Kinderbetreuung in Lahr, basteln, malen

Kinder mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen

Für Kinder mit Behinderung können in Kindertageseinrichtungen unterstützende Leistungen beantragt werden.

 

Im Rahmen der Eingliederungshilfe besteht die Möglichkeit einer finanziellen Förderung für pädagogische und begleitende Hilfen – den sogenannten Integrationshilfen. Diese Hilfen werden bereits ab dem Krippenalter gewährt.

Kinder mit besonderem Förderbedarf oder einer Behinderung haben auch die Möglichkeit einen Schulkindergarten zu besuchen. Dort können Kinder betreut werden, die einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf haben.

Um die Eingliederungshilfe zu beantragen, wenden Sie sich bitte an das Amt für Soziales und Versorgung beim Landratsamt Ortenaukreis:

 

Amt für Soziales & Versorgung
Badstraße 20
77652 Offenburg
Tel.: 0781/805-1477
Fax.: 0781/805-9735
E-Mail: eingliederungshilfe-SGB12@ortenaukreis.de