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Das Rechnungsprüfungsamt ist das nach § 109 der Gemeindeordnung für die große Kreisstadt Lahr vorgeschriebene unabhängige und weisungsfreie Revisionsamt und soll sicherstellen, dass die Stadt mit den von ihr verwalteten öffentlichen Mitteln wirtschaftlich und sparsam umgeht. Eine wesentliche Aufgabe besteht in der Prüfung der Jahresrechnung der Stadt, sowie der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe und der Stiftung Hospital und Armenfonds Lahr (Spital). Dabei ist unter anderem zu prüfen, ob bei den Einnahmen und Ausgaben und bei der Vermögensverwaltung vorschriftsmäßig verfahren worden ist, die Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch begründet und belegt sind und der Haushaltsplan eingehalten worden ist. Dafür werden auch unterjährig Schwerpunktprüfungen in allen Bereichen durchgeführt. Das Rechnungsprüfungsamt ist gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen unvermutet die Kassen der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe zu prüfen. Außerdem ist auch die Anwendungsprüfung der eingesetzten finanzrelevanten elektronischen Verfahren durch die Gemeindeprüfungsordnung dem Rechnungsprüfungsamt zugewiesen. Darüber hinaus hat der Gemeinderat im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten dem Rechnungsprüfungsamt zusätzliche Aufgaben übertragen:
Die Prüfungsergebnisse werden jährlich in einem Schlussbericht zusammengefasst und dem Gemeinderat zur Information vorgelegt. Das Rechnungsprüfungsamt sieht sich auch als Dienstleister und unterstützt die Verwaltung bei den täglichen Aufgabenstellungen in allen Facetten durch eine fachkundige Beratung.
Die Prüfungsergebnisse werden jährlich in einem Schlussbericht zusammengefasst und dem Gemeinderat zur Information vorgelegt. Das Rechnungsprüfungsamt sieht sich auch als Dienstleister und unterstützt die Verwaltung bei den täglichen Aufgabenstellungen in allen Facetten durch eine fachkundige Beratung.
Die Schlussberichte finden Sie hier.