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11.12.2015 - Post kommt nur mit Hausnummer an

Bei Post an die Stadtverwaltung Lahr ist es wichtig, die vollständige Adresse inklusive Hausnummer anzugeben. Darauf weist die Stadtverwaltung jetzt ausdrücklich hin. Häufig werden Briefe nur mit "Rathausplatz" adressiert. Daher wurde die Stadtverwaltung von der Deutschen Post gebeten, die Absender auf die korrekte Adresse hinzuweisen.

Das Rathaus 1 als Sitz des Oberbürgermeisters und des Ersten Beigeordneten sowie der Süd- und Nordflügel und das Bürgerbüro haben die Adresse:
Rathaus 1, Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald.

Post an das Rathaus 2 (ehemalige Luisenschule) als Sitz des Baubürgermeisters muss mit:
Rathaus 2, Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald adressiert werden.

Im Grunde ist aber die Angabe "Rathaus" mit der zugehörigen Adresse Rathausplatz 4 oder 7 in 77933 Lahr ausreichend, da die Stadtverwaltung über eine zentrale Poststelle verfügt, die die Post entsprechend zuordnet.

Häufig wird auch die Bezeichnung der Rathäuser mit der Adresse bzw. Hausnummer gleichgesetzt. Die Bezeichnung „Rathaus 1“ ist aber nicht gleich der Adresse „Rathausplatz 1“ bzw. „Rathaus 2“ ist nicht die Anschrift „Rathausplatz 2“.

Einen Überblick über die verschiedenen Standorte der Lahrer Stadtverwaltung und deren korrekte Adressen findet man auf www.lahr.de unter Rathaus & Politik – Verwaltung – Standorte.