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29.01.2007 - Stellungnahme der Stadtverwaltung Lahr

Herr Stadtrat Uffelmann stellt in seinem „offenen Brief“ an den Oberbürgermeister den Antrag, den Tagesordnungspunkt „Besetzung der befristeten Planstelle juristische/r Sachbearbeiterin/-in“ in der Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 29. Januar 2007 abzusetzen.

Aus Sicht der Stadtverwaltung Lahr gibt es für eine Absetzung dieses Tagesordnungspunktes keine rechtliche oder sonstige sinnhafte Veranlassung. Der Gemeinderat hat die Einrichtung dieser Stelle mit großer Mehrheit am 31. Juli 2006 beschlossen. Auch in der zeitlichen Folge des Beschlusses hat sich diese Haltung des Gemeinderates bestätigt, was durch seine Zustimmung zum Stellenplanentwurf 2007 am 22. Januar 2007 bei einer Gegenstimme deutlich zum Ausdruck kam.

Der Gemeinderat fasste den Stellenplanbeschluss 2007 aufgrund der Nachfrage von Herrn Stadtrat Uffelmann und der Auskunft der Verwaltung im Kenntnisstand, dass die befristete Juristen/-innen-Stelle im Stellenplanentwurf 2007 beinhaltet sein sollte. Hätte dies nicht dem Willen des Gemeinderates entsprochen, wäre ein solches Mehrheitsergebnis zum Stellenplanentwurf 2007 nicht zustande gekommen. Über den angekündigten Absetzungsantrag durch Herrn Stadtrat Uffelmann befindet der Haupt- und Personalausschuss in seiner Sitzung am 29. Januar 2007.

Mit der mündlichen Auskunft des zuständigen Abteilungsleiters in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 22. Januar 2007 wurde irrtümlicherweise darauf verwiesen, dass die vom Gemeinderat beschlossene „befristete Juristen/in-Stelle“ bereits in der Summe der Stellen (Entgeltgruppe 13) im Stellenplan enthalten sei.

Dieser Irrtum wurde bereits am Tag nach der Gemeinderatssitzung erkannt und im Stellenplanentwurf 2007 entsprechend korrigiert, so dass dem Regierungspräsidium Freiburg eine aktualisierte korrekte Fassung zur Prüfung vorgelegt werden konnte. Die Suggestion, die Verwaltung könnte die Juristen/innen-Stelle im Zahlenwerk des Stellenplanes absichtlich ignoriert haben, ist abwegig, weil nur noch ein bereits im Juli 2006 gefasster Beschluss zur Einrichtung dieser Planstelle zahlentechnisch im Stellenplanentwurf 2007 auszubringen war.

Eine haushaltsrechtliche Auswirkung wird nicht gesehen, da der Haushaltsplan mit dem Stellenplan gegenwärtig dem Regierungspräsidium Freiburg, wie vorgeschrieben zur Prüfung vorliegt und die Haushaltssatzung noch nicht veröffentlicht und somit nicht rechtskräftig ist. Das Regierungspräsidium Freiburg hat diese rechtliche Einschätzung bestätigt.

Das Regierungspräsidium lässt es der Stadtverwaltung Lahr offen, die korrigierte Fassung des Stellenplanentwurfes 2007 nochmals im Gemeinderat vor Veröffentlichung der Haushaltssatzung vorzulegen.

Dem politischen Gremium wird zum nächstmöglichen Sitzungszeitpunkt berichtet.