Bundestagswahl 2021 Informationen für Wählende

Lahrer Bürgerinnen und Bürger erhalten an dieser Stelle umfangreiche Informationen rund um die Bundestagswahl 2021: Zur Stimmabgabe in den Wahllokalen, zur Beantragung eines Wahlscheins oder Briefwahlunterlagen sowie Kontaktdaten für Fragen zum Wählerverzeichnis und zu den Wahllokalen.

Wann wir gewählt?

Die Wahllokale haben am Wahlsonntag, 26. September 2020, von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Dort kann man an diesem Tag direkt wählen. Alternativ kann man seine Stimme auch per Briefwahl abgeben.

 

Wer ist in Lahr wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Personen, die Deutsche im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, ihre Hauptwohnung seit mindestens drei Monaten in Lahr haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und im Wählerverzeichnis von Lahr eingetragen sind.

 

Wie wird gewählt?

Alle wahlberechtigten Personen, die im Wählerverzeichnis von Lahr eingetragen sind, erhalten spätestens drei Wochen vor der Bundestagswahl automatisch per Post eine Wahlbenachrichtigung. Dieser können sie die Anschrift und Öffnungszeiten des Wahllokals entnehmen. Mit dieser Wahlbenachrichtigung bzw. einem gültigen Personalausweis oder Reisepass kann man am Wahltag seine Stimme persönlich im Wahllokal abgeben.

Für den Fall, dass die Wahlbenachrichtigung verlegt oder nicht erhalten wurde, kann man trotzdem an der Wahl teilnehmen. In diesem Fall muss man einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitbringen. Informieren Sie sich vorab in diesem Fall, beim Wahlbüro Stadtmuseum Tonofenfabrik, Kreuzstr. 6, 77933 Lahr, Tel. Nr. 07821 / 910-0333, ob Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Das Wahlbüro wurde als temporäre Außenstelle des Bürgerbüros eingerichtet.

 

Wählen im Wahllokal

Am Wahltag können Sie in dem Ihnen zugewiesenen Wahllokal von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr wählen. Für die Stimmabgabe im Wahllokal bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Sie können im Wahllokal auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen, wenn Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und sich ausweisen können.

Sollten Sie in einem anderen Wahllokal wählen möchten, als auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben, müssen Sie dazu vorab einen Wahlschein beantragen. Das Wahllokal muss sich jedoch in Ihrem Wahlkreis (Wahlkreis 283 Emmendingen-Lahr) befinden. Einen Wahlschein erhalten Sie, wenn Sie Briefwahl beantragen.

Welche Wahllokale sich in Ihrem Wahlkreis befinden, können Sie der Liste der Wahllokale entnehmen.

 

Wählen per Briefwahl

Wer am Wahltag nicht persönlich das Wahllokal aufsuchen möchte oder verhindert ist, kann seine Stimme auch per Briefwahl abgeben.

 

Fragen in Zeiten von Corona

Die Bundestagswahl 2021 findet voraussichtlich wieder unter Corona-Bedingungen statt. Wie wird die Wahl unter den derzeitigen Bedingungen organisiert? Wie wird der Schutz der Gesundheit im Wahllokal bestmöglich gewährleistet? Informationen hierzu finden Sie hier.

 

Wahllokal finden

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt haben und wissen nun nicht mehr, in welchem Wahllokal Sie wählen dürfen, hilft Ihnen die Wahllokalsuche weiter. Hier können Sie Ihre Straße angeben und das Ihnen zugeordnete Wahllokal wird angezeigt.

 

Hilfe für Menschen mit Behinderung

Sollten Sie aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung Ihre Stimme nicht alleine abgeben oder nicht lesen können, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Wahl im Wahllokal oder auch bei der Briefwahl von einer Person Ihres Vertrauens helfen zu lassen. Im Wahllokal können Sie auch ein Mitglied des Wahlvorstands um Hilfe bitten.

Sollte Ihr zugewiesenes Wahllokal nicht barrierefrei sein, haben Sie die Möglichkeit per Briefwahlantrag einen Wahlschein zu beantragen und damit entweder durch Briefwahl oder in einem anderen, barrierefreien Wahllokal zu wählen. Auskünfte zu barrierefreien/rollstuhlgerechten Wahlräumen erhalten Sie unter der Telefonnummer 07821 / 910-0333.

Blinde oder sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können eine Stimmzettelschablone verwenden, die dabei hilft, die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abzugeben, wenn man die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann. Auskünfte zu Hilfsmitteln erhalten Sie unter der Telefonnummer 0761 / 36122.