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11.12.2014 - Weiterhin Landeszuschüsse für Kippenheimweiler

Die Stadt Lahr ist mit dem historischen Ortskern von Kippenheimweiler bereits im Jahr 2012 in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aufgenommen worden. Für das vom baden-württembergischen Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ausgeschriebene Programm können bis Oktober 2015 Anträge auf Förderung kommunaler und privater Projekte gestellt werden.

Als erstes kommunales Projekt wurde im Jahr 2013 der nördliche Abschnitt der Wylerter Hauptstraße in Kippenheimweiler umgebaut. In dem für 2015 vorgesehenen zweiten Bauabschnitt soll die Wylerter Hauptstraße im weiteren Verlauf bis zum Ludwig-Huber-Platz umgebaut werden. Die derzeit sehr breite, rein auf die Funktion von Kraftfahrzeugverkehr ausgelegte Asphaltfläche soll dorfgerecht gestaltet werden und mehr Nutzungsqualität erhalten. Dazu soll der Straßenabschnitt vor der St.-Blasius-Kapelle zum Teil entsiegelt und eine Grünfläche innerhalb der bisherigen Verkehrsfläche angelegt werden. Die Kosten für die Realisierung des zweiten Bauabschnitts belaufen sich auf ca. 430.000 Euro (netto). Auch für dieses Projekt ist eine 40-prozentige Förderung durch das Land bereits zugesagt worden.

Durch die Verbesserung der Qualität des öffentlichen Raumes erhofft sich die Stadt mehr Interessenten für das Wohnen im Dorf gewinnen zu können. Die Steigerung der Nachfrage nach Wohnraum im Dorf kann auch private Investitionen in die funktionale und energetische Modernisierung von Wohngebäuden nach sich ziehen. Zu diesem Zweck werden vom Ministerium auch private wohnraumbezogene Projekte durch Zuschüsse gefördert. So können Eigentümer von Immobilien im alten Ortskern von Kippenheimweiler, die beabsichtigen ein vor 1950 errichtetes Wohngebäude zu modernisieren oder Ökonomiegebäude zum Wohnen auszubauen, bis Oktober 2015 Anträge auf Förderung für das Folgejahr stellen.

Die Umnutzung leerstehender Gebäude zu eigenständigen und familiengerechten Wohnungen (mindestens 3 Zimmer und 70 Quadratmeter) kann mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten (Nettokosten), maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert werden.

Die Modernisierung von bestehenden Wohngebäuden mit umfassenden Sanierungsbedarf kann mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 20.000 Euro pro familiengerechte Wohneinheit gefördert werden. Um die finanziellen Aufwendungen für Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden abschätzen zu können, die vor 1950 errichtet wurden, bietet die Stadt Lahr interessierten Eigentümern weiterhin an, sich an den Kosten für eine Modernisierungserhebung zu beteiligen. Informationen hierzu gibt die Bauberatung im Stadtplanungsamt. Ansprechpartner hier ist Holger Stallmann, Tel.: 07821/910-0690, E-Mail: [mailto:holger.stallmann@lahr.de Holger.stallmann@lahr.de}.