre
- Auswahl der Grabstätte nach eigenen Vorstellungen und Wünschen möglich
- Möglichkeit das Grab nach Ablauf der Ruhezeit erneut zu erwerben und weitere Bestattungen vorzunehmen
- Möglichkeit das Grab nach eigenen Wünschen zu gestalten und zu Pflegen
- Möglichkeit der eigenen Pflege oder durch Beauftragung einer Gärtnerei
- Verpflichtung zur Pflege
- Keine Wahlmöglichkeit am Friedhof bezüglich Lage
- Nutzungs-/Ruhezeit 20 Jahre
- Keine Möglichkeit die Ruhezeit zu verlängern
- Keine Möglichkeit der Zubestattung
- Keine Möglichkeit zur Pflege
- Keine Verpflichtung zur Pflege (Friedhofsträger)
- Grabsteinbeschriftung auf Wunsch Wahlmöglichkeit am Friedhof bezüglich Lage
- Abschluss eines Grabpflegevertrags ist Pflicht
- Nutzungszeit 25 Jahre, Ruhezeit 20 Jahre
- Möglichkeit der Platzreservierung zur Zubestattung
- Keine Verpflichtung und keine Möglichkeit zur Pflege (Grabpflegevertrag)
- Möglichkeit für vier Urnenbeisetzungen
- Nutzungszeit 25 Jahre, Ruhezeit 20 Jahre
- Möglichkeit die Nutzungszeit nach Ablauf der Ruhezeit zu verlängern
- Möglichkeit der Zubestattung
- Verpflichtung zur Pflege
- Eine Wahlmöglichkeit am Friedhof bzgl. Lage
- Nutzungszeit 25 Jahre, Ruhezeit 20 Jahre
- Möglichkeit die Nutzungszeit nach Ablauf der Ruhezeit zu verlängern
- Möglichkeit der Zubestattung
- Keine Verpflichtung zur Pflege
- Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte unter einem Baum
- Jede Grabstätte kann mit bis zu zwei Urnen belegt werden
- Jedem Baum ist eine Möglichkeit zur Beschriftung und eine Ablagefläche in unmittelbarer Nähe der Grabstätte für Grabschmuck zugeordnet
- Möglichkeit die Nutzungszeit nach Ablauf der Ruhezeit zu verlängern
- Keine Verpflichtung zur Pflege (Friedhofsträger)
- Erwerb einer Erd- oder Urnengrabstätte
- Der Abschluss eines Dauergrabpflegevertrags ist verpflichtend
- Nutzungszeit 25 Jahre, Ruhezeit 20 Jahre
- Möglichkeit die Nutzungszeit Ablauf der Ruhezeit zu verlängern
- Keine Verpflichtung zur Grabpflege, Vertrag mit der Genossenschaft der deutschen Friedhofsgärtner