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18.08.2011 - Tempo 40 auf der B 415 - Stadt Lahr ergreift die Initiative

Ein Brief der Stadt Lahr an den Städtetag Baden-Württemberg hat dazu beigetragen, dass innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen Thema in einem Gespräch zwischen Städtetag und Verkehrsminister Winfried Hermann waren. Die Ergebnisse dieses Gespräches lassen hoffen, dass der Minister eine Lockerung der derzeitigen restriktiven Rechtsposition in Erwägung zieht. Dann könnte auch in Lahr die seit längerem geforderte Geschwindigkeitsreduzierung für die B 415, Ortsdurchfahrt Lahr, umgesetzt werden.

Bereits im April 2010 hat der Lahrer Gemeinderat dem gesetzlichen Auftrag folgend einen Lärmaktionsplan beschlossen. Als erste Maßnahme zu dessen Ausführung fasste der Gemeinderat noch in der gleichen Sitzung den Beschluss über eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 40 Kilometer pro Stunde (km/h) für die B 415, Ortsdurchfahrt Lahr. Durch die Umsetzung dieses Beschlusses könnte für die Menschen entlang der betroffenen Strecke eine Minderung des derzeitigen Lärmpegels um 1,2 dB (A) erreicht werden. Bei mehr als einem Drittel der dortigen Messstellen wären die Werte dann im zulässigen Bereich.

Die beabsichtigte Geschwindigkeitsbeschränkung ist eine Maßnahme zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen. Dafür ist laut Straßenverkehrsordnung die Zustimmung des Regierungspräsidiums erforderlich. Bereits zweimal hat die Stadt Lahr diese Zustimmung beantragt. Beide Male lehnte das Regierungspräsidium Freiburg ab. Die Haltung des Regierungspräsidiums gründet auf einer Vorgabe des ehemaligen Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg. Danach sollen auf innerörtlichen klassifizierten Straßen generell keine Geschwindigkeitsbeschränkungen zugelassen werden. Ausnahmen sollen höchstens dann bewilligt werden, wenn eine Überschreitung der zulässigen Richtwerte um mehr als 5 dB(A) vorliegt.

Die Stadt Lahr ist der Auffassung, dass diese Rechtsposition gelockert werden muss und die Hürden für die Durchführung von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen gesenkt werden müssen. Die Verwaltung ist deshalb aktiv geworden und hat Kontakt zum Städtetag Baden-Württemberg aufgenommen. Vorschlag der Stadtverwaltung Lahr ist ein gemeinsames Vorgehen aller betroffener Kommunen gegen die derzeitige Praxis der Landesregierung bzw. der Regierungspräsidien in Bezug auf die Auslegung der gesetzlichen Vorgaben, die bei einer Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen zu beachten sind. Der Städtetag befasst sich derzeit bereits in seinem Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ver- und Entsorgung mit der Problematik, denn ähnliche Probleme wie derzeit in Lahr bestehen auch in anderen Kommunen.