Jugendliche

Jugendgemeinderat

Herzlich Willkommen! Hier gibt es alles Wissenswerte über den Jugendgemeinderat Lahr.

Die Texte werden zum Teil von den Mitgliedern des Jugendgemeinderats selbst verfasst.

Der Jugendgemeinderat

Der erste Jugendgemeinderat der Stadt Lahr wurde am 10. Oktober 1997 gewählt. Seither setzt sich das Gremium für die Interessen und Wünsche der Lahrer Jugendlichen ein.

Wahlrecht besitzen alle Lahrer Jugendlichen, die das 13. Lebensjahr vollendet und das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Damit Jugendliche aus allen Gesellschaftsschichten und alle weiterführenden Schulen im Gremium vertreten sind, muss aus allen weiterführenden Schulen in Lahr mindestens ein Vertreter (sofern es Kandidaten dieser Schule gibt) dem Jugendgemeinderat angehören.

Der Jugendgemeinderat trifft sich fünf Mal im Jahr zu öffentlichen Sitzungen. An diesen nehmen die 21 gewählten Jugendlichen, ein Mitglied jeder Fraktion des Gemeinderats und der Oberbürgermeister als Vorsitzender teil. Einige, vom Gemeinderat gewählte Mitglieder des Jugendgemeinderats, sind in städtischen Ausschüssen vertreten.

Außerdem trifft sich der Jugendgemeinderat etwa einmal im Monat zu Arbeitssitzungen, in denen jugendrelevante Themen besprochen und Veranstaltungen, beispielsweise Partys oder Sportevents, ausgearbeitet werden. Um in diesen Sitzungen effektiver arbeiten zu können, werden Arbeitsgruppen gebildet. In diesen beschäftigen sich je drei bis fünf Mitglieder mit ausgwählten Themen. Die Arbeitsgruppen treffen sich zusätzlich etwa zwei Mal monatlich. Mehr Infos zu den Arbeitsgruppen gibt es unter Aktionen des Jugendgemeinderats.

Der Jugendgemeinderat wird von der Begegnungsstätte Schlachthof - Kinder, Jugend und Kultur der Stadt Lahr begleitet und bei der Planung und Durchführung von Aktionen beraten und unterstützt.

Da der Jugendgemeinderat das Gremium aller Lahrer Jugendlichen ist, freuen sich die Mitglieder über Rückmeldungen, Anregungen, Lob und Kritik in Bezug auf ihr Veranstaltungsprogramm. Zudem sind sie offen für Kooperationen mit anderen Gremien, Vereinen oder sonstigen Vereinigungen.