12.04.2023 - Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg erfasst Qualität von Lebensräumen und Bestandstrends Stichprobenkartierung von Tieren und Pflanzen
Bei diesen Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragten der LUBW gemäß Paragraf 52 Naturschutzgesetz grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten. Sie verfügen über eine Kartierbescheinigung, die sie im Gelände mit sich führen. Die Kartierenden untersuchen überwiegend Flächen im Außenbereich und betreten lediglich offene Landschaft und Wald. Dafür nutzen sie das vorhandene Wegenetz. Fest umzäunte Privatgärten betreten sie nicht ohne Zustimmung.
Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen und keine neuen Schutzflächen abgegrenzt.
Bei Fragen steht Adrian Frick, Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt der Stadt Lahr, telefonisch unter 07821/910 0679 oder per E-Mail an adrian.frick@lahr.de zur Verfügung.