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27.07.2009 - Lärmaktionsplan - Stadt hofft auf Bürgerbeteiligung

Die Stadt Lahr befindet sich zurzeit in der zweiten Beteiligungsphase des Lärmaktionsplanes - in der Offenlage. Alle interessierten Bürger können noch bis Montag, 31. August 2009, im Stadtplanungsamt, Einsicht in die Unterlagen der Lärmaktionsplanung nehmen sowie sich über die geplanten Maßnahmen zum Lärmschutz informieren lassen. Anregungen und Stellungnahmen zur Planung können ebenfalls bis zu diesem Termin vorgebracht werden. „Eine rege Beteiligung aus der Bevölkerung würden wir sehr begrüßen“, sagt Bürgermeister Karl Langensteiner-Schönborn und verweist auf den Mehrwert für jeden Einzelnen, „Ein Lärmaktionsplan ist ein strategisches Planwerk, um Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete zu formulieren“, erklärt er.

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie legt ein europaweit einheitliches Konzept fest, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu vermeiden oder zu mindern. Sie verpflichtet zur Erfassung der Lärmbelastung durch Umgebungslärm. Für besonders lärmbetroffene Gebiete sind anschließend Lärmaktionspläne zu erstellen. In Lahr sind die B 36/B 415 und die B 3 sowie die Rheintalbahn von der Lärmkartierung betroffen.

Die Unterlagen liegen im Rathaus 2, Schillerstraße 23, aus und können während der Dienststunden von Montag bis Mittwoch und am Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr sowie am Donnerstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr eingesehen werden.