Achtung Sommer!
Hitzewarnungen und Hitzeknigge
Wahrscheinlich haben Sie es auch schon gespürt: Die Anzahl heißer Tage in Deutschland nimmt durch den Klimawandel stetig zu. Auf den ersten Blick klingt das nach mehr sonnigen Tagen mit blauem Himmel und Badewetter. Doch die Folgen sind immer häufigere Hitzeperioden mit Temperaturen von mehr als 30 °C und auch Tropischen Nächten, in denen es immer noch mindestens 20 °C warm ist.
Der Deutsche Wetterdienst veröffentlicht Hitzewarnungen für Tage, an denen die Hitze zu einer Gefahr für die Gesundheit werden kann. Bei der Herausgabe der Warnungen werden verschiedene Kriterien berücksichtigt, u.a. die Belastung am Tag und in der Nacht. Im Hitzetrend können Sie für bis zu fünf weitere Tage sehen, wie sich die Hitzebelastung entwickelt. Aufgrund der größeren Unsicherheiten in der Prognose sind die Informationen hier weniger detailliert und können sich von Vorhersage zu Vorhersage ändern.
Trink Was(ser)!
Um heiße Tage gut zu überstehen, ist es besonders wichtig, ausreichend zu trinken, zumal in den Hitze-Hotspots der Innenstädte. Mit der Aktion „TRINK WAS(SER)“ sorgt die Stadt Lahr in Kooperation mit ansässigen Geschäften für kostenlosen Wassergenuss. Teilnehmende Geschäfte signalisieren durch das Logo, dass sie auch Nicht-Kunden Trinkwasser anbieten.
Waldbrandgefahr
Im Ortenaukreis besteht eine große Gefahr von Wald- und Vegetationsbränden (Waldbrandgefahrenindex, Graslandfeuerindex). Personen die in den Wald oder ins Grasland gehen müssen besonders vorsichtig sein, um Brände zu verhindern.
- Vom 01. März bis zum 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Grillstellen im Stadtwald Lahr gesperrt (13.06.2023)
- Grillstellen in den Wäldern im Ortenaukreis werden wegen akuter Waldbrandgefahr gesperrt (15.06.2023)
- Feuer- und Grillstellen im Ortenaukreis können wieder genutzt werden (27.07.2023)
Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten
Die Untere Wasserbehörde des Landratsamtes Ortenaukreis (21. Juni 2023) weist daraufhin, dass an Bächen und Flüssen derzeit keine Wasser entnommen werden darf, um landwirtschaftliche Flächen oder Hausgärten zu beregnen. Bei dem momentan herrschenden Niedrigwasser (aktueller Pegelstand der Schutter) müssen auch die Inhaber von Wasserrechten die festgelegten Mindestwasserabgaben strikt einhalten. Verstöße können Bußgelder bis zu 100 000 Euro nach sich ziehen.
Garten-Pools
Wer einen Trinkwasseranschluss hat, soll diesen auch zur Befüllung von Garten-Pools nutzen. Bei der Entleerung des Pools muss das Wasser der Kläranlage zur Reinigung zugeführt werden. Eine Einleitung in ein Gewässer, auch über die Kanalisation für Regenwasser, sowie eine Versickerung im eigenen Garten ist nicht zulässig. Selbst wenn das Poolwasser nicht chemisch, beispielsweise durch Chlor, aufbereitet wurde, ist das Wasser durch die Badenutzung verunreinigt.
Wasser sparen in Lahr
Anders als der Kernort Lahr, der über das Wasserwerk am Galgenberg mit Trinkwasser aus Tiefbrunnen versorgt wird, sind die Ortsteile Kuhbach und Reichenbach über Oberflächenquellen versorgt. Generell ist in Lahr und den Ortsteilen die Versorgung mit Trinkwasser gesichert, weil die Tiefbrunnen ausreichend über Vorräte verfügen. Allerdings lässt aktuell die Schüttung der Oberflächenquellen spürbar nach. Davon betroffen sind Kuhbach und Reichenbach. Um dennoch weiterhin die Trinkwasserversorgung dieser Ortsteile über ihre Quellen aufrecht erhalten zu können, rufen die Stadt Lahr und badenova (29.06.2023 Wasser sparen in Lahr) als örtlicher Versorger die dortige Bevölkerung zu sparsamem Umgang mit Trinkwasser auf. Das bedeutet, nicht mehr die Gärten und privaten Rasenflächen mit Leitungswasser zu bewässern und im Haushalt beim Duschen und bei anderen wasserintensiven Nutzungen möglichst sparsam zu agieren.
Badegewässer
Badegewässer werden vom Landesgesundheitsamt nach der Badegewässerverordnung regelmäßig auf ihre Qualität untersucht. Neben den einzuhaltenden Richt- und Grenzwerten für mikrobiologische Parameter muss die Sichttiefe mindestens einen Meter betragen. Die Badegewässerkarte gibt einen Überblick über die gemeldeten und regelmäßig auf mikrobiologische Verunreinigungen untersuchten Badegewässer in Baden-Württemberg (z.B. Waldmattensee in Lahr).
UV-Strahlung
In Maßen genossen, fördert das Sonnenlicht die Durchblutung und den Kreislauf und steigert das Wohlbefinden. Im Übermaß kann insbesondere die energiereiche UV-Strahlung gesundheitsschädigend sein. Die Bräune die bei starker UV-Einwirkung durch Sonne oder Solarium auf der Haut entsteht ist die erste Schutzreaktion des Körpers. Wird der Körper nicht richtig geschützt kann es zum Sonnenbrand kommen, der zu chronischen Hautschäden wie Hautkrebs führen kann. Zur Gesundheitsvorsorge sollten die Tipps zum Schutz vor UV-Strahlung beachtet werden. Wie "sonnenbrandgefährlich" die Sonne scheint gibt der UV-Index an (Prognose).
Ozon
Ozon ist ein gasförmiger Stoff, der in höheren Konzentrationen bei Menschen und Tieren zu Reizungen der Atemwege und Augen führen kann. Die Ozonkonzentrationen steigen im Sommer bei hohen Lufttemperaturen und intensiver Sonneneinstrahlung. Die aktuell gemessenen Ozonwerte an den Luftmessstationen stehen zeitnah im Internetangebot der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg bereit.
Hier finden Sie weiterführende Informationen von unterschiedlichen staatlichen Ebenen: