Ab dem 01. Januar 2024 kommen zu den ersten generellen Fahrverboten von Autos ohne Crit`Air-Plakette und mit Crit`Air 5-Plakette im Zusammenhang mit der Straßburger Umweltzone (ZFE – Zone à faibles émissions), noch die Fahrverbote für Autos mit Crit`Air 4-Plakette.
Dies bedeutet, dass alle Autos, die sich in der Umweltzone bewegen, eine französische Umweltplakette (Crit’air) an ihrer Windschutzscheibe angebracht haben müssen, und dass Autos, die in die Kategorie 4 und 5 fallen, nicht mehr innerhalb der Umweltzone fahren dürfen. Deutsche Umweltplaketten werden nicht anerkannt.
Ausnahmeregelungen für Fahrzeuge, die nicht den Standards der Umweltzone entsprechen, sind allerdings vorgesehen. So können erstens Ausnahmen von bis zu drei Jahren bei der Eurometropole beantragt werden. Diese betreffen z.B. Wohnmobile, Oldtimer (für gelegentliche Fahrten), Lieferfahrzeuge und Fahrzeuge, die im Rahmen von Veranstaltungen genutzt werden. Diese Anträge müssen auf der Seite monStrasbourg.eu gestellt werden. Eine Anfrage bei der Eurometropole, ob diese Ausnahmeregelung auch für deutsche Kennzeichen gilt, läuft derzeit.
Es gibt aber weiterhin die Möglichkeit, eine 24-stündige Ausnahmegenehmigungen zu erhalten, die 12-mal in Jahr genutzt werden kann. Auch Autos mit deutschem Kennzeichen können diese temporäre Ausnahmegenehmigung erhalten. Die Anfrage für diese Art der Ausnahmen wird online möglich sein.
Die Crit’Air Plaketten sind unter folgendem Link erhältlich und werden auch an deutsche Adressen gesendet: https://www.certificat-air.gouv.fr/
Der Preis pro Plakette beträgt 3,11 € (plus 1,50 Porto nach Deutschland). Zum Erwerb ist es notwendig, folgende Informationen und Dokumente einzureichen: Kennzeichen, Datum der Erstzulassung, Fahrzeugklasse, Kraftstoff, Fahrgestellnummer, Marke sowie den Fahrzeugschein.