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10.10.2014 - Stadt Lahr plant Alkoholtestkäufe als Maßnahme zur Überwachung des Jugendschutzes

Was den Umgang von Jugendlichen mit Alkohol angeht, ist das deutsche Jugendschutzgesetz eindeutig. Trotzdem sind Verstöße an der Tagesordnung. Die Stadtverwaltung Lahr hat sich zum Ziel gesetzt, die Sicherheit in Lahr und insbesondere das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger weiter zu verbessern.

Eine Maßnahme, die direkt hieraus resultiert, ist das Vorgehen gegen den problematischen Umgang mit Alkohol gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, denn sehr oft stehen körperliche Gewalt, Lärm und Vandalismus in engem Zusammenhang mit Alkoholkonsum, ganz abgesehen von den erheblichen Gesundheitsgefahren und der Gefahr von Entwicklungsbeeinträchtigungen denen junge Menschen durch Alkoholkonsum ausgesetzt sind.

Veranstalter und Gastronomen sind in der Pflicht
Laut Jugendschutzgesetz dürfen in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit Branntwein und branntweinhaltige Getränke, auch sogenannte Alkopops, nicht an minderjährige Personen abgegeben werden. Genauso wenig darf ihnen der Verzehr dieser Getränke gestattet werden. Die gleichen Maßgaben gelten für Tabakwaren. Sonstige alkoholische Getränke wie Wein, Bier oder Sekt dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden. Die Veranstalter und Gewerbetreibenden müssen dafür sorgen, dass diese Vorgaben eingehalten werden. Sie sind in erster Linie verantwortlich für die Beachtung des Jugendschutzgesetzes. Wer vorsätzlich oder fahrlässig dagegen verstößt, kann mit einer hohen Geldbuße bestraft werden.

Stadt kündigt konsequenetes Vorgehen an
Lucia Vogt, Leiterin der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, appelliert an alle Gastronomen, Gewerbetreibenden und Veranstalter, die rechtlichen Vorschriften einzuhalten und bei der Abgabe von Alkohol und Tabakwaren besondere Sorgfalt walten zu lassen: „Im Zweifelsfall müssen die Verantwortlichen das Alter anhand des Personalausweises überprüfen“, sagt sie und mahnt gleichzeitig „Auch jede volljährige Person handelt im Übrigen ordnungswidrig, wenn sie den unerlaubten Konsum von Alkohol oder Tabakwaren durch Minderjährige herbeiführt oder fördert.“

Eine Ordnungswidrigkeit begeht also zum Beispiel auch jemand, der für Minderjährige Zigaretten oder Alkohol kauft und an diese dann weitergibt. Ausgenommen davon sind lediglich die Personensorgeberechtigten, also im Regelfall die Eltern, oder jemand, der im Einverständnis von ihnen handelt.

Die Stadtverwaltung wird zukünftig noch stärker kontrollieren, ob die Vorschriften eingehalten werden. Neben Jugendschutzkontrollen durch den neu eingerichteten Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Lahr, wird es in Zukunft auch Alkoholtestkäufe durch Jugendliche geben. Das Rechts- und Ordnungsamt arbeitet hierbei mit dem Schlachthof – Jugend & Kultur zusammen, durch den die jugendlichen Testkäufer pädagogisch begleitet werden. Die Verwaltung weist deutlich darauf hin, dass festgestellte Verstöße konsequent geahndet werden.