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12.04.2024 - Dringende Bitte um Rücksichtnahme auf den Wald, die Pflanzen- und Tierwelt und die Lebensräume in der Natur Schonung für Wildtiere

Die Stadt Lahr weist darauf hin, dass im April die sogenannte Brut- und Setzzeit beginnt: Viele Vogelarten starten mit der Brut, zahlreiche Wildtiere bekommen ihren Nachwuchs. Die Brutnester und Gelege befinden sich oftmals an Wald- und Wegerändern und auch auf Grünflächen und Wiesen. Wichtig für das Überleben der Jungtiere ist, dass die Waldbesucherinnen und Waldbesucher – ob zu Fuß oder mit dem Fahrrad, ob mit oder ohne Hund – sowie ihre vierbeinigen Begleiter sich an die vorhandenen Wald- und Feldwege halten.

Seit geraumer Zeit berichten die Jagdpächterinnen und Jagdpächter in den Lahrer Jagdbezirken zunehmend über Wilderei durch freilaufende Hunde. Bissspuren an jämmerlich verendeten Tieren zeugen von entsprechenden Angriffen. Insbesondere wenn mehrere Hunde ein Reh oder ein Kitz aufspüren, hetzen sie es zu Tode und verbeißen sich dann in Keule, Hals und Bauch. Oft kommt es auch zu Unfällen, bei denen sich das flüchtende Wild in Zäunen verfängt und teilweise schwere oder gar tödliche Verletzungen davonträgt.

Wie die Jagdpächter berichten, weisen sie immer wieder Passantinnen und Passanten, die auf Spaziergängen ihre Hunde nicht angeleint führen, auf dieses Problem hin, bekommen von diesen aber zumeist Unverständnis entgegengebracht. Da der natürliche Jagdtrieb der Hunde jedoch nicht vollständig abgestellt werden kann, hilft auf dem täglichen Spaziergang oft nur das Anleinen, falls das Tier nicht zuverlässig im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Halterinnen und Halter bleibt.

Die Stadt Lahr und die Jagdpächter bitten die Hundehaltenden daher nochmals, ihre Hunde kontrolliert zu führen, damit die Freizeitnutzung, die Waldbewirtschaftung sowie die Hege und Pflege der Jagdbezirke möglichst konfliktfrei nebeneinander bestehen können.

Gefährdet wird auch das Niederwild – beispielsweise Hase, Wildkaninchen sowie bodenbrütende Vögel wie Fasan, Rebhuhn oder Waldschnepfe – und insbesondere der Nachwuchs dieser Tiere, wenn die vorgegebenen Wald- und Feldwege verlassen werden. Vor allem im Frühjahr sind die teilweise stark gefährdeten Arten angewiesen auf Flächen, die weder von Waldbesucherinnen und Waldbesuchern noch von Haustieren betreten und auch nicht aufgrund von Fahrrad-, Wander- oder Geocaching-Touren gestört werden.

In den deutschen Wäldern gilt grundsätzlich ein freies Betretungsrecht für alle Bürgerinnen und Bürger. Der Wald erfüllt wichtige ökologische Funktionen, insbesondere als Lebensraum für Wildtiere, dient aber auch der Gewinnung von Holz als Rohstoff durch die Forstwirtschaft und ist Erholungsraum für Wandernde, Joggende, Fahrradfahrende und sonstige Hobbytreibende. Da der Wald also von vielen genutzt wird, sind gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme unabdingbar. Diese eindringliche Bitte richtet die Stadt Lahr nochmals an alle Menschen, die die Wälder nachhaltig erhalten wollen.