Blick von unten zur Glasfassade des Bürgerbüros mit dem Schild "Rathaus"

Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen

Einleitung

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärungen, mit denen sich die jeweiligen Grundstückseigentümer zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichtet haben. Bei einem Verkauf wirkt sich dieser Zustand auch gegenüber den Rechtsnachfolgern aus.

Typische Baulasten können sein: Abstandsflächenbaulasten, Wegebaulasten, Abbruch- oder Wiederaufbauverpflichtungen sowie die Vereinigungsbaulasten in dem mehrere Flurstücke zu einem einheitlichen Baugrundstück zusammengefasst werden.

Für die betroffenen Grundstücke kann dies eine Belastung darstellen, die Folge einer möglichen Wertminderung könnte entstehen.

Tipp: Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, sollten Sie nicht nur die Inhalte im Grundbuchamt einsehen, sondern sich auch Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis einholen.

Anmerkung: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind keine öffentlich-rechtlichen Belastungen, sondern nur privatrechtliche Verpflichtungen. Falls Sie Abschriften aus dem Grundbuch benötigen, wenden Sie sich an folgende Stelle.

Zentrale Grundbuchstelle: http://www.amtsgericht-achern.de/pb/,Lde/1151487

Voraussetzungen

In das Baulastenverzeichnis kann jeder Einsicht nehmen, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann. Ein berechtigtes Interesse haben beispielsweise Grundstückeigentümer oder Kaufinteressenten mit einer entsprechenden Vollmacht des Eigentümers.

Haben Sie Fragen dazu, wenden Sie sich an die Telefon-Nr. 07821 / 910 - 0713

Verfahrensablauf

Die Einsicht müssen Sie formlos beantragen.


Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.

Erforderliche Unterlagen

Ein formloser schriftlicher Antrag bzw. das vorbereitete Formular ist notwendig, sowie die Vollmacht des Grundstückseigentümer.

Das Antragsformular finden Sie unter Downloads

Frist / Dauer

keine

Kosten

Gemäß der Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Lahr:

Baulastenauskunft ohne Belastungen 20,00 Euro je Flurstück
Baulastenauskunft mit Belastungen 40,00 Euro je Flurstück

Sonstiges

keine

Zuständig

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet