Städtische Wohnungsbau Lahr, Wohnhaus mit Balkon

Individuelle Gutachten über den Verkehrswert Verkehrswertgutachten

Der Gemeinsame Gutachterausschuss Lahr erstellt in Ihrem Auftrag ein individuelles Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie oder den Wert von Rechten an Grundstücken. Gerne informiert Sie die Geschäftsstelle über die Vorgehensweise und die anfallenden Kosten.

Für die Ausarbeitung des Verkehrswertgutachtens benötigen wir einen schriftlichen Antrag von einer antragsberechtigten Person (in der Regel der Eigentümer oder eine durch den Eigentümer bevollmächtigte Person). Das Antragsformular hierfür steht im Downloadbereich bereit. Sie können das Antragsformular auch schriftlich oder telefonisch bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses anfordern.

 

Nach dem Eingang des unterschriebenen Antrages stellt die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses alle für das Verkehrswertgutachten erforderlichen Unterlagen zusammen. Darüber hinaus sind in der Regel zwei Besichtigungen des Bewertungsobjekts zwingend erforderlich. Nach der ersten Vorbesichtigung durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zur Aufnahme und Erfassung des Bestandes, erfolgt eine zweite Besichtigung des Bewertungsobjektes durch die Mitglieder des Gemeinsamen Gutachterausschusses in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und mindestens zwei weiteren Gutachterinnen oder Gutachtern.

 

Die abschließende Beratung und Beschlussfassung über den Verkehrswert erfolgt in einer nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinsamen Gutachterausschusses. Das fertige Verkehrswertgutachten mit Gebührenbescheid erhalten Sie von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses einige Tage nach der Beschlussfassung durch den Gutachterausschuss. Die Gebühren richten sich nach der Gutachterausschussgebührensatzung der Stadt Lahr.