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10.08.2012 - Rundfunkgebührenumstellung der GEZ

Ab dem 1. Januar 2013 tritt der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Kraft. Damit ändert sich das Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Zukünftig richtet sich der Rundfunkbeitrag für Kommunen nach der Anzahl der Betriebsstätten und den darin sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die Art und Anzahl von gebührenrelevanten Geräten spielt hingegen keine Rolle mehr, was den Erhebungsprozess erheblich erleichtern soll.

Dieser gestaltete sich für die Stadt Lahr folgendermaßen: Die Abteilung Kaufmännisches Gebäudemanagement (KGM) ermittelte zentral für die Verwaltung alle Betriebsstätten, das Personalamt ergänzte die jeweiligen Beschäftigtenzahlen. Aus den insgesamt 56 ermittelten Betriebsstätten ergibt sich die ab 2013 zu entrichtenden Rundfunkgebühren.