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07.05.2012 - Wichtige Änderung im Passrecht

Eine Reise sollte immer Anlass sein, rechtzeitig einen Blick auf die Gültigkeit der Ausweispapiere zu werfen. In diesem Jahr ganz besonders, denn ab 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig. Für die Eltern als Passinhaber bleibt der Reisepass uneingeschränkt gültig. Diese Änderung im deutschen Passrecht geht auf eine europäische Vorgabe zurück.

Bisher konnten Eltern ihre Kinder im eigenen Reisepass eintragen lassen. Damit waren Eltern und Kinder gleichermaßen zum Grenzübertritt berechtigt. Ab 26. Juni 2012 müssen nun alle Kinder ab der Geburt bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Sofern ein Kind bereits ein eigenes, gültiges Ausweisdokument besitzt, behält dieses seine Gültigkeit. Ansonsten wird empfohlen, im Fall einer geplanten Auslandsreise rechtzeitig ein neues Reisedokument für das Kind bei der zuständigen Pass- bzw. Personalausweisbehörde zu beantragen.

Mögliche Reisedokumente für Kinder sind

  • ein Kinderreisepass (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr),
  • ein Reisepass, oder
  • je nach Reiseziel ein Personalausweis.



Für nähere Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros Lahr gerne zur Verfügung.