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16.11.2012 - Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr entscheiden kann?

Am Donnerstag, 22. November 2012, referiert Christiane Witteborn um 19:00 Uhr im Vortragsraum der VHS in Lahr über die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung.

Unangenehmes zu verdrängen ist menschlich, jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in eine Lage geraten, in der er wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Es gibt keine gesetzliche Vertretungsmacht von Ehegatten untereinander oder von Eltern gegenüber Kindern bzw. umgekehrt. Mit der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung sind Möglichkeiten geschaffen worden, selbst zu bestimmen, wer welche Entscheidungen für einen treffen darf.

In ihrem Vortrag erklärt Christiane Witteborn vom Hospizverein Lahr anhand von Beispielen, was man mit einer Vorsorgevollmacht regeln kann, wo es Vorlagen gibt und wann man diese Vollmacht notariell beglaubigen muss. Gemeinsam mit den Teilnehmenden spricht sie jeweils ein Muster einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung durch und geht auf die wichtigsten Punkte ein.

Die Veranstaltung ist eine Kooperation von Pflegestützpunkt Ortenaukreis – Außenstelle Lahr, dem Hopizverein Lahr, dem Netzwerk Demenz und der VHS. Der Eintritt ist frei.