Die Demokratie lebt von den Bürgerinnen und Bürgern Bürgerbeteiligung
Seit Herbst 2017 gibt es bei der Stadt Lahr die Koordinierungsstelle für bürgerschaftliches Engagement und Bürgerbeteiligung. Sie wurde 2015 im Rahmen des Bürgerbeteiligungsprozesses zum Handlungskonzept 2025 angeregt. Eine Kernaufgabe dieser Stelle ist es, Bürgerbeteiligung in Lahr zu fördern und strukturell weiterzuentwickeln.
Bürgerbeteiligung bedeutet die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Einwohnerinnen und Einwohner, die räumliche und soziale Entwicklung ihrer Stadt aktiv zu beeinflussen. Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene ist deshalb so wertvoll und wichtig, weil die vielfältigen städtischen Aufgaben nur im Zusammenspiel unterschiedlicher Akteure erfolgreich bewältigt werden können. Es geht darum Gemeinschaftswerke einer modernen Stadtgesellschaft zu entwickeln, in die sich alle einbringen können.
Bürgerbeteiligung zielt auf die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in politische Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse ab. Meinungen, Einschätzungen und Empfindungen der Bürgerschaft werden in dialog-orientierten Verfahren wertgeschätzt und aufgenommen. Bürgerinnen und Bürger werden als Experten ihrer Lebenswelten wahrgenommen. Beteiligung bereichert politische Entscheidungen, schafft Transparenz und erhöht die Akzeptanz politischer Prozesse und Entscheidungen. Konkret bedeutet dies, dass das Meinungsspektrum der Lahrer Bürgerschaft durch Beteiligung mehr Gehör finden soll.
Damit Bürgerbeteiligung eine solche positive Wirkung entfalten kann, sollte sie bestimmte Gütekriterien erfüllen. Besonders wichtig ist dabei:
- Möglichst frühzeitige Beteiligung aller relevanten Akteure
- Handlungsspielräume und Offenheit für Anregungen aus der Bevölkerung
- Klar definierte Ziele, Rollen und Aufgaben
- Kontinuierliche Kommunikation über bisherige und zukünftige Schritte sowie über Verfahrensänderungen
- Verbindlichkeit im Umgang mit den Beteiligungsergebnissen, aber keine verbindliche Übernahme der Ergebnisse
Beispiele für Bürgerbeteiligung in Lahr: