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29.10.2009 - Saatkrähenschwärme nur zu Besuch in Lahr

War es im Sommer etwas ruhiger um die Saatkrähe geworden, so sieht und hört man jetzt wieder kleinere und größere Schwärme der Rabenvögel. Hierbei handelt es sich aber eher nicht um die Lahrer Saatkrähen, sondern es sind zwischen Oktober und Februar vor allem Besucher aus Osteuropa. Besonders in den russischen Landstrichen ist die Saatkrähe ein Zugvogel und fliegt im Herbst in großen Schwärmen in die klimatisch günstiger gelegenen Gebiete nach Westeuropa, wie zum Beispiel nach Lahr. Die Saatkrähen in Lahr wiederum fliegen weiter westwärts in die wärmeren Gebiete von Frankreich und Spanien.

Problematischer als die überwinternden Saatkrähen sind für die Bevölkerung in Lahr die lokalen Saatkrähen. Von Jahr zu Jahr gibt es mehr Beschwerden über Lärm und Kot durch die beständig wachsenden Saatkrähen-Kolonien. Die Stadtverwaltung Lahr ist sich der lästigen Auswirkungen der Saatkrähen bewusst und hat sich schon seit einiger Zeit der Problematik angenommen und nach Lösungsmöglichkeiten gesucht.

Die Eingriffsmöglichkeiten sind aber aufgrund der bestehenden Gesetzeslage stark eingeschränkt. Denn trotz des inzwischen hohen Bestandes in Lahr, steht die Saatkrähe auch hier weiterhin unter besonderem Schutz der EG-Vogelschutzrichtlinie und des Bundesnaturschutzgesetzes. Es ist auch hier verboten Saatkrähen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Nist- und Brutstätten zu beschädigen oder zu zerstören. Die Stadt Lahr hat daher auch Anzeige gegen Unbekannt erstattet, nachdem im Frühjahr dieses Jahres einige mit Rattengift umgebrachte Saatkrähen aufgefunden wurden.

Wie Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller im Frühjahr bei einer Ortsbesichtigung den Bürgern versprochen hat, ist die Stadtverwaltung an einer nachhaltigen Lösung im Rahmen der vorgegebenen rechtlichen Möglichkeiten interessiert. So wird gegenwärtig mit dem Institut für angewandte Biologie und Planung (bioplan) an einem lösungsorientierten Gesamtkonzept zur Saatkrähenproblematik in Lahr gearbeitet. Da aber die Handlungsmöglichkeiten vor allem durch den Gesetzgeber eingeschränkt sind, fordert Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller auch die Oberste Naturschutzbehörde des Landes Baden-Württemberg – das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum – auf, sich für gesetzliche Ausnahmeregelungen an mit Saatkrähen besonders belasteten Standorten einzusetzen.

Für Nachfragen steht der Umweltbeauftragten der Stadt Lahr, Manfred Kaiser, Telefon 07821 / 910-0621, E-Mail: manfred.kaiser@lahr.de, zur Verfügung.

Ausführliche Informationen über die Saatkrähen in Lahr finden sich im Internetangebot der Stadt Lahr (Umwelt & Verkehr > Natur und Landschaft > Saatkrähen).