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20.03.2020 - Allgemeinverfügung tritt am 21. März 2020 in Kraft Stadt Lahr erlässt ein Betretungsverbot für öffentliche Orte

Aufgrund der aktuellen Situation im Ortenaukreis, aber auch in Freiburg, der Nähe zu Frankreich und der Empfehlung des Landrates, hat Lahrs Oberbürgermeister Markus Ibert in Abstimmung mit dem Stab für außergewöhnliche Ereignisse entschieden, durch eine Allgemeinverfügung ein Aufenthaltsverbot für öffentliche Orte zu erlassen.

Diese Allgemeinverfügung tritt am Samstag, 21. März 2020, in Kraft.

Danach ist das Betreten öffentlicher Orte untersagt. Dazu zählen insbesondere Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünanlagen, Parkanlagen sowie Spiel- und Bolzplätze.

Ausgenommen von diesem Verbot sind die Betretungen zu

  • berufliche Zwecken oder der Unterbringung von Kindern in der Notfallbetreuung,
  • zur Deckung der Grundbedürfnisse (z.B. Lebensmittelversorgung, Apotheke, …)
  • zur Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen,
  • um medizinische oder vergleichbare Heilbehandlungen durchzuführen und
  • zur unmittelbaren Abwehr von Gefahren.

Außerdem können öffentliche Orte im Freien alleine, zu zweit oder mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden.

Der genaue Wortlaut der Verordnung wird auf der Website der Stadt Lahr, www.lahr.de, veröffentlicht.

Oberbürgermeister Markus Ibert sieht keine andere Möglichkeit als diese stark einschränkende Maßnahme, um der Ausbreitung des Corona-Virus zu begegnen. „Leider haben die bisherigen Forderungen und Hinweise, soziale Kontakte zu vermeiden, nicht ausgereicht. Die Uneinsichtigkeit Einzelner oder einzelner Gruppen zwingt uns zu dieser Allgemeinverfügung mit einem Betretungsverbot.“

Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich Freitag, 03. April 2020. Die Einhaltung wird durch die Polizei und den Kommunalen Ordnungsdienst überwacht.

In diesem Zusammenhang macht die Stadt darauf aufmerksam, dass der Blütensonntag und alle damit verbunden Veranstaltungen nicht stattfinden und auch der Wohnmobilstellplatz geschlossen wurde.

Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse tagt weiterhin täglich unter der Leitung von Oberbürgermeister Markus Ibert. Die Entwicklung ist sehr dynamisch, so dass alle Maßnahmen bis auf weiteres gelten.

Allgemeinverfügung der Stadt Lahr über ein Betretungsverbot für öffentliche Orte zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2, online veröffentlicht am 20.03.2020