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03.08.2012 - Stellungnahme der Stadt Lahr zum Raumordnungsverfahren zur Errichtung eines Möbelhauses („Braun Möbel-Center“) in Offenburg

Die Firma Braun Möbel-Center möchte in der Stadt Offenburg ein neues Einrichtungshaus mit ca. 31.000 m2 Verkaufsfläche errichten. Für das Vorhaben wird beim Regierungspräsidium Freiburg ein Raumordnungsverfahren durchgeführt, um die raumordnerische Zulässigkeit des Vorhabens zu prüfen und zu beurteilen. Nach der Befassung im Technischen Ausschuss hat die Stadt Lahr gegenüber dem Regierungspräsidium eine Ansiedlung des Braun Möbel-Centers in Offenburg im vorgesehenen Umfang abgelehnt.

Die Begründung der Stadt Lahr diesbezüglich lautet:

Die Errichtung eines Möbelhauses („Braun Möbel-Center“) würde sich in erheblichem Maße auf die Möbelversorgung des Mittelzentrums Lahr auswirken. Der Konversionsstandort Lahr erlebte nach Abzug der kanadischen Streitkräfte Anfang der 1990er Jahre einen massiven Strukturwandel, mit dem auch ein enormer Kaufkraftverlust einher ging, der bis heute nicht kompensiert werden konnte. So liegt laut dem statistischen Landesamt Baden-Württemberg der Kaufkraftkoeffizient für die Stadt Lahr im Jahr 2009 bei einem Wert von 83,0 und damit deutlich unter dem Landesdurchschnitt (= 100,0). Der Einzelhandelsstandort Lahr unternimmt große Anstrengungen, die Kaufkraft zu stärken und ist daher auch als besonders sensibel anzusehen, was Störungen von außerhalb betrifft.

Es würden durch die Kaufkraftumlenkung zum Braun Möbel-Center für das Mittelzentrum Lahr laut einer von der Stadt Offenburg in Auftrag gegebenen Auswirkungsanalyse der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) in Zukunft jährliche Umsatzverluste in Höhe von 3,6 Millionen Euro entstehen. Die in der Auswirkungsanalyse der GMA angenommenen Umverteilungswirkungen müssen entsprechend gewichtet werden. Die von der GMA ermittelten Umverteilungsquoten von jeweils 17 Prozent bei den Sortimenten Leuchten und Möbel würden in Lahr zu erheblichen Beeinträchtigungen führen. Unter diesen Prämissen dürfte eine von der GMA prognostizierte Kaufkraftumlenkung im Möbelsortiment (2,7 Millionen Euro aus dem Mittelzentrum Lahr zum Vorhaben) insbesondere für das am Konversionsstandort Flugplatz ansässige Möbelhaus Hugelmann, aber auch für das Einrichtungshaus Singler, existenzgefährdend sein. Der tatsächliche Betrag dürfte deutlich höher liegen, da die von der französischen Seite kommenden Umsätze nicht adäquat berücksichtigt sind. Die Auswirkungsanalyse der GMA geht zwar davon aus, dass hier das Beeinträchtigungsverbot eingehalten ist, lässt dabei aber außer Acht, dass das Mittelzentrum Lahr auf Grund der relativ geringen Kaufkraft störanfälliger ist. Die Annahme eines Pauschalwertes, wonach eine max. 20prozentige Umverteilungsquote das Beeinträchtigungsverbot einhält, ist für Lahr nicht anwendbar.

Der geplante Standort des Braun Möbel-Centers liegt außerhalb eines Vorbehaltsgebietes für nichtzentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte. In Anbetracht der erst kürzlich (im Jahr 2010) erfolgten Teilfortschreibung des Regionalplans, Kapitel Einzelhandelsgroßprojekte, stellt sich die Frage, welche Gründe dafür ausschlaggebend waren, das Areal nicht in die Gebietskulisse mit aufzunehmen bzw. welche Bindewirkung mit dem Regionalplan erzielt werden soll, wenn dies bereits zwei Jahre später nicht mehr relevant ist.